Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 5, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

 

 

Die überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 32.000,00 € für Sach- und Dienstleistungen beim Produkt 545.002.100 (Straßenbeleuchtung) werden überplanmäßig genehmigt. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer im Produkt 611.001.100 (Steuern, allg. Zuweisungen und Umlagen)

 

 


Verwaltungsangestellter Rüstmann trägt zum Sachverhalt vor.

 

Beigeordneter Schönbohm hinterfragt, ob eine überplanmäßige Ausgabe möglich sei, obwohl noch keine Genehmigung des Haushaltes vorliege.

 

Verwaltungsangestellter Rüstmann führt aus, dass die noch nicht vorliegende Genehmigung des Haushaltes auf eine Überlastung der Aufsichtsbehörde zurück zu führen sei. Sachlich und fachlich gebe es jedoch seitens des Landkreises keine Einwendungen. Dies wurde von dort bereits im Vorfeld signalisiert. Aufgrund des bestehenden Handlungszwanges und im Interesse der Sicherheit der betroffenen Bürger, sollten daher entsprechende Bedenken zurückgestellt und die gegebenenfalls erforderlichen Mittel bereit gestellt werden.

 

In diesem Zusammenhang erkundigt sich der Beigeordnete Janßen nach der aktuellen Haushaltsentwicklung.

 

Verwaltungsangestellter Rüstmann trägt vor, dass die Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer derzeit bei ca. 300.000,00 EUR über dem Haushaltsansatz liegen würden und die Mehreinnahmen in den anderen Bereichen, beispielsweise aus der Konzessionsabgabe, den Schlüsselzuweisungen und der Beteiligung an der Einkommensteuer bei ca. 250.000,00 EUR. Mithin würde sich momentan eine Haushaltsverbesserung von 550.000,00 EUR ergeben. Diese Zahl berücksichtige jedoch noch nicht die positive Zahlen der letzten Steuerschätzung. Sollte sich dieser Trend bestätigen, könne man mit weiteren Mehreinnahmen die noch ungedeckten aber nach neuem Haushaltsrecht geldwerten Abschreibungen von ca. 800.000,00 EUR zum Teil ausgleichen. Ein gänzlicher Ausgleich sei momentan noch zu bezweifeln. Insgesamt sei man jedoch hinsichtlich der Haushaltsentwicklung auf einem „guten Weg“. 

 

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt: