Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Bericht der Verwaltung über den Winterdienst in der Saison 2010/2011 wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird gebeten, zusammen mit den umliegenden Kommunen mit den Salzlieferanten Vereinbarungen zu treffen, die die ständige Bevorratung an Streusalz in den Kommunen sichert. Auf eine eigene Lösung zur Steigerung der Lagermöglichkeiten für Streusalz wird verzichtet.

 

Der Standard der Leistungen des Winterdienstes in den Fußgängerzonen ist zu verbessern.

 

Die Bürger sind verstärkt über ihre Winterdienst-Pflichten gemäß dem Stadtrecht zu unterrichten.

 

 


Herr Röben berichtet mit Unterstützung der im Anhang zu dieser Niederschrift beiliegenden Präsentation über den Winterdienst der letzten Saison.

 

„Gemäß § 2 der „Satzung der Stadt Jever über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze“ (Straßenreinigungssatzung) umfasst die Reinigungspflicht der Stadt Jever (einschließlich des  Winterdienstes) die Fahrbahnen aller öffentlichen Straßen, Wege und Plätze einschließlich der Rinnsteine, die Radwege, die Parkspuren und öffentlichen Parkplätze, nicht jedoch die Gehwege.

 

Gemäß § 3 der Satzung wird den Eigentümern der angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke an den in der Anlage zur Satzung nicht genannten öffentlichen Straßen, Wege und Plätzen die Reinigung einschließlich Winterdienst übertragen. Dies gilt für die Fahrbahnen, verkehrsberuhigten Zonen bis zur Mitte, die Rinnsteine, Parkspuren, Geh- und Radwege.

 

Die Reinigung einschließlich Winterdienst der Gehwege, gleich ob und wie diese befestigt sind, wird für die in dem der Satzung anliegenden Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen, Wege und Plätze den Eigentümern der angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke übertragen.

 

Dabei regelt die „Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Stadt Jever (Straßenreinigungsverordnung)“ im § 2 der VO das Schneeräumen und Streuen auf Fahrbahnen, Radwegen, öffentlichen Parkplätzen und Fußgängerüberwegen in der Reihenfolge ihrer Verkehrsbedeutung als Reinigungspflicht der Stadt.

Anlieger haben Gehwege mit einer geringeren Breite als 1,50 m ganz, die übrigen mindestens in einer Breite von 1,50 m vom Schnee freizuhalten.

Bei verkehrsberuhigten Zonen und Fußgängerzonen ist eine Streifen von 1 m Breite von der Grundstücksgrenze freizuhalten.

Auch Zu- und Abgänge zu den Bushaltestellen, Fußgängerüberwegen sind von Schnee und Eis freizuhalten.

Bei Glätte sind die von Schnee und Eis freizuhaltenden Flächen mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln so zu bestreuen, dass ein sicherer Weg für die Benutzer vorhanden ist.

 

Grundsätzlich muss unterschieden werden, ob die Stadt Jever als Träger des öffentlichen Winterdienstes an Fahrbahnen, an Gehwegen einschl. Fußgängerzonen oder als Anlieger an einem Gehweg als Grundstückseigentümer tätig wird.

 

a) öffentlicher Winterdienst auf Fahrbahnen:

Die Stadt Jever ist für das Schneeräumen und Streuen auf den Fahrbahnen, Radwegen, öffentlichen Parkplätzen und Fußgängerüberwegen zuständig.

Dabei werden die Straßen nach einem besonderen Plan je nach Verkehrsbedeutung gemäß § 2 der Straßenreinigungsverordnung abgeschoben und abgestreut, bei Notwendigkeit auch mehrfach am Tage. Soweit die Hauptverkehrsstraßen abgestreut sind, wird der Winterdienst in den Wohnsammelstraßen und auch in den Straßen niedriger Priorität fortgeführt. Der öffentliche Winterdienst an Fahrbahnen hat - solange das eingelagerte Salz reichte - gut funktioniert.

 

Die Stadt Jever hatte zu Beginn der „Schneezeit“ einen Lagervorrat von 100 to Salz eingelagert. Diese Menge wurde wegen des starken Schneefalls relativ schnell abgebaut. Frühzeitig wurde erkannt, dass diese Menge nicht lang reichen würde, so dass nachgeordert wurde. Leider konnte der Lieferant (die Firma Nordsalz) nicht die benötigte Menge zusagen, so dass die Stadt von einem anderen Nutzer eine Lkw-Ladung mit 25 to erwarb. Ein weiterer Lastzug mit 25 to konnte später von der Firma Nordsalz geliefert werden, so dass insgesamt 150 to Salz für das Abstreuen zur Verfügung standen. Trotzdem war Mitte Januar 2011 das Salz ausgegangen, so dass mit Splitt gestreut werden musste. Bereits in der Woche vorher wurde das Salz mit Jadesand gemischt. Nach Ende der ersten Schneezeit dieser Saison konnte in der zweiten Woche im Januar 2011 ein Lastzug mit Salz geordert werden. 25 to Salz wurden Anfang Februar 2011 geliefert. Eine weitere Lieferung mit 51 to kam zum 21. Februar 2011. Die zwischenzeitlich für einen Preis von 300,- € netto/to angebotene Salzlieferung aus Österreich wurde ausgeschlagen. Auch gab es ein nicht annehmbares Angebot aus Russland mit 200,- € netto/to, allerdings mit dem Risiko der Lieferung verunreinigten Salzes.

