Sitzung: 19.05.2011 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 6, Befangen: 0
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Gemäß § 8 Nr. 8 der „Satzung der Stadt Jever über
die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen
Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen“ wird der
Straßenausbaubeitrag für folgende Teileinrichtung selbständig erhoben: ·
Erneuerung,
bzw. Verbesserung der Oberflächenentwässerung im Straßenzug „Schlesierweg“ |
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Verwaltungsangestellter Rüstmann trägt
zum Sachverhalt vor.
Der Rat der Stadt Jever beschließt: