Die Vorsitzende weist darauf hin, dass mitgeteilt worden sei, dass die Tagesordnungspunkte 10 und 14 abgesetzt werden und im nichtöffentlichen Teil der Tagesordnungspunkt 21.1 hinzugefügt werde.

 

Herr Harms führt aus, dass er einen Antrag für die SWG-/Sender-Gruppe gestellt habe, den Tagesordnungspunkt Nr. 10 (Bebauungsplan Nr. 10 "Auf dem Hochhamm" - 1. Änderung -) nicht aufzuheben. In der letzten VA-Sitzung sei entschieden worden, das Verfahren zu stoppen. Dort seien nur 9 Entscheidungsträger des Rates anwesend gewesen. Der Rat habe aber mehr Mitglieder. Nach der Gemeindeordnung beschließe der Rat ausschließlich abschließend über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bebauungsplänen. Hier habe der Verwaltungsausschuss die Entscheidung über die Aufhebung des Bebauungsplanes auf Vorschlag von Herrn Rüstmann getroffen. Man breche sich keinen Zacken aus der Krone, wenn dieser Punkt nach der nichtöffentlichen Behandlung im Verwaltungsausschuss heute im Rat abschließend behandelt werde, wenn sich eine entsprechende Mehrheit finde.

 

Dazu nimmt Herr Müller Stellung. Der Verwaltungsausschuss habe nach der NGO richtig beschlossen. Hier werde etwas durcheinander gebracht mit den Begrifflichkeiten Aufstellung, Aufhebung oder Änderung von Bauleitplänen. Es sei nach der NGO Fakt , dass der VA für den Aufstellungsbeschluss zu einem Bebauungsplanverfahren zuständig sei. Diesen habe der VA im November letzten Jahres gefasst. Ihm stünde dann auch das Recht zu, dieses Bebauungsplanverfahren zu beenden. Dieses habe nichts damit zu tun, dass ein Satzungsbeschluss für die Neuaufstellung, Änderung oder Aufhebung eines Bebauungsplanes zu fassen sei. Der Bebauungsplan Nr. 10 bleibe unverändert bestehen, so dass es für den Rat keinen Handlungsspielraum für eine Entscheidung gebe. Hier bestehe daher die Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Herr Müller erinnert daran, dass man vor einem Jahr darüber gesprochen habe, als die Hauptsatzung geändert worden sei. Damals war dem Rat der Aufstellungsbeschluss vorbehalten gewesen. Dieser Punkt sei durch Änderung der Hauptsatzung am 17.06.2010 herausgenommen worden. Somit sei in dieser Sache im Verwaltungsausschuss richtig entschieden worden. Der Bürgermeisterin habe es zu Recht zugestanden, diesen Tagesordnungspunkt rechtzeitig von der Tagesordnung für diese Sitzung des Rates herunter zu nehmen, da dieser keine Zuständigkeit dafür habe.

 

Dem Ansinnen von Herrn Hartl, zu dem Tagesordnungspunkt 10 ein allgemeines Statement abgeben zu wollen, wird aufgrund eines Geschäftsordnungsantrages von Herrn Janßen auf Schließung der Debatte nicht nachgekommen.

 

Herr Hartl beantragt, den Tagesordnungspunkt Nr. 28 statt im nichtöffentlichen im öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln, da hier keine schützenswerten Interessen gesehen werden. Herr Rüstmann erklärt dazu, dass sich im Rahmen des Verfahrensganges heraus kristallisiert habe, dass die schützenswerten Interessen weggefallen seien, da es um einen Baukostenzuschuss für eine Erschließungsmaßnahme gehe. Eine Behandlung im öffentlichen Teil der Sitzung sei daher möglich.

