Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Gemäß § 8 Nr. 8 der „Satzung der Stadt Jever über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen“ wird der Straßenausbaubeitrag für folgende Teileinrichtung selbständig erhoben:

 

·         Erneuerung, bzw. Verbesserung der Oberflächenentwässerung im Straßenzug Jägerkamp von der Rahrdumer Schweiz bis zu Haus-Nr. 11/12

 

 

 


Herr Hartl macht darauf aufmerksam, im Beschlussvorschlag zu diesem TOP müsse es „Rahrdumer Schweiz“ heißen und nicht, wie irrtümlich geschrieben, „Rahrdumer Straße“.

 

Der Vorsitzende lässt über diesen TOP abstimmen.