 

Bei großen Schneehöhen werden zusätzliche Radlader geordert, die Bushaltestellen und Parkplätze frei schieben (in der Saison 2010/2011 kam dies einmal vor). Bei akuter Eisglätte streut der Baubetriebshof mittels Aufsatzstreuer auf einem Lkw zusätzlich die Nebenstraßen ab.

Die städt. Radwege wurden abgeschoben, gefegt und abgestreut und waren damit jederzeit passierbar.

In den Fußgängerzonen wurden die mittleren Bereiche nach Möglichkeit abgeschoben und gestreut. Es herrscht hier der gleiche Standard wie auf den Fahrbahnen. Die Anlieger haben in ihren Bereichen entlang der Hauswände gereinigt und gefegt.

 

b) Gehwegbereiche an öffentlichen und städtischen Grundstücken

Diese Bereiche wurden - größtenteils durch Vergabe an die Firma Nehlsen - abgeschoben und abgestreut. Das führt allerdings nicht zu einem sauberen Gehweg entsprechend den Gehwegbereichen, die ordnungsgemäß von Anliegern gereinigt werden. An Fußgängerüberwegen im Verlauf von Schulwegen wurde der Winterdienst gleichermaßen durchgeführt. Querungen der Fahrbahnen waren jedoch nicht an allen von den Bürgern gewünschten Orten möglich.

 

An Gebäuden der Stadt, in denen Hausmeister tätig sind (Rathaus, Schulen, Kindergärten u.a.), war die Reinigung der Gehwegbereiche gut. Städtische unbebaute Grundstücke, wie Kinderspielplätze, noch nicht veräußerte Baugrundstücke o.ä., wurden ebenfalls wie öffentliche Gehwegbereiche abgeschoben und abgestreut.“

 

Als Fazit – so Herr Röben - könne nicht von  katastrophalen Verhältnisse gesprochen werden. Jedoch seien Verbesserungen möglich, die ausnahmslos Mehraufwendungen nach sich ziehen würden. Mit dem bisher verfolgten Standard können nicht die hohen Ansprüche einiger weniger Bürger erfüllt werden.

 

In der Fußgängerzone könne zusätzlich zur Räumpflicht der Anlieger auch der mittlere Streifen gereinigt werden. Dazu sei jedoch ein zusätzliches Räumschild mit einer Gummilippe an einer städtischen Arbeitsmaschine erforderlich, mit dem tiefer abgeschoben werden kann. Außerdem werden damit Beschädigungen an Bordsteinen und am Straßenpflaster vermieden. Folge sei dann, dass der zusammengeschobene Schnee abgefahren werden müsse. Diese Dienstleistung müsse vergeben werden, weil die Stadt keinen großen Lkw vorhält. Soweit keine Abfuhr erforderlich sei, bleiben Schneehaufen beiderseits des mittleren Bereiches liegen. Diese Wälle müssen jeweils abgetragen werden, um den Fußgängern das Queren bzw. die Zuwegung zu den Geschäften zu ermöglichen.

 

Ebenfalls könne darüber nachgedacht werden, den Schnee auch von Fahrbahnen abfahren zu lassen. Auch hier verursacht dieses immense Mehrkosten.

 

Weitere Möglichkeiten:

Stärkerer Einsatz an Fußgängerüberwegen (Verbindung zwischen Gehwegen an Kreuzungen), um diese glatten Bereiche für querende Fußgänger abzustreuen.

 

Abfegen des Schnees auf Gehwegen/Plätzen an städtischen Liegenschaften zur Verhinderung von späterer Eisbildung.

 

Erhöhung der Salzlagerkapazität von bisher 100 to auf 150 to / 200 to. Herstellungskosten für ein Lager wären dann zu verzeichnen. Auch sei die Anmietung einer entsprechenden Halle oder Hallenbereiches möglich. Allerdings müsse diese Halle in unmittelbarer Nähe des Baubetriebshofes liegen, da anderenfalls die Transportstrecken für das Beladen des LKW mit Streugut zu lang und damit zu zeitaufwändig wären. Gemeinsame Beschaffung mit Stadt Schortens / Gemeinde Wangerland und garantierte Abnahme des Streugutes könne ein günstigeres Ausschreibungsergebnis bedeuten. Damit sei eine Absicherung der Kommunen verbunden, dass seitens der Salzfirmen Lieferung garantiert wird. Das habe allerdings den Nachteil der Abnahme der Kapazität auch bei milden Wintern. Angedacht sei aktuell ein Gespräch der Bauhofleiter Schortens / Wangerland / Wittmund / Jever über die Neuorganisation des Salzbezuges.

 

Frau Vredenborg erkundigt sich nach der Verwendungsmöglichkeit von Sole aus dem Kavernenbau in Etzel. Herr Schaus erläutert die dazu notwendig Technik. Es seien Spezialgeräte mit hohen Investitionen erforderlich. Die Entwicklung gehe aber in diese Richtung.

Herr Janßen  spricht von sibirischen Verhältnissen, die seit 2 Jahren in Jever herrschen. Zwar habe die Verwaltung ihren Bericht gut vorgestellt, dennoch sei es für ältere Menschen unmöglich gewesen, einen Fuß vor die Tür zu setzen.  Die Stadt sei verpflichtet, die Straßen freizuhalten, das gelte auch für die Fußgängerzonen. Jever sei eine Tourismusstadt, sie müsse altengerecht sein. Die Kosten für die Mehraufwendungen seien durch die Gemeinschaft zu tragen.

Herr Janßen beantragt a) den Standard in den Fußgängerzonen zu verbessern, b) die Bürger zu ihren Pflicht beim Winterdienst besser aufzuklären.

Er ergänzt, dass Wege zu Schulen, Kindergärten und Altenwohnungen Priorität bei der Räumpflicht hätten. Für eine Optimierung der Räumung schlage er vor, mit anderen Gemeinden zusammenzuarbeiten und einen gemeinsamen Maschinenpark zu nutzen.

 

Herr Harms bemängelt den schlechten Räumdienst in den Fußgängerzonen. Es müssten aber auch die Anlieger mehr in die Pflicht genommen werden. Er fragt, ob im letzten Winter hinsichtlich der Räumpflichten Ordnungswidrigkeiten festgestellt wurden. Ansonsten schließe er sich dem Beitrag von Herrn Janßen an.

 

Frau Glaum bedankt sich für die ausführlichen Informationen der Verwaltung. Sie habe festgestellt, dass am Kirchplatz mangelhaft geräumt wurde. Die Dickfelligkeit mancher Anlieger sei auffällig.

 

Herr Mühlena bestätigt, dass die Räumung in den Fußgängerzonen unzureichend war. Im letzten Jahr wurden zusammen mit den Steuerbescheiden die Informationen zur Reinigungs- und Räumpflicht gestreut. Zudem sind die Anlieger durch den Außendienst umfangreich auf ihre Pflichten hingewiesen worden. Die Verwaltung habe auch diverse Grundstückseigentümer angeschrieben und die Forderungen durchgesetzt – allerdings führte dieses immer zu Zeitverzögerungen.

Herr Mühlena bekräftigt, dass die Stadt nur ein grundgeräumtes Netz an Straßen bieten kann. Die Verantwortung der Nutzer bei Schnee und Eis bleibe jedoch. Er gebe auch zu bedenken, dass bei dem geringen Personalbestand des Baubetriebshofes die Logistik nicht einfach sei, insbesondere, wenn es mehrmals am Tage schneit.

 

Herr Lüken beschwert sich, dass seine Räumleistung als Anlieger durch die Straßenräumung wieder zunichte gemacht wurde. Unter diesen Umständen lehne er es ab, seinen Gehweg freizuhalten. Zudem möchte er wissen, ob angesichts des langen Winters durch das Aussetzen der maschinellen Straßenreinigung die entsprechenden Gebühren erstattet werden. Herr Mühlena verneint dieses. Das Kosten- und Gebührenrecht erlaube keine Verrechnung mit dem Winterdienst. Die Minderleistungen der Straßenreinigung finden allerdings in der neuen Gebührenkalkulation Berücksichtigung.

 

In der folgenden Diskussion über die Erweiterung des Beschlussvorschlages berichtet Herr Schaus, dass die Abstimmung mit den Nachbarkommunen bereits erfolge. Herr Rüstmann warnt, dass eine Erhöhung des Standards die Kosten hebe. Es sei eigentlich seine Aufgabe, die Kosten zu reduzieren, und er verweist auf die vor 14 Tagen durchgeführte Prüfung durch den Landesrechnungshof. Er werde bis zur Sitzung des Verwaltungsausschusses die Kosten ermitteln und eine Kostenbeteiligung der Anlieger prüfen lassen.

 

Die Vorsitzende lässt über den erweiterten Beschlussvorschlag abstimmen.