Stadtamtsrat Mühlena trägt anhand der Sitzungsvorlage zum Sachverhalt vor. Ergänzend führt er aus, dass der in der Vorlage genannte vom Bund prognostizierte Betreuungsbedarf von 35 % aller unter 3-jährigen zwischenzeitlich auf 39 % korrigiert wurde. Danach müsste die Stadt noch mindestens weitere 25 Krippenplätze vorhalten, um den Rechtsanspruch zu erfüllen. Zudem sei von einem noch höheren  Bedarf auszugehen, der dann zumindest anteilig von den privaten Krippen aufgefangen werden könnte.

Abschließend geht er nochmals auf das Finanzierungsmodell ein und stellt klar, dass für die Stadt Jever lediglich ein Anteil von 5 % der Baukosten verbleibe.  

 

Frau Dankwardt führt aus, dass sie diese Thematik mit beiden, heute auch als Gäste anwesenden  privaten Krippenbetreibern, bereits vor längerer Zeit besprochen habe. Man habe die privaten Krippen immer als Ergänzung zu den öffentlichen Betreuungsangeboten gesehen und dies sollte auch so bleiben. Die Stadt Jever habe nun einmal den gesetzlichen Auftrag, den Rechtsanspruch zu erfüllen. Für den Fall, dass eine private Krippe ihr Angebot aufgebe, aus welchen Gründen auch immer, stünde man vor kaum lösbaren Problemen.

Auch mit der neuen Krippe könne die Stadt Jever nicht alle Betreuungswünsche erfüllen und sie sei fest davon überzeugt, dass ausreichende Aufgabenbereiche verbleiben würden und beide Seiten, wie in der Vergangenheit praktiziert, sehr gut miteinander arbeiten und sich ergänzen könnten.

 

Herr Habersetzer beantragt, die Beschlussfassung auszusetzen, da sich die SWG noch nicht ausreichend mit der Sitzungsvorlage und der Thematik habe beschäftigen können. Man bedürfe noch weiterer Beratungszeit in der Fraktion. 

 

Herr Werber führt aus, dass er ein Freund konstruktiver Zusammenarbeit sei. Zwar sei die Vorlage sehr schlüssig auch hinsichtlich der Darstellung der Investitionskosten, dennoch seien auch die von Bund und Land gewährten Investitionskostenzuschüsse Steuergelder der Allgemeinheit. Er rege daher an, mit den privaten Betreibern Gespräche zu führen mit dem Ziel einer weiteren Zusammenarbeit. Diese müssten dann allerdings auch unter Beteiligung des Landesjugendamtes die Voraussetzungen dafür schaffen, dass entgegen dem bisherigen Stand, auch Betreuungszeiten von wöchentlich 20 Stunden zulässig seien.

 

Er beantragt abschließend, entgegen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung über folgenden Beschlussvorschlag abzustimmen:

 

            Die Verwaltung wird gebeten, mit den privaten Betreibern Gespräche

            zu führen und bis zur nächsten Sitzung zu klären, ob unter Erfüllung

            der gesetzlichen Vorgaben eine Zusammenarbeit möglich ist. 

 

 

Diesem Antrag wird bei 7 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt.