Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Gemäß § 8 Nr. 8 der „Satzung der Stadt Jever über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen“ wird der Straßenausbaubeitrag für folgende Teileinrichtung selbständig erhoben:

 

·         Erneuerung, bzw. Verbesserung der Oberflächenentwässerung im Straßenzug „Schlesierweg“

 

 

 


Frau Bunjes erkundigt sich, wovon die Größe des Durchmessers abhänge.

 

Herr Rüstmann erklärt, der Durchmesser werde auf DN 400 erhöht, wo es notwendig sei, ansonsten reiche DN 300 aus. Dieses sei im Generalentwässerungsplan geregelt.

 

Der Vorsitzende lässt sodann abstimmen.