Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Die anliegende Neufassung der Richtlinien der Stadt Jever für die Inanspruchnahme von Leistungen des Baubetriebshofes durch Dritte und das Entleihen von Bühnenelementen etc. wird beschlossen.

 

 


Beigeordneter Hartl fragt nach, ob die große Bühne überhaupt nicht mehr zum Einsatz komme oder ob sie lediglich reperaturbedürftig sei.

 

Stadtoberamtsrat Müller erklärt, diese Bühne sei nicht mehr reparabel.

 

Herr Gemeinhardt fügt ergänzend hinzu, die Bühne werde aus Sicherheitsgründen bereits seit längerer Zeit nicht mehr aufgebaut. Eine zweite große Bühne werde aber nur noch beim Altstadtfest benötigt. Unter diesen Voraussetzungen sei es kostengünstiger, eine Bühne für drei Tage anzumieten als eine neue Bühne anzuschaffen und dauerhaft vorzuhalten.

 

Der Vorsitzende äußert seine Bedenken, dass bei dem Aufbau der Bühne durch die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr oder THW-Angehörige auf die Hinzuziehung eines fachkundigen Mitarbeiters verzichtet werden könne. Er ist der Meinung, die Bühne dürfe nur abgenommen werden, wenn sie von geschultem Personal aufgebaut werde.

 

Die Verwaltung wird diese Frage klären.

 

Der Ausschuss empfiehlt einstimmig folgende Beschlussfassung: