Sitzung: 17.11.2011 Rat der Stadt Jever
Bürgermeisterin Dankwardt übernimmt die förmliche Verpflichtung.
Vorab führt sie aus, dass sie sich den
Worten ihrer Vorrednerin gerne anschließe. Sie hoffe auf eine von Vertrauen
geprägte Zusammenarbeit und wünsche sich eine sachliche und im Ton gemäßigte
Auseinandersetzung auch dann, wenn die Auffassungen zu einzelnen Punkten einmal
sehr unterschiedlich seien. Die Zusammenarbeit zwischen Rat und Verwaltung
sollte ebenfalls von einem gegenseitigen
Vertrauen geprägt sein.
Bürgermeisterin Dankwardt weist außerdem darauf hin, dass die
Verwaltung Weihnachtsgrüße für unsere Soldatinnen und Soldaten vorbereitet
habe, die während der Weihnachtstage ihren Dienst in Afghanistan verrichten
müssten. Sie bitte die Ratsmitglieder darum, diese Grüße ebenfalls zu
unterzeichnen.
Bürgermeisterin Dankwardt weist die Ratsmitglieder anschließend
auf die ihnen nach den §§ 40 bis 42 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
(NKomVG) obliegenden Pflichten (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot und
Vertretungsverbot) hin und verpflichtet sie gemäß § 60 NkomVG (siehe Anlage).
Die Verpflichtung geschieht durch
Handschlag und wird durch Unterschriftsleistung aktenkundig gemacht.
Die Ratsmitglieder erhalten einen Auszug
aus dem NkomVG mit den §§ 40 bis 42 ausgehändigt.