Sitzung: 17.11.2011 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/0001/2011-2016
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Der Rat der Stadt Jever beschließt die
in der Anlage beigefügte Geschäftsordnung. |
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Die Ratsvorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage und
die Beratungen im Verwaltungsausschuss.
Ratsherr Harms erklärt, § 11 der Geschäftsordnung sehe
vor, dass eine Anhörung von EinwohnerInnen oder Sachverständigen nur dann
möglich sei, wenn eine Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Ratsmitglieder
einer solchen Regelung zustimmten. Seines Erachtens müsse es ausreichen, wenn
die Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder damit einverstanden sei.
Stadtoberamtsrat Müller verweist in diesem Zusammenhang auf die
Mustersatzung, die die Zustimmung von drei Vierteln der Ratsmitglieder
empfehle. Eine Anhörung sollte die Ausnahme bleiben, um den Sitzungsverlauf
fließend zu halten.
Ratsherr Janßen führt aus, die Geschäftsordnung sei im
Verwaltungsausschuss diskutiert worden und habe dort eine große Zustimmung
gefunden. Der Ausschuss habe sich für eine Ergänzung ausgesprochen, so dass
künftig Anfragen und Anregungen zu Sachthemen auch im öffentlichen Teil
gestellt werden könnten. Dadurch werde eine zusätzliche Möglichkeit geschaffen,
die BürgerInnen über aktuelle Dinge zu informieren.
Im Übrigen seien die vorgeschlagenen
Regelung der Geschäftsordnung seines Erachtens ausreichend.
Ratsfrau Glaum trägt vor, sie könne den Vorschlag des
Ratsherrn Harms unterstützen. Dadurch werde noch mehr Bürgernähe ermöglicht,
was ihrer Fraktion sehr entgegen komme. Sie hätte sich im Wahlkampf im
besonderen Maße für mehr Transparenz ausgesprochen.
Die Ratsvorsitzende lässt sodann über den Antrag des
Ratsherrn Harms abstimmen:
Der Rat der Stadt Jever beschließt
daraufhin für den § 11 (Anhörungen) der Geschäftsordnung folgende Formulierung:
Beschließt der Rat, anwesende
Sachverständige oder anwesende Einwohnerinnen und Einwohner zum Gegenstand der
Beratung zu hören (§ 62 Abs. 2 NKomVG), so gilt § 10 Abs. 5 dieser
Geschäftsordnung entsprechend. Der Beschluss bedarf der Mehrheit der anwesenden
Ratsmitglieder. Eine Diskussion mit Einwohnerinnen und Einwohnern findet nicht
statt.
Mehrheitlich zugestimmt: 15 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen, 2
Enthaltungen
Anschließend lässt die
Ratsvorsitzende über die Geschäftsordnung mit der zuvor beschlossenen
Änderung abstimmen.