Sitzung: 26.05.2011 Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Familie
Vorlage: BV/511/2011
Stadtamtsrat Mühlena trägt anhand der Sitzungsvorlage zum
Sachverhalt vor. Ergänzend führt er aus, dass der in der Vorlage genannte vom
Bund prognostizierte Betreuungsbedarf von 35 % aller unter 3-jährigen
zwischenzeitlich auf 39 % korrigiert wurde. Danach müsste die Stadt noch
mindestens weitere 25 Krippenplätze vorhalten, um den Rechtsanspruch zu
erfüllen. Zudem sei von einem noch höheren
Bedarf auszugehen, der dann zumindest anteilig von den privaten Krippen
aufgefangen werden könnte.
Abschließend geht er nochmals auf das
Finanzierungsmodell ein und stellt klar, dass für die Stadt Jever lediglich ein
Anteil von 5 % der Baukosten verbleibe.
Frau Dankwardt führt aus, dass sie diese Thematik mit
beiden, heute auch als Gäste anwesenden
privaten Krippenbetreibern, bereits vor längerer Zeit besprochen habe.
Man habe die privaten Krippen immer als Ergänzung zu den öffentlichen
Betreuungsangeboten gesehen und dies sollte auch so bleiben. Die Stadt Jever
habe nun einmal den gesetzlichen Auftrag, den Rechtsanspruch zu erfüllen. Für
den Fall, dass eine private Krippe ihr Angebot aufgebe, aus welchen Gründen
auch immer, stünde man vor kaum lösbaren Problemen.
Auch mit der neuen Krippe könne die
Stadt Jever nicht alle Betreuungswünsche erfüllen und sie sei fest davon
überzeugt, dass ausreichende Aufgabenbereiche verbleiben würden und beide
Seiten, wie in der Vergangenheit praktiziert, sehr gut miteinander arbeiten und
sich ergänzen könnten.
Herr Habersetzer beantragt, die Beschlussfassung
auszusetzen, da sich die SWG noch nicht ausreichend mit der Sitzungsvorlage und
der Thematik habe beschäftigen können. Man bedürfe noch weiterer Beratungszeit
in der Fraktion.
Herr Werber führt aus, dass er ein Freund
konstruktiver Zusammenarbeit sei. Zwar sei die Vorlage sehr schlüssig auch
hinsichtlich der Darstellung der Investitionskosten, dennoch seien auch die von
Bund und Land gewährten Investitionskostenzuschüsse Steuergelder der
Allgemeinheit. Er rege daher an, mit den privaten Betreibern Gespräche zu
führen mit dem Ziel einer weiteren Zusammenarbeit. Diese müssten dann
allerdings auch unter Beteiligung des Landesjugendamtes die Voraussetzungen
dafür schaffen, dass entgegen dem bisherigen Stand, auch Betreuungszeiten von
wöchentlich 20 Stunden zulässig seien.
Er beantragt abschließend, entgegen dem
Beschlussvorschlag der Verwaltung über folgenden Beschlussvorschlag
abzustimmen:
Die
Verwaltung wird gebeten, mit den privaten Betreibern Gespräche
zu
führen und bis zur nächsten Sitzung zu klären, ob unter Erfüllung
der
gesetzlichen Vorgaben eine Zusammenarbeit möglich ist.
Diesem Antrag wird bei 7 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt.