Sitzung: 26.09.2011 Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: BV/595/2011
Beschlussvorschlag:
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a) Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2010
wird gem. § 101 Abs. 1 NGO beschlossen. b) Für das Haushaltsjahr 2010 wird der Bürgermeisterin
die Entlastung gem. § 40 Abs. 1 Ziff. 9 NGO i.V.m. § 101 Abs. 1 NGO erteilt. |
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Ohne Aussprache lässt der Vorsitzende
über den TOP abstimmen.