Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Unter dem Vorbehalt, dass die nachfolgenden Vereine und Organisationen eine Anerkennung ihrer Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt nachweisen können, sind die Mittel der Stadtlotterie 2011 für folgenden Zweck zu verwenden:

 

Kinder von Tschernobyl Friesland / Wilhelmshaven e. V.

Ferienfreizeit für die Kinder aus Weißrussland

MTV Jever von 1862 e. V.

Förderung der Vereinsarbeit aus Anlass des 150-jährigen Vereins-jubiläums

Schlossmuseum Jever

Ausstellung: „Sie schauen noch?“ - Historische Geschäfte in Jever

Sonderkonto: „Jubiläum: 475 Jahre – Stadt Jever“

Veranstaltungen aus Anlass des Stadtjubiläums

 

Diejenigen Zuschussempfänger, die sich unentgeltlich an dem Losverkauf beteiligen, erhalten einen zusätzlichen Zuschuss. Für diesen Zweck werden 10 % des Reinerlöses verwendet. Die Aufteilung dieser Mittel auf die einzelnen Empfänger erfolgt in einem angemessenen Verhältnis zu ihren tatsächlichen Leistungen beim Verkauf. Der genaue Verteilerschlüssel wird nach Abschluss der Lotterie festgelegt.

 

Bei gar keiner oder nur einer geringfügigen Beteiligung an dem Losverkauf seitens der einzelnen Zuschussempfänger werden die verbleibenden Mittel aus diesem Sonderzuschuss dem Sonderkonto „Jubiläum: 475 Jahre – Stadt Jever“ zugerechnet.

 

Für den Fall, dass die VertreterInnen der Vereine oder Organisationen der Scheckübergabe unentschuldigt fernbleiben oder sich nicht rechtzeitig bei der Verwaltung abmelden, entfällt ihr Anspruch auf Auszahlung des bewilligten Zuschussbetrages.

 

 


Der Vorsitzende erklärt, er habe sich bei der letzten Vergabe der Spenden darüber geärgert, dass ein Empfänger der Scheckübergabe unentschuldigt ferngeblieben sei. Dieses sei ein Verhalten, dass seiner Ansicht nicht zu akzeptieren sei. Vereine, die bei der Mittelvergabe berücksichtigt würden, sollten zumindest das Interesse bekunden und bei der Übergabe der Schecks einen Vertreter entsenden. Er sei der Auffassung, in einem solchen Fall sollte den Vereinen und Organisationen der Anspruch auf die Mittel aberkannt werden.

 

Bürgermeisterin Dankwardt erklärt, sie teile diese Auffassung. In dem erwähnten Fall habe der Vertreter des Empfängers sich unmittelbar vor der Veranstaltung wegen Krankheit abgemeldet. Dieses sei nicht in Ordnung.

 

Auch die übrigen Ausschussmitglieder sind der Meinung, ein unentschuldigtes Fernbleiben sollte zur Folge haben, dass die Mittel nicht mehr ausgezahlt würden.

 

Der Ausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: