Sitzung: 26.09.2011 Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt:
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 2, Enthaltungen: 3, Befangen: 0
Vorlage: BV/598/2011
Herr Rüstmann weist darauf hin, dass
eine positive Haushaltsentwicklung zu verzeichnen sei, die eine Verbesserung
von fast 1.000.000 € umfasse. Er erläutert die Veränderungen unter Zuhilfenahme
des Vorberichtes zum 2. Nachtragshaushaltsplan 2011.
Nach Fertigstellung des Haushaltes sei
noch eine Änderung eingetreten. Es habe sich die Möglichkeit ergeben, die
Vermarktungschancen von 2 Grundstücken im Baugebiet Ehrentrautstraße, die durch
hohe Bäume beschattet würden, im Einvernehmen mit dem Nachbarn durch
Beseitigung des Bestandes und Neuanpflanzung zu verbessern. Hierfür sei ein
Betrag von 8.000 € erforderlich, der sich jedoch angesichts des Wertes der
Grundstücke rechne. Eine entsprechend geänderte Haushaltssatzung werde
rechtzeitig zur Sitzung des Verwaltungsausschusses vorgelegt.
Anm.: Der Satzungsentwurf liegt dieser Niederschrift als Anlage
bei.
Herr Hartl fragt, ob es die Möglichkeit
gebe, über die Position „Baukostenzuschuss Alter Hafen“ in Höhe von 58.800 €
einen Einzelbeschluss herbei zu führen.
Herr Rüstmann antwortet, laut den
Bestimmungen der NGO sei vor dem Hintergrund der erst im September getroffenen
Grundsatzentscheidung ein Einzelbeschluss nur mit spezieller Mehrheit möglich.
Herr Hartl erklärt, die Position
„Sanitäranlagen Boßelverein“ in Höhe von 40.000 € hänge ursächlich mit dem TOP
20.1 zusammen, über den erst im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung beraten
werde, so dass er hierzu einen Vorbehaltsbeschluss als sinnvoll erachte.
Herr Rüstmann merkt an, es handele sich
hierbei nur um einen grundsätzlichen Beschluss zur Ausgabeermächtigung, nicht
aber um eine Ausgabeverpflichtung.
Herr Hartl erklärt, es sei bislang in
keinem Ausschuss über den „Ankauf Gebäude Lindenbaumstraße 2“ beraten worden
sei. Hierzu habe er folgenden Fragenkatalog:
- Im § 24 Abs. 3 BauGB sei das
Vorkaufsrecht der Stadt geregelt. Wie begründet die Stadt angesichts eines
weiteren Kaufinteressenten das „Wohl der Allgemeinheit“?
- Welcher Verwendungszweck verbirgt sich
hinter diesem Ankauf?
- Ist es richtig, dass diese Fläche
bereits vom Investor des „St.-Annen-Quartiers“ überplant wurde?
- Ist es richtig, dass diese
Planungen nicht dem gültigen Bebauungsplan Nr. 91 entsprechen und somit
noch durchzuführende Änderungen damit verbunden sind?
- Läuft die Stadt Gefahr durch diesen
Ankauf bei evtl. „Eigennutzung“ der Fläche vertragsbrüchig zu werden?
- Wie lassen sich in diesem
Zusammenhang Abweichungen der gerade entstehenden tatsächlichen Bebauung
von den am 10.12.2009 beschlossenen und damit genehmigten Planungen
erklären?
Herr Rüstmann erläutert, ein
Vorkaufsrecht sei nicht notwendig, da der Eigentümer bereits sei, vorrangig an
die Stadt zu verkaufen. Er appelliere, sich das Heft des Handels nicht aus der
Hand nehmen zu lassen. Es solle die Option offen gelassen werden, das
Grundstück zur Umsetzung städtebaulicher Interessen zu nutzen. Ein Wiederverkauf
sei später immer noch möglich.
Frau Glaum gibt zu bedenken, es sollten
keine weiteren Parkplätze geschaffen werden.
Nach kurzer Diskussion stellt Herr Hartl
folgenden Antrag:
Die Position „Ankauf Gebäude
Lindenbaumstraße 2“ wird aus dem 2. Nachtragshaushaltsplan gestrichen.
Der Vorsitzende lässt über diesen Antrag
abstimmen:
Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt: Ja 1
Nein 5 Enthaltungen 1 Befangen 0
Frau Rasenack erklärt, die SPD werde
sich bei der nun folgenden Abstimmung enthalten, da es noch keine Gelegenheit
gab, sich in der Fraktion zu beraten.
Sodann lässt der Vorsitzende über diesen
TOP abstimmen: