Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt:

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 2, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Herr Rüstmann weist darauf hin, dass eine positive Haushaltsentwicklung zu verzeichnen sei, die eine Verbesserung von fast 1.000.000 € umfasse. Er erläutert die Veränderungen unter Zuhilfenahme des Vorberichtes zum 2. Nachtragshaushaltsplan 2011.

 

Nach Fertigstellung des Haushaltes sei noch eine Änderung eingetreten. Es habe sich die Möglichkeit ergeben, die Vermarktungschancen von 2 Grundstücken im Baugebiet Ehrentrautstraße, die durch hohe Bäume beschattet würden, im Einvernehmen mit dem Nachbarn durch Beseitigung des Bestandes und Neuanpflanzung zu verbessern. Hierfür sei ein Betrag von 8.000 € erforderlich, der sich jedoch angesichts des Wertes der Grundstücke rechne. Eine entsprechend geänderte Haushaltssatzung werde rechtzeitig zur Sitzung des Verwaltungsausschusses vorgelegt.

 

Anm.: Der Satzungsentwurf liegt dieser Niederschrift als Anlage bei.

 

Herr Hartl fragt, ob es die Möglichkeit gebe, über die Position „Baukostenzuschuss Alter Hafen“ in Höhe von 58.800 € einen Einzelbeschluss herbei zu führen.

 

Herr Rüstmann antwortet, laut den Bestimmungen der NGO sei vor dem Hintergrund der erst im September getroffenen Grundsatzentscheidung ein Einzelbeschluss nur mit spezieller Mehrheit möglich.

 

Herr Hartl erklärt, die Position „Sanitäranlagen Boßelverein“ in Höhe von 40.000 € hänge ursächlich mit dem TOP 20.1 zusammen, über den erst im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung beraten werde, so dass er hierzu einen Vorbehaltsbeschluss als sinnvoll erachte.

 

Herr Rüstmann merkt an, es handele sich hierbei nur um einen grundsätzlichen Beschluss zur Ausgabeermächtigung, nicht aber um eine Ausgabeverpflichtung.

 

Herr Hartl erklärt, es sei bislang in keinem Ausschuss über den „Ankauf Gebäude Lindenbaumstraße 2“ beraten worden sei. Hierzu habe er folgenden Fragenkatalog:

 

  1. Im § 24 Abs. 3 BauGB sei das Vorkaufsrecht der Stadt geregelt. Wie begründet die Stadt angesichts eines weiteren Kaufinteressenten das „Wohl der Allgemeinheit“?
  2.  Welcher Verwendungszweck verbirgt sich hinter diesem Ankauf?
  3. Ist es richtig, dass diese Fläche bereits vom Investor des „St.-Annen-Quartiers“ überplant wurde?
  4. Ist es richtig, dass diese Planungen nicht dem gültigen Bebauungsplan Nr. 91 entsprechen und somit noch durchzuführende Änderungen damit verbunden sind?
  5. Läuft die Stadt Gefahr durch diesen Ankauf bei evtl. „Eigennutzung“ der Fläche vertragsbrüchig zu werden?
  6. Wie lassen sich in diesem Zusammenhang Abweichungen der gerade entstehenden tatsächlichen Bebauung von den am 10.12.2009 beschlossenen und damit genehmigten Planungen erklären?

 

Herr Rüstmann erläutert, ein Vorkaufsrecht sei nicht notwendig, da der Eigentümer bereits sei, vorrangig an die Stadt zu verkaufen. Er appelliere, sich das Heft des Handels nicht aus der Hand nehmen zu lassen. Es solle die Option offen gelassen werden, das Grundstück zur Umsetzung städtebaulicher Interessen zu nutzen. Ein Wiederverkauf sei später immer noch möglich.

 

Frau Glaum gibt zu bedenken, es sollten keine weiteren Parkplätze geschaffen werden.

 

Nach kurzer Diskussion stellt Herr Hartl folgenden Antrag:

 

Die Position „Ankauf Gebäude Lindenbaumstraße 2“ wird aus dem 2. Nachtragshaushaltsplan gestrichen.

 

Der Vorsitzende lässt über diesen Antrag abstimmen:

 

Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt: Ja 1 Nein 5 Enthaltungen 1 Befangen 0

 

Frau Rasenack erklärt, die SPD werde sich bei der nun folgenden Abstimmung enthalten, da es noch keine Gelegenheit gab, sich in der Fraktion zu beraten.

 

Sodann lässt der Vorsitzende über diesen TOP abstimmen: