Sitzung: 15.06.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 2
Vorlage: BV/534/2011
Beschlussvorschlag:
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Der Rat der Stadt
Jever beschließt über die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu
den während der erneuten öffentlich Auslegung nach § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch
(BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen. Der Rat der Stadt Jever beschließt die 1. Änderung
des Bebauungsplans Nr. 10 "Auf dem Hochhamm" gemäß § 13 a Abs. 4 in
Verbindung mit § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Ihr wird die beigefügte
Begründung beigegeben. |
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Herr Röben trägt vor dass insgesamt 5
Stellungnahmen eingegangen seien. Herr Galts stimme im Auftrag der
Interessengemeinschaft der Familien Galts, Wolff, Schwarz, Siemers und Janssen
der Planung bezüglich der Grünfläche/Parkanlage "Alte Schenumer
Leide" zu. Familie Kühme begrüße den im geänderten Entwurf gefundenen
Kompromiss. Sodann geht er auf die Stellungnahmen von Familie Recker,
Frau Oltmanns und Herrn Gumnior ein, die sich jeweils gegen die Planung
aussprechen, und stellt kurz die Abwägungsvorschläge dazu vor.
Frau Glaum erklärt, dass die bisherige
Verfahrensweise im Umgang mit den betroffenen Anliegern ein Beispiel für die
Zunahme der Politikverdrossenheit darstelle. Der ehemalige Bolzplatz sei
aufgrund seiner Insellage nicht für eine Bebauung geeignet. Die Bäume seien
erhaltenswert; die vorgeschlagenen Ersatzmaßnahmen für die zu fällenden Bäume
halte sie für "dummes Zeug". Der Platz habe einen
parkähnlichen Charakter für das dortige Wohngebiet. Sie spreche sich
dafür aus, den Platz unbebaut zu lassen und lehne daher den Bebauungsplan ab.
Herr Schönbohm führt aus, dass er die Ausführungen von
Frau Glaum und der Anlieger verstehen könne. Er stelle sich auch die
Frage, warum nach Jahrzehnten dort das Umfeld verändert werden solle. Herr
Rüstmann habe die Frage dahingehend beantwortet, dass es ums Geld gehe, um
einen Betrag von 20.000,00 bis 30.000,00 €. Solche eine Summe lohne den Ärger
nicht, der dadurch ausgelöst werde. Seine Gruppe trete zwar für das Sparen ein;
diese Einnahme wiege aber die Nachteile nicht auf. Da sich durch die Ausweisung
einer Parkanlage die Folgekosten kaum senken würden, sehe er keinen
Grund, etwas zu verändern. Die SWG-/Sender-Gruppe werde daher gegen den
Beschlussvorschlag stimmen.
Herr Hartl nimmt für die FDP-Fraktion Stellung.
Diese sehe den bisherigen Verfahrensablauf pragmatisch. Die Argumente der
Grünen, der SWG-/Sender-Gruppe und die Anliegeremotionen seien in ihre
Entscheidung eingeflossen. Im Ursprung habe es die Grundsatzentscheidung über
den Entfall von Kinderspiel- und Bolzplätzen gegeben. Man sei übereinstimmend
zu der Entscheidung gekommen, diesen Bolzplatz in Bauland umzuwandeln und zu
vermarkten. Man sei im Verfahren auf die Anlieger eingegangen. Im Rahmen dieser
Auslegung seien 2 Stellungnahmen dafür und 3 dagegen eingegangen. Nun sei eine
Entscheidung für das Gemeinwohl zu treffen; sich dafür zu entscheiden, was für
das Gemeinwesen wichtig sei. Hier folge die FDP-Fraktion dem Vorschlag der
Verwaltung.
Frau Rasenack erklärt, dass die Angelegenheit aus
städtebaulicher Sicht betrachtet werden müsse. Es liege ein einstimmiger
Beschluss für die Umwandlung des Bolzplatzes vor. Aufgrund der Einwendungen der
Anlieger sei ein Kompromiss eingegangen worden. Die SPD-Fraktion stehe hinter
diesem Kompromiss. Festzustellen sei, dass kein Hubschrauberlandeplatz dort
entstehen solle. Dieser könne auch an anderen Stellen landen.
