Die Vorsitzende trägt vor, seitens der SWG / Sender-Gruppe sei ein Antrag nachgereicht worden (siehe Anlage zu dieser Niederschrift), mit dem darum gebeten werde, die Beratung über den Tagesordnungspunkt 24 „Erstattung überzahlter Gaspreise, Klageerhebung gegenüber der EWE“ vom nichtöffentlichen Teil in den öffentlichen Teil zu verlegen.

 

Die Vorsitzende gibt der Gruppe die Gelegenheit, den Antrag zu begründen.

 

Beigeordneter Harms führt aus, bisher sei über diese Angelegenheit immer in öffentlicher Sitzung verhandelt worden. Die Niedersächsische Gemeindeordnung sehe diese Form der Beratung für die Ratssitzungen ebenfalls grundsätzlich vor. Eine Verlagerung in den nichtöffentlichen Teil sei nur dann zulässig, wenn schutzwürdige Interessen Einzelner betroffen seien. Die Verwaltung habe in ihrer Begründung für eine nichtöffentliche Beratung angegeben, dass in diesem Fall während der Diskussion Dinge angesprochen werden könnten, bei deren Bekanntwerden ein möglicher Prozess negativ beeinflusst werden könnte. Rein theoretisch bestünde bei allen Beratungen in den Gremien die Möglichkeit, dass Dinge erwähnt würden, die schutzwürdig seien. Unter dieser Voraussetzung müssten alle Diskussionen in nichtöffentlicher Sitzung stattfinden, was mit Sicherheit nicht zulässig und wünschenswert sei.

 

Da in diesem Zusammenhang zahlreiche Dinge angesprochen werden sollten, die für die Öffentlichkeit von Interesse seien, plädiere seine Gruppe für eine Verlegung des Tagesordnungspunktes in den öffentlichen Teil.

 

Außerdem weise er darauf hin, dass beabsichtigt sei, eine Entscheidung erst im Oktober zu treffen, obwohl bekannt sei, dass die Verbandsversammlung am Montag  zusammenkomme, um zu entscheiden, wie die Gerichtsentscheidung umgesetzt werden solle. Die Rückzahlung, die sich durch den von Herrn Scherf erwirkten Vergleich ergebe, müsse eigentlich schon erfolgt sein. In diesem Falle gehe es somit nur noch um den Restbetrag. Darüber könne seines Erachtens in öffentlicher Sitzung beraten werden. Auch viele BürgerInnen hätten den Weg der Kläge gewählt und hätten somit ein Interesse daran, wie die Stadt Jever sich entscheiden werde.

 

Ratsherr Werber erklärt, der Öffentlichkeitsgrundsatz sei ein wesentlicher Bestandteil der Kommunalverfassung, der im besonderen Maße beachtet werden müsse, damit der Bürger teilhaben könne an dem, was in den Parlamenten verhandelt werde. Es gelte nicht nur für den Bund und das Land, sondern auch für die Kommunen, dass eine demokratische Kontrolle durch das Herstellen der Öffentlichkeit ermöglicht werde. Eine Ausnahme hiervon sei dann möglich, wenn das allgemeine öffentliche Wohl  der Kommune gefährdet sei. In dem vorliegenden Fall könne eine solche Gefährung in keinster Weise bejaht werden, so dass ein Ausschluss der Öffentlichkeit damit nicht begründet werden könne.

 

Wenn der Rat sich mehrheitlich für eine nichtöffentliche Sitzung aussprechen werde, werde sich die FDP-Fraktion bei der Abstimmung der Stimme enthalten, weil sie an einer nichtigen Abstimmung nicht mitwirken wolle.

 

Beigeordneter Schwanzar spricht sich ebenfalls für eine öffentliche Diskussion aus. Es seien mehr als tausend Verfahren anhängig, so dass die Justiz die Klagewelle kaum noch bewältigen könne. Das Verhalten der EWE sei sehr bedauerlich. Er gehe davon aus, dass sie sich damit einen eigenen Schaden zufügen werde.

 

Ratsherr Kaiser weist darauf hin, sollte der der Rat eine Verlegung der Beratung in den öffentlichen Teil beschließen, könne hierüber in der heutigen Sitzung nicht verhandelt werden, da der Punkt nicht auf der Tagesordnung des öffentlichen Teiles der Sitzung stehe und somit nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden sei. Die Zielrichtung, vor der Verbandsversammlung einen Beschluss zu fassen, werde somit zunichte gemacht.

 

Beigeordneter Janßen trägt vor, die SPD-Fraktion habe ebenfalls keine Einwände gegen eine öffentliche Beratung, wenn die Verwaltung bestätigen könne, dass keine gravierende Gründe dagegen sprächen.

 

Verwaltungsangestellter Rüstmann versichert, die Verwaltung habe die Frage der öffentlichen Verhandlung im Vorfeld ausgiebig geprüft und mehrfach mit der Kommunalaufsicht erörtert. Die Kommunalaufsicht sei zu dem Ergebnis gekommen, dass es ein schutzwürdiges Interesse bei der Kommune gebe, weil unter Umständen im Rahmen der Beratungen Prozess taktische Dinge angesprochen würden. Deswegen habe  die Kommunalaufsicht nachdrücklich empfohlen, den Tagesordnungspunkt nichtöffentlich zu verhandeln. Daran habe sich die Stadt Jever bisher gehalten.

 

Ferner bestätigt Verwaltungsangestellter Rüstmann, dass im Falle einer Verlegung in den öffentlichen Teil, der Punkt in der nächsten Ratssitzung erneut auf die Tagesordnung gesetzt werden müsse, da für eine heutige öffentliche Beratung nicht ordnungsgemäß geladen worden sei. Im übrigen sei zu erkennen, dass sich an der Meinung der EWE etwas ändere und es kurzfristig zu einer einvernehmlichen Lösung kommen werde. Insofern berge diese Angelegenheit auch nicht mehr die vorherige Brisanz, so dass eine nichtöffentliche Entscheidung in der heutigen Sitzung durch die weitere Entwicklung weitestgehend überholt werde.

 

Die Vorsitzende lässt sodann über den Antrag, der SWG /Sender-Gruppe abstimmen, den Tagesordnungspunkt 24 „Erstattung überzahlter Gaspreise, Klageerhebung gegenüber der EWE“ in öffentlicher Sitzung zu beraten.

 

Mehrheitlich zugestimmt: 19 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

 

Mit dieser Entscheidung muss der Tagesordnungspunkt 24 von der heutigen Tagesordnung abgesetzt werden.

 

Darüber hinaus werden seitens des Rates gegen die vorgelegte Tagesordnung keine Einwände erhoben.