Sitzung: 19.05.2011 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
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Gemäß § 8 Nr. 8 der „Satzung der Stadt Jever über
die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen
Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen“ wird der
Straßenausbaubeitrag für folgende Teileinrichtung selbständig erhoben: ·
Erneuerung,
bzw. Verbesserung der Oberflächenentwässerung im Straßenzug Jägerkamp von der
Rahrdumer Straße bis zu Haus-Nr. 11/12 |
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Verwaltungsangestellter Rüstmann trägt zum Sachverhalt vor.
Der Rat der Stadt Jever beschließt: