Sitzung: 22.09.2011 Ausschuss für Kultur, Tourismus, Sport, Freizeit und Wirtschaftsförderung
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/590/2011
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Die anliegenden Richtlinien für die Vergabe der
Stiftungsmittel gemäß § 5 der Satzung der Stadt Jever zur Förderung der
Ausbildung begabter junger jeverscher Einwohnerinnen und Einwohner
(Adolf-Ahlers-Stiftung) vom 19. Mai 2011 werden beschlossen. |
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Ratsfrau Glaum erkundigt sich, ob die neuen
Richtlinien mit der Familie des Stifters abgestimmt worden seien.
Stadtoberamtsrat Müller erklärt, die Verwaltung habe Herrn
Ahlers über die geplante Änderung der Satzung informiert. Da darauf keine
Reaktion erfolgt sei, sei nunmehr kein weiterer Austausch erfolgt. Die Stadt
Jever sei auch nicht verpflichtet, Einzelheiten abzustimmen, da der eigentliche
Stifter zwischenzeitlich verstorben sei.
Auf Nachfrage des Beigeordneten
Schönbohm erläutert Stadtoberamtsrat Müller noch einmal die
Einzelheiten, die durch die Richtlinien gegenüber der Satzung konkretisiert
würden. Er macht darauf aufmerksam, dass die Richtlinien in vielen Bereichen
die Möglichkeit für den Verwaltungsausschuss offen ließen, bei Bedarf
Einzelentscheidungen treffen zu können.
Ratsherr Andersen trägt vor, er könne den Richtlinien
grundsätzlich zustimmen. Er bedaure allerdings, dass bei der Gewährung der
einmaligen Zuschüsse in Form von Preisgeldern der wirtschaftliche Aspekt
vollkommen außer acht gelassen werde. Dieses sei eigentlich nicht im Sinne des
Stifters. Dennoch habe er dafür Verständnis, dass eine Überprüfung der
wirtschaftlichen Verhältnisse in diesem Zusammenhang ein zu großer Aufwand
bedeuten würde.
Stadtoberamtsrat Müller erklärt, diese Form der Auszahlung sei
für das Jahr 2011 bevorzugt worden, um damit die Vorgaben des Finanzamtes
erfüllen zu können. Der Verwaltungsausschuss habe aufgrund der Richtlinien die
Möglichkeit, den Schwerpunkt der Förderung in den kommenden Jahren auf andere
Bereiche zu legen. Im Übrigen müsse davon ausgegangen werden, dass diese
Richtlinien nur solange Bestand hätten, wie die Stiftung über einen höheren
Betrag an Zinsguthaben verfügen könne. Da dieses in den folgenden Jahren nicht
mehr zu erwarten sei, müsse bei einem niedrigeren Ausschüttungsbetrag
sicherlich eine Anpassung der Richtlinien vorgenommen werden.
Der Vorsitzende bestätigt, dass im nächsten Jahr nicht
wieder zwangsläufig Preisgelder in der gleichen Höhe gezahlt würden. Dieses sei
davon abhängig, welche weiteren Anträge gestellt würden.
Der Ausschuss empfiehlt folgende
Beschlussfassung: