Sitzung: 21.03.2011 Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/460/2011
Beschlussvorschlag:
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Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 der „Satzung der Stadt Jever
über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen
Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen“ wird der
beitragsfähige Aufwand für folgenden selbständig nutzbaren Abschnitt der
straßenbaulichen Maßnahme „Bismarckstraße“ gesondert ermittelt: ·
Bismarckstraße
von der Sophienstraße bis zur Einmündung in die Lindenallee. |
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Ohne Aussprache beschließt der Ausschuss
wie folgt: