Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt über die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der erneuten öffentlich Auslegung nach § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen.

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 "Auf dem Hochhamm" gemäß § 13 a Abs. 4 in Verbindung mit § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Ihr wird die beigefügte Begründung beigegeben.

 

 


Herr Röben trägt vor dass insgesamt 5 Stellungnahmen eingegangen seien. Herr Galts stimme im Auftrag der Interessengemeinschaft der Familien Galts, Wolff, Schwarz, Siemers und Janssen der Planung bezüglich der Grünfläche/Parkanlage "Alte Schenumer Leide" zu. Familie Kühme begrüße den im geänderten Entwurf gefundenen Kompromiss. Sodann geht er auf die Stellungnahmen von Familie Recker, Frau Oltmanns und Herrn Gumnior ein, die sich jeweils gegen die Planung aussprechen, und stellt kurz die Abwägungsvorschläge dazu vor.

 

Frau Glaum erklärt, dass die bisherige Verfahrensweise im Umgang mit den betroffenen Anliegern ein Beispiel für die Zunahme der Politikverdrossenheit darstelle. Der ehemalige Bolzplatz sei aufgrund seiner Insellage nicht für eine Bebauung geeignet. Die Bäume seien erhaltenswert; die vorgeschlagenen Ersatzmaßnahmen für die zu fällenden Bäume halte sie für "dummes Zeug". Der Platz habe einen parkähnlichen Charakter für das dortige Wohngebiet. Sie spreche sich dafür aus, den Platz unbebaut zu lassen und lehne daher den Bebauungsplan ab.

 

Herr Schönbohm führt aus, dass er die Ausführungen von Frau Glaum und der Anlieger verstehen könne. Er stelle sich auch die Frage, warum nach Jahrzehnten dort das Umfeld verändert werden solle. Herr Rüstmann habe die Frage dahingehend beantwortet, dass es ums Geld gehe, um einen Betrag von 20.000,00 bis 30.000,00 €. Solche eine Summe lohne den Ärger nicht, der dadurch ausgelöst werde. Seine Gruppe trete zwar für das Sparen ein; diese Einnahme wiege aber die Nachteile nicht auf. Da sich durch die Ausweisung einer Parkanlage die Folgekosten kaum senken würden, sehe er keinen Grund, etwas zu verändern. Die SWG-/Sender-Gruppe werde daher gegen den Beschlussvorschlag stimmen.

 

Herr Hartl nimmt für die FDP-Fraktion Stellung. Diese sehe den bisherigen Verfahrensablauf pragmatisch. Die Argumente der Grünen, der SWG-/Sender-Gruppe und die Anliegeremotionen seien in ihre Entscheidung eingeflossen. Im Ursprung habe es die Grundsatzentscheidung über den Entfall von Kinderspiel- und Bolzplätzen gegeben. Man sei übereinstimmend zu der Entscheidung gekommen, diesen Bolzplatz in Bauland umzuwandeln und zu vermarkten. Man sei im Verfahren auf die Anlieger eingegangen. Im Rahmen dieser Auslegung seien 2 Stellungnahmen dafür und 3 dagegen eingegangen. Nun sei eine Entscheidung für das Gemeinwohl zu treffen; sich dafür zu entscheiden, was für das Gemeinwesen wichtig sei. Hier folge die FDP-Fraktion dem Vorschlag der Verwaltung.

 

Frau Rasenack erklärt, dass die Angelegenheit aus städtebaulicher Sicht betrachtet werden müsse. Es liege ein einstimmiger Beschluss für die Umwandlung des Bolzplatzes vor. Aufgrund der Einwendungen der Anlieger sei ein Kompromiss eingegangen worden. Die SPD-Fraktion stehe hinter diesem Kompromiss. Festzustellen sei, dass kein Hubschrauberlandeplatz dort entstehen solle. Dieser könne auch an anderen Stellen landen.

 

Herr Rüstmann erläutert, dass es in dem Bauleitplanverfahren nicht darum gehe, jedes Argument zu widerlegen, sondern diese abzuwägen. Es müsse Interessierten die Möglichkeit gegeben werden, nach Jever zu kommen und dort bauen zu können. Zudem gehe es auch um die Innenverdichtung, für die sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auch ausgesprochen hätten.

 

Frau Glaum erwidert, dass sie darüber entsetzt sei, dass nicht im Sinne der Bürger entschieden werde. Ihre Fraktion stehe nach wie vor für die Innenverdichtung ein, aber nicht an diesem Standort. Dafür gebe es andere Stellen in der Stadt.

 

Herr Schönbohm drückt sein Unverständnis darüber aus, dass hier ein Exempel statuiert werden solle. Bezüglich der Innenverdichtung habe man vor einigen Jahren einen Bebauungsplan aufgestellt. Davon habe er nichts wieder gehört, so dass es damit nicht weit her sein könne. Andererseits stünden in der Innenstadt Gebäude leer.

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Nach der Sitzung stellte sich heraus, dass die Stellungnahme der GRÜNEN, die am 31. Mai 2011 der Verwaltung durch Herrn Schwanzar per Mail übersandt wurde, nicht berücksichtigt wurde. Ein Eingang dieser Mail im Mail-Postfach von Herrn Röben konnte nicht festgestellt werden. Da die Mail gleichzeitig als Kopie an Frau Glaum ging, und diese den Eingang bestätigt, kann der Verbleib der Mail an Herrn Röben nicht aufgeklärt werden.

 

Es wird deshalb angenommen, dass die Stellungnahme der GRÜNEN fristgemäß übersandt wurde. Eine Behandlung in der Sitzung des Verwaltungsausschusses kann zur Vorbereitung der Abwägungsentscheidung in der Ratssitzung am 7. 7. 2011 erfolgen.

 

Nachstehend wird die Stellungnahme / Anregung der GRÜNEN im Wortlaut mit gegenüber gestelltem Abwägungsvorschlag abgedruckt:

 

Stellungnahme / Anregung

Abwägungsvorschlag

Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN spricht sich für den Erhalt des Bolzplatzes an der Neißer Straße aus.

 

Begründung:

 

Der Platz sollte, als Ausgleich für die beseitigten Spielplätze in der Nachbarschaft, in seiner jetzigen Größe als öffentliche Grünfläche zum Spielen und Erholen bestehen bleiben.

 

 

 

 

Andere Nutzungen , z. B. das Anlegen einer Streuobstwiese sollten mit den Anwohnern abgesprochen werden.

 

 

 

 

 

Außerdem ist aufgrund der Insellage des Platzes im Straßenkörper Neißerstraße u.E. die Vermarktbarkeit der evtl. Baugrundstücke sehr erschwert.

 

 

 

 

Gerade angesichts des demographischen Wandels bedarf es anstelle von Spielplätzen auch freier Flächen mit Parkbänken, um miteinander kommunizieren, auch außerhalb des eigenen Grundstücks. Das brauchen alte Menschen, aber auch junge Familien mit Kinderwagen, die evtl. auch einmal dort vorbeikommen

 

 

 

 

 

 

Die Festsetzung eines Bauplatzes auf ca. ca. 500 m² Fläche und der Erhalt der Grünfläche mit ca. 590 m² ist der Kompromiss aus der Berücksichtigung der Anregungen aller Einwender. Damit wird die Ausweisung einer Grünfläche ermöglicht mit gleichzeitiger Nutzung als Notlandeplatz für Rettungshubschrauber.

 

Die Nutzung als Streuobstwiese entspricht nicht dem gefundenen Kompromiss, da eine solche Nutzung das Anfliegen mit einem Rettungshubschrauber unmöglich macht. Gerade diese zusätzliche Nutzungsmöglichkeit war Wunsch der Anlieger.

 

Der ca. 500 m² große Bauplatz erlaubt bei einem Bauteppich von 12,0 m x 14,0 m die Errichtung eines großzügigen Einfamilienhauses mit integrierter Garage. Die Vermarktbarkeit ist gegeben. Ein Interessent ist vorhanden.

 

 

Die gewünschte Nutzung der Grünfläche zum Kommunizieren ist auch auf der kleineren Fläche von ca. 590 m² möglich. Diese Fläche steht ebenfalls für spielerische Aktivitäten zur Verfügung.

 

 

Der Ausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: