Sitzung: 14.04.2011 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/461/2011
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Gemäß
§ 8 Nr. 3 und 8 der „Satzung der Stadt Jever über die Erhebung von Beiträgen
gemäß § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche
Maßnahmen“ wird der Straßenausbaubeitrag für folgende Teileinrichtungen
selbständig erhoben: ·
Herstellung, bzw. Verbesserung der
Oberflächenentwässerung ·
Verbesserung bzw. Erneuerung der
Fahrbahn der öffentlichen Einrichtung Bismarckstraße für den selbständig nutzbaren Abschnitt
zwischen Sophienstraße und Lindenallee |
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Ohne Diskussion beschließt der Rat der
Stadt Jever: