Sitzung: 14.04.2011 Rat der Stadt Jever
Die Vorsitzende trägt vor, seitens der SWG /
Sender-Gruppe sei ein Antrag nachgereicht worden (siehe Anlage zu dieser
Niederschrift), mit dem darum gebeten werde, die Beratung über den
Tagesordnungspunkt 24 „Erstattung überzahlter Gaspreise, Klageerhebung
gegenüber der EWE“ vom nichtöffentlichen Teil in den öffentlichen Teil zu
verlegen.
Die Vorsitzende gibt der Gruppe die Gelegenheit, den
Antrag zu begründen.
Beigeordneter Harms führt aus, bisher sei über diese
Angelegenheit immer in öffentlicher Sitzung verhandelt worden. Die
Niedersächsische Gemeindeordnung sehe diese Form der Beratung für die
Ratssitzungen ebenfalls grundsätzlich vor. Eine Verlagerung in den
nichtöffentlichen Teil sei nur dann zulässig, wenn schutzwürdige Interessen
Einzelner betroffen seien. Die Verwaltung habe in ihrer Begründung für eine
nichtöffentliche Beratung angegeben, dass in diesem Fall während der Diskussion
Dinge angesprochen werden könnten, bei deren Bekanntwerden ein möglicher
Prozess negativ beeinflusst werden könnte. Rein theoretisch bestünde bei allen
Beratungen in den Gremien die Möglichkeit, dass Dinge erwähnt würden, die
schutzwürdig seien. Unter dieser Voraussetzung müssten alle Diskussionen in
nichtöffentlicher Sitzung stattfinden, was mit Sicherheit nicht zulässig und
wünschenswert sei.
Da in diesem Zusammenhang zahlreiche
Dinge angesprochen werden sollten, die für die Öffentlichkeit von Interesse
seien, plädiere seine Gruppe für eine Verlegung des Tagesordnungspunktes in den
öffentlichen Teil.
Außerdem weise er darauf hin, dass
beabsichtigt sei, eine Entscheidung erst im Oktober zu treffen, obwohl bekannt
sei, dass die Verbandsversammlung am Montag
zusammenkomme, um zu entscheiden, wie die Gerichtsentscheidung umgesetzt
werden solle. Die Rückzahlung, die sich durch den von Herrn Scherf erwirkten
Vergleich ergebe, müsse eigentlich schon erfolgt sein. In diesem Falle gehe es
somit nur noch um den Restbetrag. Darüber könne seines Erachtens in
öffentlicher Sitzung beraten werden. Auch viele BürgerInnen hätten den Weg der
Kläge gewählt und hätten somit ein Interesse daran, wie die Stadt Jever sich
entscheiden werde.
Ratsherr Werber erklärt, der Öffentlichkeitsgrundsatz
sei ein wesentlicher Bestandteil der Kommunalverfassung, der im besonderen Maße
beachtet werden müsse, damit der Bürger teilhaben könne an dem, was in den
Parlamenten verhandelt werde. Es gelte nicht nur für den Bund und das Land,
sondern auch für die Kommunen, dass eine demokratische Kontrolle durch das
Herstellen der Öffentlichkeit ermöglicht werde. Eine Ausnahme hiervon sei dann
möglich, wenn das allgemeine öffentliche Wohl
der Kommune gefährdet sei. In dem vorliegenden Fall könne eine solche
Gefährung in keinster Weise bejaht werden, so dass ein Ausschluss der
Öffentlichkeit damit nicht begründet werden könne.
Wenn der Rat sich mehrheitlich für eine
nichtöffentliche Sitzung aussprechen werde, werde sich die FDP-Fraktion bei der
Abstimmung der Stimme enthalten, weil sie an einer nichtigen Abstimmung nicht
mitwirken wolle.
Beigeordneter Schwanzar spricht sich ebenfalls für eine
öffentliche Diskussion aus. Es seien mehr als tausend Verfahren anhängig, so
dass die Justiz die Klagewelle kaum noch bewältigen könne. Das Verhalten der
EWE sei sehr bedauerlich. Er gehe davon aus, dass sie sich damit einen eigenen
Schaden zufügen werde.
Ratsherr Kaiser weist darauf hin, sollte der der Rat
eine Verlegung der Beratung in den öffentlichen Teil beschließen, könne
hierüber in der heutigen Sitzung nicht verhandelt werden, da der Punkt nicht
auf der Tagesordnung des öffentlichen Teiles der Sitzung stehe und somit nicht
ordnungsgemäß bekannt gemacht worden sei. Die Zielrichtung, vor der
Verbandsversammlung einen Beschluss zu fassen, werde somit zunichte gemacht.
Beigeordneter Janßen trägt vor, die SPD-Fraktion habe ebenfalls
keine Einwände gegen eine öffentliche Beratung, wenn die Verwaltung bestätigen
könne, dass keine gravierende Gründe dagegen sprächen.
Verwaltungsangestellter Rüstmann versichert, die Verwaltung habe die
Frage der öffentlichen Verhandlung im Vorfeld ausgiebig geprüft und mehrfach
mit der Kommunalaufsicht erörtert. Die Kommunalaufsicht sei zu dem Ergebnis
gekommen, dass es ein schutzwürdiges Interesse bei der Kommune gebe, weil unter
Umständen im Rahmen der Beratungen Prozess taktische Dinge angesprochen würden.
Deswegen habe die Kommunalaufsicht
nachdrücklich empfohlen, den Tagesordnungspunkt nichtöffentlich zu verhandeln.
Daran habe sich die Stadt Jever bisher gehalten.
Ferner bestätigt Verwaltungsangestellter
Rüstmann, dass im Falle einer Verlegung in den öffentlichen Teil, der Punkt
in der nächsten Ratssitzung erneut auf die Tagesordnung gesetzt werden müsse,
da für eine heutige öffentliche Beratung nicht ordnungsgemäß geladen worden
sei. Im übrigen sei zu erkennen, dass sich an der Meinung der EWE etwas ändere
und es kurzfristig zu einer einvernehmlichen Lösung kommen werde. Insofern
berge diese Angelegenheit auch nicht mehr die vorherige Brisanz, so dass eine
nichtöffentliche Entscheidung in der heutigen Sitzung durch die weitere
Entwicklung weitestgehend überholt werde.
Die Vorsitzende lässt sodann über den
Antrag, der SWG /Sender-Gruppe abstimmen, den Tagesordnungspunkt 24 „Erstattung
überzahlter Gaspreise, Klageerhebung gegenüber der EWE“ in öffentlicher Sitzung
zu beraten.
Mehrheitlich zugestimmt: 19 Ja-Stimmen,
10 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Mit dieser Entscheidung muss der
Tagesordnungspunkt 24 von der heutigen Tagesordnung abgesetzt werden.
Darüber hinaus werden seitens des Rates
gegen die vorgelegte Tagesordnung keine Einwände erhoben.