Sitzung: 02.05.2011 Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschlussvorschlag:
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Gemäß § 8 Nr. 8 der „Satzung der Stadt Jever über
die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen
Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen“ wird der
Straßenausbaubeitrag für folgende Teileinrichtung selbständig erhoben: ·
Erneuerung,
bzw. Verbesserung der Oberflächenentwässerung im Straßenzug Jägerkamp von der
Rahrdumer Schweiz bis zu Haus-Nr. 11/12 |
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Herr Hartl macht darauf aufmerksam, im
Beschlussvorschlag zu diesem TOP müsse es „Rahrdumer Schweiz“ heißen und nicht,
wie irrtümlich geschrieben, „Rahrdumer Straße“.
Der Vorsitzende lässt über diesen TOP
abstimmen.