Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Verwaltung erhält den Auftrag, eine Wirtschaftlichkeitsberechnung zum Betrieb einer Freiland PV-Anlage im „Gewerbegebiet Tettenser Tief“ durchzuführen. Dabei sind auch gemischte Betreibermodelle zu untersuchen.

 

            Die Beratung über einen Verkauf der Flächen wird zurückgestellt.


Herr Rüstmann trägt den Sachverhalt vor.

 

Im Haushaltskonsolidierungskonzept für 2011 sei bereits angekündigt worden, die Stadt Jever wolle sich zur Verbesserung ihrer Einnahmen im Bereich der Energieerzeugung betätigen.

 

Zudem liege ein Kaufangebot für die Fläche vor, das ebenfalls darauf abstelle, dort eine PV-Anlage zu errichten. Man wolle dieses Angebot allerdings nachrangig behandeln. Vorrangig wolle die Verwaltung die Wirtschaftlichkeit eines eigenen Betriebs prüfen.

 

Als geeignet nach dem EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) seien die Flächen des Gewerbegebietes „Tettenser Tief“. Für die Erschließung des Gewerbegebietes habe man GA-Mittel in Anspruch genommen. Die NBank, die diese Förderung betreue, habe bei Gesprächen darauf hingewiesen, dass 51% der Flächen von förderfähigen Betrieben genutzt werden müssten. Hierzu gehöre die Energieerzeugung  nicht. Dementsprechend stünden für diesen Zweck nur 49 % der Fläche zur Verfügung.

 

Herr Schwanzar bemerkt, er begrüße das Ansinnen der Verwaltung. Er erkundigt sich, ob diese Initiative bereits Ausfluss des KEEA-Gutachtens sei (Anm.: Klimaschutz- und Energieagentur).

 

Herr Rüstmann erwidert, dass diese Überlegungen schon vor der Entscheidung, ein Klimaschutz-Teilkonzept in Auftrag zu geben, angestellt worden und Bestandteil der Haushaltssicherung seien. Die angestrebte Maßnahme sei im Haushaltskonsolidie- rungskonzept mit 50.000,00 € bei kompletter Nutzung der Fläche kalkuliert worden. Von der N-Bank seien 4 ha für diese Nutzung genehmigt worden.

 

Herr Hartl erklärt, er werde das Projekt unterstützen. Es bleibe abzuwarten, wann sich eine solche Anlage amortisiere. Er erkundigt sich, ob durch ein Gutachten zusätzliche Kosten entstünden.

 

Herr Rüstmann erläutert, er habe die Möglichkeit, die nötigen Informationen für die Wirtschaftlichkeitsberechnung ohne Kostenaufwand zu erhalten.

 

Herr Zillmer bemerkt, er befürworte das Ansinnen der Verwaltung. Es sei wichtig, aufgrund einer Wirtschaftlichkeitsberechnung verlässliche Zahlen zu erhalten, damit eine endgültige Entscheidung gefällt werden könne.

 

Herr Dr. Funk erklärt, man könne die Fläche später immer noch veräußern, nachdem die Stadt sich als Unternehmer betätigt habe. Allerdings bringe er der wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand eine gewisse Skepsis entgegen.

 

Herr Schwanzar merkt an, dass auch eine dauerhafte Verpachtung geeignet sei, um ansehnliche Einnahmen zu erzielen.

 

Frau Bunjes regt an, der Verwaltung zunächst einmal den Auftrag zu erteilen und über die weitere Vorgehensweise zu entscheiden, wenn die Zahlen auf dem Tisch liegen.