Sitzung: 21.03.2011 Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/461/2011
Beschlussvorschlag:
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Gemäß § 8 Nr. 3 und 8 der „Satzung der Stadt Jever
über die Erhebung von Beiträgen gemäß § 6 des Niedersächsischen
Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen“ wird der
Straßenausbaubeitrag für folgende Teileinrichtungen selbständig erhoben: ·
Herstellung,
bzw. Verbesserung der Oberflächenentwässerung ·
Verbesserung
bzw. Erneuerung der Fahrbahn der öffentlichen Einrichtung Bismarckstraße für den selbständig nutzbaren Abschnitt
zwischen Sophienstraße und Lindenallee |
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Der Vorsitzende lässt über den
Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen: