Sitzung: 26.09.2011 Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/592/2011
Beschlussvorschlag:
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Der Vergleichsvereinbarung zwischen EWE Energie AG und Stadt Jever zur Rückzahlung überzahlter Gaspreise wird zugestimmt.
Herr Hartl erklärt, er habe der Presse
entnommen, dass die Annahme des Vergleichs einen Verzicht auf
Erstattungsansprüche vor dem 01.04.2007 zur Folge habe. Er möchte wissen, ob
dieses auch für das Vergleichsangebot an die Stadt Jever gelte.
Herr Rüstmann bestätigt dieses. Der
Grund liege darin, dass die bisherigen Gerichtsentscheidungen einen
Erstattungsanspruch für die Zeit vor dem 01.04.2007 verneint hätten, da zu
dieser Zeit keine rechtswidrigen Preisgleitklauseln Anwendung gefunden hätten.
Da hierzu jedoch noch eine Klage vor dem EuGH anhängig sei, sei auch dieser
Zeitraum für die Versorger nicht ganz risikolos, so dass vorsorglich ein
entsprechender Verzicht im Rahmen des Vergleichs eingefordert werde. Die
Chancen der Verbraucher für den Zeitraum vorm 01.04.2007 seien jedoch sehr
gering, so dass grundsätzlich geraten würde, den Vergleich anzunehmen.