Sitzung: 22.09.2011 Ausschuss für Kultur, Tourismus, Sport, Freizeit und Wirtschaftsförderung
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/591/2011
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In Ergänzung zu der Beschlussfassung vom 31. Mai
2011 werden die vorhandenen Erträge der Adolf-Ahlers-Stiftung aus Vorjahren
anteilig wie folgt verwendet: Denjenigen Personen, die im Jahr 2011 ihre Schul-
oder Berufsausbildung bzw. eine Fortbildungsmaßnahme mit einer
außergewöhnlichen Leistung (Abschlussnote besser als „gut“) abgeschlossen
haben, wird ein einmaliger Zuschuss in Form eines Preisgeldes gewährt. Für die Gewährung dieser Zuschüsse werden die
Richtlinien für die Vergabe der Stiftungsmittel gemäß § 5 der Satzung der Stadt Jever für die
Adolf-Ahlers-Stiftung zur Förderung der Ausbildung begabter junger jeverscher
Einwohnerinnen und Einwohner (Adolf-Ahlers-Stiftung) vom 19. Mai 2011
zugrunde gelegt. Die Zuschüsse werden nur auf Antrag gewährt. Die
Antragsfrist für diese Förderung wird in Abweichung zu den Richtlinien auf
den 15. November 2011 festgelegt. Die Verwaltung wird ermächtigt, für diesen Zweck
Stiftungsmittel in Höhe von maximal 20.000 € zu verwenden. Die Höhe der
einzelnen Zuschüsse richtet sich nach der Zahl der Anträge, die bis zum 15.
November 2011 bei der Stadt Jever eingereicht worden sind, wobei ein
Höchstbetrag von 750,00 € pro AntragstellerIn nicht überschritten werden
darf. |
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Stadtoberamtsrat Müller erläutert den Sachverhalt. Er weist
darauf hin, dass die bisherige Beschlusslage nicht ausreiche, um die Vorgaben
des Finanzamtes zu erfüllen. Aus diesem
Grunde müsse eine Ergänzung beschlossen werden, durch die gewährleistet werden
könne, dass circa 25 % des vorhandenen Zinsguthabens tatsächlich ausgezahlt
würden. Unabhängig davon sollten die bestehenden Beschlüsse aufrecht erhalten
werden. Dadurch würde ein Teilbetrag aus der bereits gebildeten Rücklage dem
Stiftungsvermögen zugeführt werden. Außerdem könne durch den beschlossenen
Teilerlass der Darlehensverpflichtungen der Rückfluss auf der Einnahmeseite
reduziert werden und die ehemaligen DarlehensnehmerInnen würden ebenfalls von
der jetzigen Situation profitieren.
Ratsherr Andersen bemerkt, für ihn sei es nicht
zufriedenstellend, dass die Gelder unabhängig von den wirtschaftlichen
Verhältnissen ausgezahlt würden. Auch er sehe im Moment aber keine andere
Lösung, den Vorgaben des Finanzamtes gerecht zu werden.
Stadtoberamtsrat Müller führt aus, es verblieben weiterhin
Stiftungmittel in Höhe von circa 60.000 €, die auf das nächste Jahr übertragen
würden und dann für andere Zwecke verwendet werden könnten.
Ratsfrau Glaum erklärt, sie sehe die diesjährige Form
der Mittelgewährung als notwendige Ausgabe. Für die kommenden Jahre könnten
andere Entscheidungen getroffen werden. Sie erkundigt sich, ob bei den Preisgeldern
Staffelungen vorgesehen seien.
Stadtoberamtsrat Müller erklärt, die Höhe der Preisgelder
richte sich nach der Zahl der Anträge, die gestellt würden. Der Höchstbetrag
werde aufgrund des Beschlussvorschlages auf 750,00 € pro AntragstellerIn
festgeschrieben.
Der Vorsitzende äußert ebenfalls sein Bedauern darüber,
dass in diesem Jahr nur die Auszahlung der Preisgelder erfolgen werde, obwohl
sicherlich auch andere Änträge berücksichtigt werden könnten. Er habe aber
Verständnis dafür, dass die Verwaltung nicht die Möglichkeit habe, weitere
Maßnahmen umzusetzen.
Anmerkung der Verwaltung:
Für den Fall, dass der
Verwaltungsausschuss dem Entwurf der Richtlinien für die Adolf-Ahlers-Stiftung
in seiner Sitzung am 4. Oktober 2011 zustimmen wird, treten diese unmittelbar
danach in Kraft. Damit beginnt die erste Förderperiode, die mit dem Ablauf der
ersten Antragsfrist am 31. März 2012 endet. Während dieses Zeitraumes können
Stiftungsmittel für Maßnahmen beantragt werden, die ab dem 01. Oktober 2011
begonnen werden.
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: