Beschluss: Dieser Tagesordnungspunkt wurde zurückgestellt.

Ratsherr Andersen führt aus, die neue Satzung biete sehr viel mehr Möglichkeiten als die bisherige. Bevor über die Verwendung der Mittel entschieden werde, sollten noch weitere Möglichkeiten überlegt werden, welcher Personenkreis berücksichtigt werden könne bzw. welche Institutionen außerdem gefördert werden sollten. Er halte es für wichtig, die neue Situation so schnell wie möglich publik zu machen und die Entscheidung über die Vergabe der Mittel auf den Herbst zu vertagen.

 

Auch Beigeordneter Schönbohm ist der Auffassung, bevor der Verwaltungsausschuss über die Verwendung der Mittel entscheide, sollte der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben werden, Anträge zu stellen.

 

Stadtoberamtsrat Müller erklärt, eine Veröffentlichung mit der anschließenden Möglichkeit, Anträge zu stellen, mache nur Sinn, wenn der Verwaltungsausschuss zuvor Richtlinien beschließe. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass zahlreiche sehr unkonkret formulierte Anträge bei der Verwaltung eingehen würden. Eine Entscheidung über die Vergabe der Mittel werde dadurch nahezu unmöglich. Außerdem könne die Verwaltung dann keine Auskunft darüber geben, wer antragsberechtigt sei. Im Übrigen weist er darauf hin, dass ein solches Verfahren mit vorheriger Beschlussfassung der Richtlinien und anschließender Veröffentlichung erhebliche Zeit in Anspruch nehmen werde. Das könne dazu führen, dass die Stadt die Mittel in diesem Jahr nicht mehr auskehren könne.

 

Ratsherr Andersen ist der Meinung, es müsse ausreichen, wenn die Richtlinien beschlossen würden und hierzu anschließend im Laufe des Jahres Anträge gestellt werden könnten.

 

Verwaltungsangestellte Wilms erklärt, nach ihrer Kenntnis müssten die Stiftungsmittel bis zum 31. Dezember 2011 ausgezahlt worden sein.

 

Ratsherr Andersen führt aus, seine Fraktion wünsche sich hinsichtlich der Auszahlung jedoch andere Modalitäten. Es bestehe der Wunsch, weiterhin an den Darlehen festzuhalten. Außerdem werde Wert auf die frühkindliche Förderung und die Unterstützung einzelner Projekte zur Förderung der Begabungen Einzelner gelegt. Es sei wichtig, dass die Öffentlichkeit die Gelegenheit bekäme, Anträge zu stellen, bevor über diese einmalig hohen Stiftungsmittel endgültig entschieden werde.

 

Bürgermeisterin Dankwardt weist darauf hin, der Zweck der Stiftung sei vorrangig die Begabtenförderung. Es könne nicht sein, dass mit den Stiftungsmitteln nunmehr einfache Malkurse der Kunstschule oder dergleichen gefördert würden.

 

Beigeordneter Habersetzer regt an, die Beschlussfassung zu vertagen. Er ist die Meinung, die Fraktionen sollten noch einmal über den Vorschlag der Verwaltung beraten und gegebenfalls eigene Anregungen unterbreiten.

 

Beigeordneter Hartl bittet um Berücksichtigung, dass es sich in diesem Jahr um eine einmalige Situation handele. In den Folgejahren würden keine Mittel mehr in der jetzigen Höhe zur Verfügung stehen. Er glaube kaum, dass die einzelnen Fraktionen in der Lage seien, konkrete Vorschläge für die diesjährige Förderung zu unterbreiten.

 

Beigeordneter Schönbohm spricht sich dafür aus, die Förderungen öffentlich zu machen und dabei auf die Antragsmöglichkeiten hinzuweisen.

 

Ratsfrau Huckfeld führt aus, da heute offensichtlich keine Einigung zu erzielen sei, sollte die Angelegenheit noch einmal in den Fraktionen beraten werden.

 

Nach kurzer weiterer Diskussion entscheidet der Ausschuss sich einstimmig dafür, den Tagesordnungspunkt zunächst zurückzustellen und erneut in den Fraktionen zu beraten.