Sitzung: 02.05.2011 Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschlussvorschlag:
|
Die Verwaltung erhält den Auftrag, eine
Wirtschaftlichkeitsberechnung zum Betrieb einer Freiland PV-Anlage im
„Gewerbegebiet Tettenser Tief“ durchzuführen. Dabei sind auch gemischte
Betreibermodelle zu untersuchen. |
|
Die Beratung über einen Verkauf der Flächen wird zurückgestellt.
Herr Rüstmann trägt den Sachverhalt vor.
Im Haushaltskonsolidierungskonzept für
2011 sei bereits angekündigt worden, die Stadt Jever wolle sich zur
Verbesserung ihrer Einnahmen im Bereich der Energieerzeugung betätigen.
Zudem liege ein Kaufangebot für die
Fläche vor, das ebenfalls darauf abstelle, dort eine PV-Anlage zu errichten.
Man wolle dieses Angebot allerdings nachrangig behandeln. Vorrangig wolle die
Verwaltung die Wirtschaftlichkeit eines eigenen Betriebs prüfen.
Als geeignet nach dem EEG
(Erneuerbare-Energien-Gesetz) seien die Flächen des Gewerbegebietes „Tettenser
Tief“. Für die Erschließung des Gewerbegebietes habe man GA-Mittel in Anspruch
genommen. Die NBank, die diese Förderung betreue, habe bei Gesprächen darauf
hingewiesen, dass 51% der Flächen von förderfähigen Betrieben genutzt werden
müssten. Hierzu gehöre die Energieerzeugung
nicht. Dementsprechend stünden für diesen Zweck nur 49 % der Fläche zur
Verfügung.
Herr Schwanzar bemerkt, er begrüße das
Ansinnen der Verwaltung. Er erkundigt sich, ob diese Initiative bereits
Ausfluss des KEEA-Gutachtens sei (Anm.: Klimaschutz- und Energieagentur).
Herr Rüstmann erwidert, dass diese
Überlegungen schon vor der Entscheidung, ein Klimaschutz-Teilkonzept in Auftrag
zu geben, angestellt worden und Bestandteil der Haushaltssicherung seien. Die
angestrebte Maßnahme sei im Haushaltskonsolidie- rungskonzept mit 50.000,00 €
bei kompletter Nutzung der Fläche kalkuliert worden. Von der N-Bank seien 4 ha
für diese Nutzung genehmigt worden.
Herr Hartl erklärt, er werde das Projekt
unterstützen. Es bleibe abzuwarten, wann sich eine solche Anlage amortisiere.
Er erkundigt sich, ob durch ein Gutachten zusätzliche Kosten entstünden.
Herr Rüstmann erläutert, er habe die
Möglichkeit, die nötigen Informationen für die Wirtschaftlichkeitsberechnung
ohne Kostenaufwand zu erhalten.
Herr Zillmer bemerkt, er befürworte das
Ansinnen der Verwaltung. Es sei wichtig, aufgrund einer
Wirtschaftlichkeitsberechnung verlässliche Zahlen zu erhalten, damit eine
endgültige Entscheidung gefällt werden könne.
Herr Dr. Funk erklärt, man könne die
Fläche später immer noch veräußern, nachdem die Stadt sich als Unternehmer
betätigt habe. Allerdings bringe er der wirtschaftlichen Betätigung der
öffentlichen Hand eine gewisse Skepsis entgegen.
Herr Schwanzar merkt an, dass auch eine
dauerhafte Verpachtung geeignet sei, um ansehnliche Einnahmen zu erzielen.
Frau Bunjes regt an, der Verwaltung zunächst einmal den Auftrag zu erteilen und über die weitere Vorgehensweise zu entscheiden, wenn die Zahlen auf dem Tisch liegen.