Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 2

Beschlussvorschlag:

 

a)

Die Stadt Jever stimmt der Ausführung der von der EWE AG geplanten Maßnahme

Erneuerung der Niederschlagswasserkanalisation in einem Teilbereich des Straßenzuges Jägerkamp

zu.

Die Maßnahme ist beitragspflichtig. Die erforderliche Anliegerinformation ist durchgeführt worden.

 

 

Abstimmung: einstimmig beschlossen

 

b)

Die Stadt Jever stimmt der Ausführung der von der EWE AG geplanten Maßnahme

Erneuerung des Niederschlagswasserkanales im Schlesierweg

zu.

Die Maßnahme ist beitragspflichtig. Die erforderliche Anliegerinformation ist durchgeführt worden.

 


Herr Röben ergänzt zur Sitzungsvorlage, dass die Anliegerinformationen positiv verliefen. Daher können die Beschlüsse gefasst werden. Herr Rüstmann bestätigt den Eindruck von den Anliegerversammlungen. Da es um das Geld der Anlieger ging, bestand aber dennoch Erläuterungsbedarf.

 

Herr Janßen bittet um Bekanntgabe der ungefähren Beitragshöhe. Herr Schaus projiziert dazu eine Musterrechnung, die auch auf der Anliegerinformation gezeigt wurde. Hiernach ergebe sich für ein Grundstück im Jägerkamp eine Beitragshöhe von 1,45 €/m².

 

Auf Nachfrage von Herr Janßen bestätigt Herr Rüstmann, dass bei begründeten Fällen eine Stundung oder Ratenzahlung der Beiträge möglich sein wird.

 

Herr Harms äußert die Vermutung, dass der Kanalquerschnitt im Schlesierweg durch die Entwässerung des Masurenweges größer ausfallen müsse. Die Verwaltung widerspricht. Dieser Teil des Wohngebietes sei hier überhaupt nicht angeschlossen. Mit dem vorgesehenen Regelquerschnitt bestehe ausreichende Anschlussmöglichkeit für die Grundstücksentwässerungen am Schlesierweg.

 

Herr Harms bemängelt, dass durch die Projekte der EWE immer wieder die Prioritätenlisten für Straßensanierung unterlaufen werde. Herr Rüstmann erläutert, dass durch eine frühe Bekanntgabe der EWE-Sanierungsvorhaben zukünftig eine bessere Planung und zeitliche Abstimmung erfolgen könne. Allerdings bleibe die Verantwortlichkeit bei der EWE für kurzfristig zu behebende Schäden.

Herr Harms ergänzt, dass die EWE die Stadt nicht unter Druck setzen dürfe.

Herr Schaus vermittelt, in dem er die weitgehende Übereinstimmung der Prioritätenlisten von Stadt und EWE hervorhebt.

 

Die Vorsitzende lässt getrennt für die beiden Straßenzüge abstimmen.