Sitzung: 03.03.2011 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltung: 0
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Beschlussvorschlag:
Die
Stadt Jever stimmt der Ausführung der von der EWE AG geplanten Maßnahmen a)
Herstellung eines neuen Bahndurchlasses Ammerländer Weg, b)
Herstellung eines getrennten Niederschlagwasserkanales in der Bismarckstraße
zwischen Lindenallee und Sophienstraße mit gleichzeitigem Ausbau der Fahrbahn
und der Rinnen zu.
Die
Maßnahme b) ist beitragspflichtig. Hier ist vor der abschließenden Beschlussfassung über die
Maßnahme eine Anliegerinformation durchzuführen. Die Maßnahme zu a) ist
entgeltpflichtig.
Für
die Herstellung des Niederschlagswasserkanales in der Bismarckstraße sind
Haushaltsmittel in Höhe von 80.000,- € im Haushalt 2011 bereit zu stellen.
Die Gegenfinanzierung erfolgt teilweise über Anliegerbeiträge bzw. im Rahmen
der Gesamtdeckung über Verkauf von Grundvermögen. |
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Herr Röben
führt in den Sachverhalt ein.
Herr Janßen
erkundigt sich, warum für den Schlesierweg Anliegerbeiträge erhoben werden,
während dies bei den Maßnahmen im Clevernser Schulweg sowie in der
Sophienstraße nicht der Fall gewesen sei.
Herr Rüstmann erklärt, man habe einen
Betreibervertrag mit der EWE, aus dem zur Frage der Beitragserhebung rechtliche
Schwierigkeiten resultierten. So wäre zunächst unklar gewesen, ob man
unterstellen könne, dass die Stadt Jever Aufwand habe, wenn die EWE die
Maßnahmen durchführte. Er betont, das entstandener Aufwand Voraussetzung für
eine Beitragserhebung sei. Man habe diese aufgrund dieser Zweifel für zwei
Maßnahmen ausgesetzt und das Thema prüfen lassen. Durch die Prüfung sei man
darin bestätigt worden, dass eine Beitragserhebung auch in der vorhandenen
Vertragskonstellation möglich sei. Jedoch habe man keine nachträgliche
Beitragserhebung gewollt, obwohl dies auch jetzt noch möglich sei, weil die
Verjährung noch nicht eingetreten sei; im Nachhinein zu erheben sei aber immer
sehr unglücklich.