Sitzung: 07.07.2011 Rat der Stadt Jever
Die Vorsitzende weist darauf hin, dass mitgeteilt
worden sei, dass die Tagesordnungspunkte 10 und 14 abgesetzt werden und im
nichtöffentlichen Teil der Tagesordnungspunkt 21.1 hinzugefügt werde.
Herr Harms führt aus, dass er einen Antrag
für die SWG-/Sender-Gruppe gestellt habe, den Tagesordnungspunkt Nr. 10
(Bebauungsplan Nr. 10 "Auf dem Hochhamm" - 1. Änderung -) nicht
aufzuheben. In der letzten VA-Sitzung sei entschieden worden, das Verfahren zu
stoppen. Dort seien nur 9 Entscheidungsträger des Rates anwesend gewesen. Der
Rat habe aber mehr Mitglieder. Nach der Gemeindeordnung beschließe der Rat
ausschließlich abschließend über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und
Aufhebung von Bebauungsplänen. Hier habe der Verwaltungsausschuss die
Entscheidung über die Aufhebung des Bebauungsplanes auf Vorschlag von Herrn
Rüstmann getroffen. Man breche sich keinen Zacken aus der Krone, wenn dieser
Punkt nach der nichtöffentlichen Behandlung im Verwaltungsausschuss heute im
Rat abschließend behandelt werde, wenn sich eine entsprechende Mehrheit finde.
Dazu nimmt Herr Müller Stellung.
Der Verwaltungsausschuss habe nach der NGO richtig beschlossen. Hier werde
etwas durcheinander gebracht mit den Begrifflichkeiten Aufstellung, Aufhebung
oder Änderung von Bauleitplänen. Es sei nach der NGO Fakt , dass der VA für den
Aufstellungsbeschluss zu einem Bebauungsplanverfahren zuständig sei. Diesen
habe der VA im November letzten Jahres gefasst. Ihm stünde dann auch das Recht
zu, dieses Bebauungsplanverfahren zu beenden. Dieses habe nichts damit zu tun,
dass ein Satzungsbeschluss für die Neuaufstellung, Änderung oder Aufhebung eines
Bebauungsplanes zu fassen sei. Der Bebauungsplan Nr. 10 bleibe unverändert
bestehen, so dass es für den Rat keinen Handlungsspielraum für eine
Entscheidung gebe. Hier bestehe daher die Zuständigkeit des
Verwaltungsausschusses. Herr Müller erinnert daran, dass man vor einem
Jahr darüber gesprochen habe, als die Hauptsatzung geändert worden sei. Damals
war dem Rat der Aufstellungsbeschluss vorbehalten gewesen. Dieser Punkt sei
durch Änderung der Hauptsatzung am 17.06.2010 herausgenommen worden. Somit sei
in dieser Sache im Verwaltungsausschuss richtig entschieden worden. Der
Bürgermeisterin habe es zu Recht zugestanden, diesen Tagesordnungspunkt
rechtzeitig von der Tagesordnung für diese Sitzung des Rates herunter zu
nehmen, da dieser keine Zuständigkeit dafür habe.
Dem Ansinnen von Herrn Hartl, zu
dem Tagesordnungspunkt 10 ein allgemeines Statement abgeben zu wollen, wird
aufgrund eines Geschäftsordnungsantrages von Herrn Janßen auf Schließung
der Debatte nicht nachgekommen.
Herr Hartl beantragt, den Tagesordnungspunkt Nr.
28 statt im nichtöffentlichen im öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln, da
hier keine schützenswerten Interessen gesehen werden. Herr Rüstmann
erklärt dazu, dass sich im Rahmen des Verfahrensganges heraus kristallisiert
habe, dass die schützenswerten Interessen weggefallen seien, da es um einen
Baukostenzuschuss für eine Erschließungsmaßnahme gehe. Eine Behandlung im
öffentlichen Teil der Sitzung sei daher möglich.
