Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt die in der Anlage beigefügte Geschäftsordnung.

 

 


Die Ratsvorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage und die Beratungen im Verwaltungsausschuss.

 

Ratsherr Harms erklärt, § 11 der Geschäftsordnung sehe vor, dass eine Anhörung von EinwohnerInnen oder Sachverständigen nur dann möglich sei, wenn eine Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Ratsmitglieder einer solchen Regelung zustimmten. Seines Erachtens müsse es ausreichen, wenn die Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder damit einverstanden sei.

 

Stadtoberamtsrat Müller verweist in diesem Zusammenhang auf die Mustersatzung, die die Zustimmung von drei Vierteln der Ratsmitglieder empfehle. Eine Anhörung sollte die Ausnahme bleiben, um den Sitzungsverlauf fließend zu halten.

 

Ratsherr Janßen führt aus, die Geschäftsordnung sei im Verwaltungsausschuss diskutiert worden und habe dort eine große Zustimmung gefunden. Der Ausschuss habe sich für eine Ergänzung ausgesprochen, so dass künftig Anfragen und Anregungen zu Sachthemen auch im öffentlichen Teil gestellt werden könnten. Dadurch werde eine zusätzliche Möglichkeit geschaffen, die BürgerInnen über aktuelle Dinge zu informieren.

 

Im Übrigen seien die vorgeschlagenen Regelung der Geschäftsordnung seines Erachtens ausreichend.

 

Ratsfrau Glaum trägt vor, sie könne den Vorschlag des Ratsherrn Harms unterstützen. Dadurch werde noch mehr Bürgernähe ermöglicht, was ihrer Fraktion sehr entgegen komme. Sie hätte sich im Wahlkampf im besonderen Maße für mehr Transparenz ausgesprochen.

 

Die Ratsvorsitzende lässt sodann über den Antrag des Ratsherrn Harms abstimmen:

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt daraufhin für den § 11 (Anhörungen) der Geschäftsordnung folgende Formulierung:

 

Beschließt der Rat, anwesende Sachverständige oder anwesende Einwohnerinnen und Einwohner zum Gegenstand der Beratung zu hören (§ 62 Abs. 2 NKomVG), so gilt § 10 Abs. 5 dieser Geschäftsordnung entsprechend. Der Beschluss bedarf der Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder. Eine Diskussion mit Einwohnerinnen und Einwohnern findet nicht statt.

 

Mehrheitlich zugestimmt:          15 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

 

Anschließend lässt die Ratsvorsitzende über die Geschäftsordnung mit der zuvor beschlossenen Änderung abstimmen.