Sitzung: 04.05.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Vorlage: BV/493/2011
Beschlussvorschlag:
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Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt die diesem
Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der Auslegung nach §
3 Abs. 2 und förmlicher Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen. Der Entwurf des
Bebauungsplanes ist entsprechend zu ändern. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt
die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Auf dem
Hochhamm" - 1. Änderung - gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB. |
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Herr Weydringer führt deutlich den bisherigen
Verfahrensablauf auf. Gemäß dem PlanA-Beschluss vom 9.2.11 resultiere eine
Grünfläche im südlichen Teil. Der Va habe einer Grünfläche im nördlichen der
Neißer Straße den Vorzug gegeben. Dieser Vorschlag wurde ausgelegt, die
Einwendungen werden von Herrn Weydringer kommentiert. So weist er darauf
hin, dass der Baumbestand je nach Interessenlage eines einzelnen Anwohners
gegensätzlich beurteilt werde. Die Bäume seien letztlich das Resultat einer nie
vollständig umgesetzten Planung (Bereich für Parkplätze der vorgesehenen
intensiven Blockbebauung gegenüber) Das Argument, dass die jetzigen Anlieger durch
ihre Erschließungsbeiträge den Bestand finanziert hätten, stimme nicht. Der
seinerzeit vorgesehene Platz wurde aufgrund des NILEG-Planes zur Blockbebauung
nicht eingerechnet.
Zur möglichen Baufläche an der Schenumer
Leide führt Herr Weydringer aus, dass die vorgebrachten Einwendungen wie
z.B. „wichtige Grünfläche“ sachlich nicht nachvollziehbar seien. Auch eine
möglich Wertminderung durch eine Nachbarbebauung sei kein Argument.
Unter Würdigung der Anregungen und
Bedenken schlage die Verwaltungen einen neuen Entwurf zur Änderung des
Bebauungsplanes vor. Danach werde der Bereich an der Schenumer Leide
unbebaubare Grünfläche. Im Bereich Neißer Straße werde südlich ein Bauplatz
verwirklicht, nördlich bleibe eine Grünfläche. Ausschlaggebender Grund sei hier
die nur aufwändig zu verlegende Abwasserleitung, die sich bei Veräußerung nur
eines Grundstückes wirtschaftlich nicht rechne. Gemäß den Vorschlägen werde
hier eine extensiv zu pflegende Wiese mit 2 bis 3 Mahd pro Jahr bleiben.
Herr Rüstmann erklärt, dass mit diesem Planentwurf
die Verwaltung den Interessen der Anlieger unter weitgehender Zurückstellung
gesamtstädtischer Interessen gefolgt sei.
Der Vorsitzende betont, dass dieser Planentwurf nun erneut ausgelegt werde.