Sitzung: 02.05.2011 Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschlussvorschlag:
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Gemäß § 8 Nr. 8 der „Satzung der Stadt Jever über
die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen
Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen“ wird der
Straßenausbaubeitrag für folgende Teileinrichtung selbständig erhoben: ·
Erneuerung,
bzw. Verbesserung der Oberflächenentwässerung im Straßenzug „Schlesierweg“ |
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Frau Bunjes erkundigt sich, wovon die
Größe des Durchmessers abhänge.
Herr Rüstmann erklärt, der Durchmesser
werde auf DN 400 erhöht, wo es notwendig sei, ansonsten reiche DN 300 aus.
Dieses sei im Generalentwässerungsplan geregelt.
Der Vorsitzende lässt sodann abstimmen.