Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

In Ergänzung zu der Beschlussfassung vom 31. Mai 2011 werden die vorhandenen Erträge der Adolf-Ahlers-Stiftung aus Vorjahren anteilig wie folgt verwendet:

 

Denjenigen Personen, die im Jahr 2011 ihre Schul- oder Berufsausbildung bzw. eine Fortbildungsmaßnahme mit einer außergewöhnlichen Leistung (Abschlussnote besser als „gut“) abgeschlossen haben, wird ein einmaliger Zuschuss in Form eines Preisgeldes gewährt.

 

Für die Gewährung dieser Zuschüsse werden die Richtlinien für die Vergabe der Stiftungsmittel gemäß § 5 der Satzung  der Stadt Jever für die Adolf-Ahlers-Stiftung zur Förderung der Ausbildung begabter junger jeverscher Einwohnerinnen und Einwohner (Adolf-Ahlers-Stiftung) vom 19. Mai 2011 zugrunde gelegt.

 

Die Zuschüsse werden nur auf Antrag gewährt. Die Antragsfrist für diese Förderung wird in Abweichung zu den Richtlinien auf den 15. November 2011 festgelegt.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, für diesen Zweck Stiftungsmittel in Höhe von maximal 20.000 € zu verwenden. Die Höhe der einzelnen Zuschüsse richtet sich nach der Zahl der Anträge, die bis zum 15. November 2011 bei der Stadt Jever eingereicht worden sind, wobei ein Höchstbetrag von 750,00 € pro AntragstellerIn nicht überschritten werden darf.

 

 

 

 


Stadtoberamtsrat Müller erläutert den Sachverhalt. Er weist darauf hin, dass die bisherige Beschlusslage nicht ausreiche, um die Vorgaben des Finanzamtes zu erfüllen.  Aus diesem Grunde müsse eine Ergänzung beschlossen werden, durch die gewährleistet werden könne, dass circa 25 % des vorhandenen Zinsguthabens tatsächlich ausgezahlt würden. Unabhängig davon sollten die bestehenden Beschlüsse aufrecht erhalten werden. Dadurch würde ein Teilbetrag aus der bereits gebildeten Rücklage dem Stiftungsvermögen zugeführt werden. Außerdem könne durch den beschlossenen Teilerlass der Darlehensverpflichtungen der Rückfluss auf der Einnahmeseite reduziert werden und die ehemaligen DarlehensnehmerInnen würden ebenfalls von der jetzigen Situation profitieren.

 

Ratsherr Andersen bemerkt, für ihn sei es nicht zufriedenstellend, dass die Gelder unabhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen ausgezahlt würden. Auch er sehe im Moment aber keine andere Lösung, den Vorgaben des Finanzamtes gerecht zu werden.

 

Stadtoberamtsrat Müller führt aus, es verblieben weiterhin Stiftungmittel in Höhe von circa 60.000 €, die auf das nächste Jahr übertragen würden und dann für andere Zwecke verwendet werden könnten.

 

Ratsfrau Glaum erklärt, sie sehe die diesjährige Form der Mittelgewährung als notwendige Ausgabe. Für die kommenden Jahre könnten andere Entscheidungen getroffen werden. Sie erkundigt sich, ob bei den Preisgeldern Staffelungen vorgesehen seien.

 

Stadtoberamtsrat Müller erklärt, die Höhe der Preisgelder richte sich nach der Zahl der Anträge, die gestellt würden. Der Höchstbetrag werde aufgrund des Beschlussvorschlages auf 750,00 € pro AntragstellerIn festgeschrieben.

 

Der Vorsitzende äußert ebenfalls sein Bedauern darüber, dass in diesem Jahr nur die Auszahlung der Preisgelder erfolgen werde, obwohl sicherlich auch andere Änträge berücksichtigt werden könnten. Er habe aber Verständnis dafür, dass die Verwaltung nicht die Möglichkeit habe, weitere Maßnahmen umzusetzen.

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Für den Fall, dass der Verwaltungsausschuss dem Entwurf der Richtlinien für die Adolf-Ahlers-Stiftung in seiner Sitzung am 4. Oktober 2011 zustimmen wird, treten diese unmittelbar danach in Kraft. Damit beginnt die erste Förderperiode, die mit dem Ablauf der ersten Antragsfrist am 31. März 2012 endet. Während dieses Zeitraumes können Stiftungsmittel für Maßnahmen beantragt werden, die ab dem 01. Oktober 2011 begonnen werden.

 

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: