Herr Rüstmann führt aus, es seien aufgrund der Einführung der Niederschlagswassergebühr 5 Klagen eingereicht worden. Diese seien entweder zurückgenommen worden oder das Gerichtsverfahren sei seitens der Stadt gewonnen worden. Das Gericht habe die Rechtmäßigkeit der Gebührensatzung der Stadt Jever festgestellt.