Sitzung: 31.03.2011 Ausschuss für Kultur, Tourismus, Sport, Freizeit und Wirtschaftsförderung
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/469/2011
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Unter dem Vorbehalt, dass die nachfolgenden Vereine
und Organisationen eine Anerkennung ihrer Gemeinnützigkeit durch das
Finanzamt nachweisen können, sind die Mittel der Stadtlotterie 2011 für
folgenden Zweck zu verwenden:
Diejenigen Zuschussempfänger, die sich unentgeltlich
an dem Losverkauf beteiligen, erhalten einen zusätzlichen Zuschuss. Für
diesen Zweck werden 10 % des Reinerlöses verwendet. Die Aufteilung dieser
Mittel auf die einzelnen Empfänger erfolgt in einem angemessenen Verhältnis
zu ihren tatsächlichen Leistungen beim Verkauf. Der genaue Verteilerschlüssel
wird nach Abschluss der Lotterie festgelegt. Bei gar keiner oder nur einer geringfügigen
Beteiligung an dem Losverkauf seitens der einzelnen Zuschussempfänger werden
die verbleibenden Mittel aus diesem Sonderzuschuss dem Sonderkonto „Jubiläum:
475 Jahre – Stadt Jever“ zugerechnet. Für den Fall, dass die VertreterInnen der Vereine
oder Organisationen der Scheckübergabe unentschuldigt fernbleiben oder sich
nicht rechtzeitig bei der Verwaltung abmelden, entfällt ihr Anspruch auf
Auszahlung des bewilligten Zuschussbetrages. |
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Der Vorsitzende erklärt, er habe sich bei der letzten
Vergabe der Spenden darüber geärgert, dass ein Empfänger der Scheckübergabe
unentschuldigt ferngeblieben sei. Dieses sei ein Verhalten, dass seiner Ansicht
nicht zu akzeptieren sei. Vereine, die bei der Mittelvergabe berücksichtigt
würden, sollten zumindest das Interesse bekunden und bei der Übergabe der
Schecks einen Vertreter entsenden. Er sei der Auffassung, in einem solchen Fall
sollte den Vereinen und Organisationen der Anspruch auf die Mittel aberkannt
werden.
Bürgermeisterin Dankwardt erklärt, sie teile diese Auffassung. In
dem erwähnten Fall habe der Vertreter des Empfängers sich unmittelbar vor der
Veranstaltung wegen Krankheit abgemeldet. Dieses sei nicht in Ordnung.
Auch die übrigen Ausschussmitglieder
sind der Meinung, ein unentschuldigtes Fernbleiben sollte zur Folge haben, dass
die Mittel nicht mehr ausgezahlt würden.
Der Ausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: