Sitzung: 03.03.2011 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 9, Enthaltung: 2
Vorlage: BV/442/2011
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Beschlussvorschlag:
Der
außerplanmäßigen Ausgabe bei der Position 9200.893009.6 (Deckung von
Sollfehlbeträgen 2009) wird bis zur Höhe des Überschusses des
Verwaltungshaushaltes 2010 zugestimmt. |
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Herr Rüstmann führt in den Sachverhalt ein.
Herr Harms
verdeutlicht, dass die Veranschlagung von Fehlbeträgen in der Vergangenheit im
Nachtragshaushalt vorgenommen worden sei, wenn der exakte Betrag zu Beginn des
Haushaltsjahres noch nicht festgestanden hätte. Die Nachträge hätten auch der
besseren Übersicht der im laufenden Jahr getätigten Änderungen gedient. Die
SWG-Sender-Gruppe habe aus diesem Grund, und mit Hinweis auf § 87 Abs. 1 und 2
der NGO, mehrfach vergeblich die Erstellung eines Nachtragshaushaltsplanes
gefordert, der gemäß § 101 NGO auch der öffentlichen Auslegung bedurft hätte.
Daher könnten sie dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.