Beschlussvorschlag:

 

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der Auslegung nach § 3 Abs. 2 und förmlicher Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen. Der Entwurf des Bebauungsplanes ist entsprechend zu ändern.

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Auf dem Hochhamm" - 1. Änderung - gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB.

 

 


Herr Weydringer führt deutlich den bisherigen Verfahrensablauf auf. Gemäß dem PlanA-Beschluss vom 9.2.11 resultiere eine Grünfläche im südlichen Teil. Der Va habe einer Grünfläche im nördlichen der Neißer Straße den Vorzug gegeben. Dieser Vorschlag wurde ausgelegt, die Einwendungen werden von Herrn Weydringer kommentiert. So weist er darauf hin, dass der Baumbestand je nach Interessenlage eines einzelnen Anwohners gegensätzlich beurteilt werde. Die Bäume seien letztlich das Resultat einer nie vollständig umgesetzten Planung (Bereich für Parkplätze der vorgesehenen intensiven Blockbebauung gegenüber) Das Argument, dass die jetzigen Anlieger durch ihre Erschließungsbeiträge den Bestand finanziert hätten, stimme nicht. Der seinerzeit vorgesehene Platz wurde aufgrund des NILEG-Planes zur Blockbebauung nicht eingerechnet.

 

Zur möglichen Baufläche an der Schenumer Leide führt Herr Weydringer aus, dass die vorgebrachten Einwendungen wie z.B. „wichtige Grünfläche“ sachlich nicht nachvollziehbar seien. Auch eine möglich Wertminderung durch eine Nachbarbebauung sei kein Argument.

 

Unter Würdigung der Anregungen und Bedenken schlage die Verwaltungen einen neuen Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes vor. Danach werde der Bereich an der Schenumer Leide unbebaubare Grünfläche. Im Bereich Neißer Straße werde südlich ein Bauplatz verwirklicht, nördlich bleibe eine Grünfläche. Ausschlaggebender Grund sei hier die nur aufwändig zu verlegende Abwasserleitung, die sich bei Veräußerung nur eines Grundstückes wirtschaftlich nicht rechne. Gemäß den Vorschlägen werde hier eine extensiv zu pflegende Wiese mit 2 bis 3 Mahd pro Jahr bleiben.

 

Herr Rüstmann erklärt, dass mit diesem Planentwurf die Verwaltung den Interessen der Anlieger unter weitgehender Zurückstellung gesamtstädtischer Interessen gefolgt sei.

 

Der Vorsitzende betont, dass dieser Planentwurf nun erneut ausgelegt werde.