Herr Rüstmann teilt mit, die Haushaltsgenehmigung des Landkreises Friesland sei am 27.05.2011 bei der Stadt Jever eingegangen. In der Genehmigung werde u. a. die allgemeine Haushaltssituation dargestellt. Es sei ein Fehlbedarf von 1.734.600 € zu verzeichnen. Außerordentliche Erträge stünden in Höhe von 123.400 € zur Reduzierung des Fehlbedarfes zur Verfügung, so dass der Fehlbedarf dann 1.611.200 € beträgt.  Auch nach der mittelfristigen Finanzplanung in den nächsten Jahren würden  Unterdeckungen von durchschnittlich 1,5 Mio € erwartet, so dass zum Ende des Planungszeitraumes 2014 zusammen mit den kumulierten Fehlbeträgen aus der kameralen Haushaltsführung von rd. 2,9 Mio € ein fortgeschriebenes Jahresergebnis von minus 8,9 Mio. € prognostiziert werde. Der Landkreis habe festgestellt, dass die freiwilligen Leistungen einen Anteil von ca. 5,5% an den Aufwendungen im Ergebnishaushalt einnehmen. Nach einer Vorgabe der obersten Kommunalaufsicht könne ein Anteil der freiwilligen Leistungen von ca. 3% bei dauerhaft defizitären Kommunen als noch angemessen betrachtet werden. Dementsprechend müsse die Stadt die Aufwendungen für freiwillige Leistungen noch einmal um ca. 15 % reduzieren, wobei die Ausgaben für den Zweckverband Schloss- und Heimatmuseum und die Förderung des Tourismus aufgrund ihrer Bedeutung für die Wirtschaftskraft der Stadt ausgenommen bleiben sollten.

 

Das Genehmigungsschreiben des Landkreises Friesland vom 20.05.11 wird der Niederschrift in Kopie beigefügt.