Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Die anliegenden Richtlinien für die Vergabe der Stiftungsmittel gemäß § 5 der Satzung der Stadt Jever zur Förderung der Ausbildung begabter junger jeverscher Einwohnerinnen und Einwohner (Adolf-Ahlers-Stiftung) vom 19. Mai 2011 werden beschlossen.

 

 


Ratsfrau Glaum erkundigt sich, ob die neuen Richtlinien mit der Familie des Stifters abgestimmt worden seien.

 

Stadtoberamtsrat Müller erklärt, die Verwaltung habe Herrn Ahlers über die geplante Änderung der Satzung informiert. Da darauf keine Reaktion erfolgt sei, sei nunmehr kein weiterer Austausch erfolgt. Die Stadt Jever sei auch nicht verpflichtet, Einzelheiten abzustimmen, da der eigentliche Stifter zwischenzeitlich verstorben sei.

 

Auf Nachfrage des Beigeordneten Schönbohm erläutert Stadtoberamtsrat Müller noch einmal die Einzelheiten, die durch die Richtlinien gegenüber der Satzung konkretisiert würden. Er macht darauf aufmerksam, dass die Richtlinien in vielen Bereichen die Möglichkeit für den Verwaltungsausschuss offen ließen, bei Bedarf Einzelentscheidungen treffen zu können.

 

Ratsherr Andersen trägt vor, er könne den Richtlinien grundsätzlich zustimmen. Er bedaure allerdings, dass bei der Gewährung der einmaligen Zuschüsse in Form von Preisgeldern der wirtschaftliche Aspekt vollkommen außer acht gelassen werde. Dieses sei eigentlich nicht im Sinne des Stifters. Dennoch habe er dafür Verständnis, dass eine Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse in diesem Zusammenhang ein zu großer Aufwand bedeuten würde.

 

Stadtoberamtsrat Müller erklärt, diese Form der Auszahlung sei für das Jahr 2011 bevorzugt worden, um damit die Vorgaben des Finanzamtes erfüllen zu können. Der Verwaltungsausschuss habe aufgrund der Richtlinien die Möglichkeit, den Schwerpunkt der Förderung in den kommenden Jahren auf andere Bereiche zu legen. Im Übrigen müsse davon ausgegangen werden, dass diese Richtlinien nur solange Bestand hätten, wie die Stiftung über einen höheren Betrag an Zinsguthaben verfügen könne. Da dieses in den folgenden Jahren nicht mehr zu erwarten sei, müsse bei einem niedrigeren Ausschüttungsbetrag sicherlich eine Anpassung der Richtlinien vorgenommen werden.

 

Der Vorsitzende bestätigt, dass im nächsten Jahr nicht wieder zwangsläufig Preisgelder in der gleichen Höhe gezahlt würden. Dieses sei davon abhängig, welche weiteren Anträge gestellt würden.

 

Der Ausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: