Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1

Die Vorsitzende erkundigt sich, was unter dem Begriff "verkehrsberuhigte Zone" zu verstehen sei. Herr Mühlena erläutert, dass in der verkehrsberuhigten Zone nur Schrittverkehr gefahren werden dürfte. Dieses seien 4 bis 7 km/h. Die Straßen seien dann so auszubauen, dass die Fußgänger Vorrang haben. Auch hier sei zu prüfen, ob eine Notwendigkeit bestehe.

 

Herr Harms bittet darum, dass die Verwaltung alternativ prüfen möge, ob hier die Einrichtung einer 30 km/h-Zone möglich ist.

 

Der Ausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr beschäftigt sich in seiner nächsten Sitzung mit dem Antrag der SWG/Sender-Gruppe vom 08.05.2011.