Herr Rüstmann erläutert, dass es in dem
Bauleitplanverfahren nicht darum gehe, jedes Argument zu widerlegen, sondern
diese abzuwägen. Es müsse Interessierten die Möglichkeit gegeben werden, nach
Jever zu kommen und dort bauen zu können. Zudem gehe es auch um die
Innenverdichtung, für die sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auch
ausgesprochen hätten.
Frau Glaum erwidert, dass sie darüber
entsetzt sei, dass nicht im Sinne der Bürger entschieden werde. Ihre Fraktion
stehe nach wie vor für die Innenverdichtung ein, aber nicht an diesem Standort.
Dafür gebe es andere Stellen in der Stadt.
Herr Schönbohm drückt sein Unverständnis darüber aus,
dass hier ein Exempel statuiert werden solle. Bezüglich der Innenverdichtung
habe man vor einigen Jahren einen Bebauungsplan aufgestellt. Davon habe er
nichts wieder gehört, so dass es damit nicht weit her sein könne. Andererseits
stünden in der Innenstadt Gebäude leer.
Anmerkung der Verwaltung:
Nach
der Sitzung stellte sich heraus, dass die Stellungnahme der GRÜNEN, die am 31.
Mai 2011 der Verwaltung durch Herrn Schwanzar per Mail übersandt wurde, nicht
berücksichtigt wurde. Ein Eingang dieser Mail im Mail-Postfach von Herrn Röben
konnte nicht festgestellt werden. Da die Mail gleichzeitig als Kopie an Frau
Glaum ging, und diese den Eingang bestätigt, kann der Verbleib der Mail an
Herrn Röben nicht aufgeklärt werden.
Es
wird deshalb angenommen, dass die Stellungnahme der GRÜNEN fristgemäß übersandt
wurde. Eine Behandlung in der Sitzung des Verwaltungsausschusses kann zur
Vorbereitung der Abwägungsentscheidung in der Ratssitzung am 7. 7. 2011
erfolgen.
Nachstehend wird die Stellungnahme / Anregung der GRÜNEN im Wortlaut mit gegenüber gestelltem Abwägungsvorschlag abgedruckt:
Stellungnahme / Anregung |
Abwägungsvorschlag |
Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
spricht sich für den Erhalt des Bolzplatzes an der Neißer Straße aus. Begründung: Der
Platz sollte, als Ausgleich für die beseitigten Spielplätze in der
Nachbarschaft, in seiner jetzigen Größe als öffentliche Grünfläche zum
Spielen und Erholen bestehen bleiben. Andere
Nutzungen , z. B. das Anlegen einer Streuobstwiese sollten mit den Anwohnern
abgesprochen werden. Außerdem
ist aufgrund der Insellage des Platzes im Straßenkörper Neißerstraße u.E. die
Vermarktbarkeit der evtl. Baugrundstücke sehr erschwert. Gerade angesichts des demographischen
Wandels bedarf es anstelle von Spielplätzen auch freier Flächen mit
Parkbänken, um miteinander kommunizieren, auch außerhalb des eigenen
Grundstücks. Das brauchen alte Menschen, aber auch junge Familien mit
Kinderwagen, die evtl. auch einmal dort vorbeikommen |
Die
Festsetzung eines Bauplatzes auf ca. ca. 500 m² Fläche und der Erhalt der
Grünfläche mit ca. 590 m² ist der Kompromiss aus der Berücksichtigung der
Anregungen aller Einwender. Damit wird die Ausweisung einer Grünfläche
ermöglicht mit gleichzeitiger Nutzung als Notlandeplatz für
Rettungshubschrauber. Die
Nutzung als Streuobstwiese entspricht nicht dem gefundenen Kompromiss, da
eine solche Nutzung das Anfliegen mit einem Rettungshubschrauber unmöglich
macht. Gerade diese zusätzliche Nutzungsmöglichkeit war Wunsch der Anlieger. Der
ca. 500 m² große Bauplatz erlaubt bei einem Bauteppich von 12,0 m x 14,0 m
die Errichtung eines großzügigen Einfamilienhauses mit integrierter Garage.
Die Vermarktbarkeit ist gegeben. Ein Interessent ist vorhanden. Die gewünschte Nutzung der Grünfläche zum Kommunizieren ist auch auf der kleineren Fläche von ca. 590 m² möglich. Diese Fläche steht ebenfalls für spielerische Aktivitäten zur Verfügung. |
Der Ausschuss empfiehlt folgende
Beschlussfassung: