Sitzung: 24.08.2011 Bau-, Feuerwehr-, Straßen-, Umwelt-, Landwirtschafts- und Landschaftsausschuss
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1
Die Vorsitzende erkundigt sich, was unter dem Begriff
"verkehrsberuhigte Zone" zu verstehen sei. Herr Mühlena erläutert,
dass in der verkehrsberuhigten Zone nur Schrittverkehr gefahren werden dürfte.
Dieses seien 4 bis 7 km/h. Die Straßen seien dann so auszubauen, dass die
Fußgänger Vorrang haben. Auch hier sei zu prüfen, ob eine Notwendigkeit
bestehe.
Herr Harms bittet darum, dass die Verwaltung
alternativ prüfen möge, ob hier die Einrichtung einer 30 km/h-Zone möglich ist.
Der Ausschuss empfiehlt folgende
Beschlussfassung:
Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr beschäftigt sich in seiner nächsten Sitzung mit dem Antrag der SWG/Sender-Gruppe vom 08.05.2011.