Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Jever stimmt der Ausführung der von der EWE AG geplanten Maßnahmen

a) Herstellung eines neuen Bahndurchlasses Ammerländer Weg,

b) Herstellung eines getrennten Niederschlagwasserkanales in der Bismarckstraße zwischen Lindenallee und Sophienstraße mit gleichzeitigem Ausbau der Fahrbahn und der Rinnen

zu.

 

Die Maßnahme b) ist beitragspflichtig. Hier ist vor der  abschließenden Beschlussfassung über die Maßnahme eine Anliegerinformation durchzuführen. Die Maßnahme zu a) ist entgeltpflichtig.

 

Für die Herstellung des Niederschlagswasserkanales in der Bismarckstraße sind Haushaltsmittel in Höhe von 80.000,- € im Haushalt 2011 bereit zu stellen. Die Gegenfinanzierung erfolgt teilweise über Anliegerbeiträge bzw. im Rahmen der Gesamtdeckung über Verkauf von Grundvermögen.

 

 


Herr Röben führt in den Sachverhalt ein.

 

Herr Janßen erkundigt sich, warum für den Schlesierweg Anliegerbeiträge erhoben werden, während dies bei den Maßnahmen im Clevernser Schulweg sowie in der Sophienstraße nicht der Fall gewesen sei.

 

Herr Rüstmann erklärt, man habe einen Betreibervertrag mit der EWE, aus dem zur Frage der Beitragserhebung rechtliche Schwierigkeiten resultierten. So wäre zunächst unklar gewesen, ob man unterstellen könne, dass die Stadt Jever Aufwand habe, wenn die EWE die Maßnahmen durchführte. Er betont, das entstandener Aufwand Voraussetzung für eine Beitragserhebung sei. Man habe diese aufgrund dieser Zweifel für zwei Maßnahmen ausgesetzt und das Thema prüfen lassen. Durch die Prüfung sei man darin bestätigt worden, dass eine Beitragserhebung auch in der vorhandenen Vertragskonstellation möglich sei. Jedoch habe man keine nachträgliche Beitragserhebung gewollt, obwohl dies auch jetzt noch möglich sei, weil die Verjährung noch nicht eingetreten sei; im Nachhinein zu erheben sei aber immer sehr unglücklich.