Es stellt sich heraus, dass Herr Hartl
sich versehen und den Tagesordnungspunkt Nr. 29
"Wirtschaftlichkeitsberechnung zum Betrieb einer
Freiland-Photovoltaikanlage" gemeint hat. Hierzu erklärt Herr Rüstmann,
dass dieser Tagesordnungspunkt in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden
müsse, da hier eine Kalkulation besprochen werden solle, die die eigenen
Interessen wahren solle. Hier sei es schädlich, wenn im Rahmen eines
Ausschreibungsverfahren diese Kalkulation öffentlich werde. Er warne
davor, diesen Punkt öffentlich zu behandeln.
Herr Harms beantragt sodann, auch den
Tagesordnungspunkt Nr. 28 im öffentlichen Teil zu behandeln.
Die Vorsitzende erklärt daraufhin, dass der
Tagesordnungspunkt Nr. 28 aus dem nichtöffentlichen Teil herausgenommen und
unter TOP 17 a im öffentlichen Teil behandelt werden solle. Herr Kaiser
weist darauf hin, dass dieses nicht möglich sei, da der TOP für den
nichtöffentlichen Teil bekanntgemacht worden sei und nicht für den öffentlichen
Teil. In diesem Fall müsse der Punkt von der Tagesordnung genommen werden und
dann in der nächsten Sitzung des Rates im öffentlichen Teil behandelt werden. Frau
Rasenack schlägt daraufhin vor, den Tagesordnungspunkt im nichtöffentlichen
Teil zu belassen.
Herr Müller führt aus, dass eine Verschiebung
dieses Tagesordnungspunktes vom nichtöffentlichen in den öffentlichen Teil
möglich sei, soweit eine Dringlichkeit vorliege. Er fragt Herrn
Rüstmann, ob eine Dringlichkeit vorliege. Herr Rüstmann antwortet,
dass es sich vertreten lasse, wenn in dieser Angelegenheit erst in der nächsten
Sitzung des Rates im September entschieden werde. Daher bejahe er diese
Dringlichkeit nicht.
Herr Janßen erklärt dazu, dass er große
Bedenken habe, diesen Punkt von der Tagesordnung zu nehmen. Es gehe darum, in
dem Bereich der Schlachte Verbesserungen herzustellen. Der Bau des Fuß- und
Radweges zwischen Treidelweg und Hooksweg solle endlich in Angriff genommen
werden. Dieses sei man den Anliegern schuldig. Aus Sicht der SPD-Fraktion sei
man daher gegen eine Vertagung und für eine Behandlung in der heutigen Sitzung.
Herr Müller erläutert, dass, wenn man über den
Tagesordnungspunkt 28 heute beschließen wolle, dieses nur mit einer 2/3
Mehrheit über die Dringlichkeit möglich sei. Dann sei es dringlich und damit
gerechtfertigt, dass die Öffentlichkeit nicht geladen worden sei. Da laut Aussage
von Herrn Rüstmann kein Dringlichkeit vorliege, empfehle er, den Punkt
von der Tagesordnung zu nehmen und in der nächsten Sitzung des Rates zu
behandeln.
Die Vorsitzende lässt sodann über den Antrag der
SWG-/Sender-Gruppe abstimmen, den abgesetzten Tagesordnungspunkt Nr. 10
(Bebauungsplan Nr. 10 "Auf dem Hochhamm" - 1. Änderung -) auf die
Tagesordnung zu nehmen.
Abstimmung: mit Mehrheit abgelehnt Ja
9 Nein 19
Dann erfolgt die Abstimmung darüber,
dass der TOP 29 (Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zum Betrieb einer
Freiland-Photovoltaikanlage) im nichtöffentlichen Teil bleibt:
Abstimmung: mit Mehrheit beschlossen Ja 18
Nein 10
Abschließend lässt die Vorsitzende
über die gesamte Tagesordnung abstimmen (Absetzung der TOP'e 10 und 14,
Erweiterung des nichtöffentlichen Teiles um den TOP 21.1 und Absetzung des TOP
28 im nichtöffentlichen Teil)
Abstimmung: einstimmig beschlossen