Bürgermeisterin Dankwardt übernimmt die förmliche Verpflichtung.

 

Vorab führt sie aus, dass sie sich den Worten ihrer Vorrednerin gerne anschließe. Sie hoffe auf eine von Vertrauen geprägte Zusammenarbeit und wünsche sich eine sachliche und im Ton gemäßigte Auseinandersetzung auch dann, wenn die Auffassungen zu einzelnen Punkten einmal sehr unterschiedlich seien. Die Zusammenarbeit zwischen Rat und Verwaltung sollte ebenfalls von einem  gegenseitigen Vertrauen geprägt sein.

 

Bürgermeisterin Dankwardt weist außerdem darauf hin, dass die Verwaltung Weihnachtsgrüße für unsere Soldatinnen und Soldaten vorbereitet habe, die während der Weihnachtstage ihren Dienst in Afghanistan verrichten müssten. Sie bitte die Ratsmitglieder darum, diese Grüße ebenfalls zu unterzeichnen.

 

Bürgermeisterin Dankwardt weist die Ratsmitglieder anschließend auf die ihnen nach den §§ 40 bis 42 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) obliegenden Pflichten (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot und Vertretungsverbot) hin und verpflichtet sie gemäß § 60 NkomVG (siehe Anlage).

 

Die Verpflichtung geschieht durch Handschlag und wird durch Unterschriftsleistung aktenkundig gemacht.

 

Die Ratsmitglieder erhalten einen Auszug aus dem NkomVG mit den §§ 40 bis 42 ausgehändigt.