Sitzung: 22.08.2011 Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschlussvorschlag:
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Der Entwurf des 1. Nachtrags 2011 wird als Satzung
beschlossen. |
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Herr Rüstmann führt aus, dass die
Verwaltung für die Ausschreibung der PV-Anlage eine haushaltsrechtliche
Ermächtigung benötige. Dabei müsse sich die vorliegende Wirtschaftlichkeitsberechnung bestätigen,
bevor es tatsächlich zur Umsetzung der Maßnahme komme.
Herr Zillmer bemerkt, vom Bau der Anlage
könne immer noch Abstand genommen werden, sofern das Ausschreibungsergebnis die
Wirtschaftlichkeit nicht bestätige.
Herr Hartl erklärt, er halte das
finanzielle Risiko für zu hoch. Er habe bei der Ratssitzung gegen den Bau
gestimmt und werde konsequenterweise nunmehr auch gegen den Nachtrag stimmen.
Nach kurzer Aussprache wird wie folgt
abgestimmt: