Beschluss: Zur Kenntnis genommen.

Herr Rüstmann erklärt, es habe sich bei dem Finanzbericht ein Tippfehler eingeschlichen. Das tatsächliche Soll bei der Gewerbesteuer betrage 663.800,00 €. Sodann trägt er aus dem Finanzbericht vor. Ergänzend weist er darauf hin, dass sich aufgrund geänderter Abrechnungsmodalitäten der Finanzausgleich noch einmal um ca. 91.000 € erhöhe.