 

Es stellt sich heraus, dass Herr Hartl sich versehen und den Tagesordnungspunkt Nr. 29 "Wirtschaftlichkeitsberechnung zum Betrieb einer Freiland-Photovoltaikanlage" gemeint hat. Hierzu erklärt Herr Rüstmann, dass dieser Tagesordnungspunkt in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden müsse, da hier eine Kalkulation besprochen werden solle, die die eigenen Interessen wahren solle. Hier sei es schädlich, wenn im Rahmen eines Ausschreibungsverfahren diese Kalkulation öffentlich werde. Er warne davor, diesen Punkt öffentlich zu behandeln.

 

Herr Harms beantragt sodann, auch den Tagesordnungspunkt Nr. 28 im öffentlichen Teil zu behandeln.

 

Die Vorsitzende erklärt daraufhin, dass der Tagesordnungspunkt Nr. 28 aus dem nichtöffentlichen Teil herausgenommen und unter TOP 17 a im öffentlichen Teil behandelt werden solle. Herr Kaiser weist darauf hin, dass dieses nicht möglich sei, da der TOP für den nichtöffentlichen Teil bekanntgemacht worden sei und nicht für den öffentlichen Teil. In diesem Fall müsse der Punkt von der Tagesordnung genommen werden und dann in der nächsten Sitzung des Rates im öffentlichen Teil behandelt werden. Frau Rasenack schlägt daraufhin vor, den Tagesordnungspunkt im nichtöffentlichen Teil zu belassen.

 

Herr Müller führt aus, dass eine Verschiebung dieses Tagesordnungspunktes vom nichtöffentlichen in den öffentlichen Teil möglich sei, soweit eine Dringlichkeit vorliege. Er fragt Herrn Rüstmann, ob eine Dringlichkeit vorliege. Herr Rüstmann antwortet, dass es sich vertreten lasse, wenn in dieser Angelegenheit erst in der nächsten Sitzung des Rates im September entschieden werde. Daher bejahe er diese Dringlichkeit nicht.

 

Herr Janßen erklärt dazu, dass er große Bedenken habe, diesen Punkt von der Tagesordnung zu nehmen. Es gehe darum, in dem Bereich der Schlachte Verbesserungen herzustellen. Der Bau des Fuß- und Radweges zwischen Treidelweg und Hooksweg solle endlich in Angriff genommen werden. Dieses sei man den Anliegern schuldig. Aus Sicht der SPD-Fraktion sei man daher gegen eine Vertagung und für eine Behandlung in der heutigen Sitzung.

 

Herr Müller erläutert, dass, wenn man über den Tagesordnungspunkt 28 heute beschließen wolle, dieses nur mit einer 2/3 Mehrheit über die Dringlichkeit möglich sei. Dann sei es dringlich und damit gerechtfertigt, dass die Öffentlichkeit nicht geladen worden sei. Da laut Aussage von Herrn Rüstmann kein Dringlichkeit vorliege, empfehle er, den Punkt von der Tagesordnung zu nehmen und in der nächsten Sitzung des Rates zu behandeln.

 

Die Vorsitzende lässt sodann über den Antrag der SWG-/Sender-Gruppe abstimmen, den abgesetzten Tagesordnungspunkt Nr. 10 (Bebauungsplan Nr. 10 "Auf dem Hochhamm" - 1. Änderung -) auf die Tagesordnung zu nehmen.

 

Abstimmung: mit Mehrheit abgelehnt  Ja  9    Nein 19

 

Dann erfolgt die Abstimmung darüber, dass der TOP 29 (Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zum Betrieb einer Freiland-Photovoltaikanlage) im nichtöffentlichen Teil bleibt:

 

Abstimmung:  mit Mehrheit beschlossen  Ja 18   Nein 10

 

Abschließend lässt die Vorsitzende über die gesamte Tagesordnung abstimmen (Absetzung der TOP'e 10 und 14, Erweiterung des nichtöffentlichen Teiles um den TOP 21.1 und Absetzung des TOP 28 im nichtöffentlichen Teil)

 

Abstimmung:      einstimmig beschlossen