Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt:

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 21

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Sperrvermerk zum investiven Element 1.311023.510.001, „Ankauf Lindenbaumstraße 2“, wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

 

 


Frau Glaum und Herr Schönbohm tragen jeweils für ihre Fraktion bzw. Gruppe die Gründe für die Ablehnung der Aufhebung des Sperrvermerkes vor.

 

Auf Anfrage von Herr Schönbohm erklärt Herr Jones, dass der 2. Nachtragshaushalt 2012 grundsätzlich die Mittel für den Erwerb des Hauses Lindenbaumstraße 2 zur Verfügung gestellt hat. Dieser Haushaltsplan sei jedoch vom Rat mit einem Sperrvermerk beschlossen worden. Dieses bedeutet, dass über diese Haushaltsmittel nicht verfügt werden darf, wenn der Rat selbst den Sperrvermerk nicht aufhebt. Dann bleibe der Haushalt so bestehen. Eine andere Möglichkeit wäre die Verabschiedung eines 3. Nachtragshaushaltsplans. Dann müsse man sich in diesem Jahr noch einmal treffen, um die Gelder auszuplanen. Da der Ansatz ohnehin gesperrt sei, dürfe darüber auch nicht verfügt werden.

 

Herr Hartl stellt den Werdegang des Haushaltsansatzes dar und begründet die Ablehnung der FDP-Fraktion. Er drückt seine Hoffnung aus, dass der Erwerber des Grundstückes zu seinen öffentlich geäußerten Pläne stehe und diese realisiere.

 

Herr Dr. Bollmeyer trägt sodann die Stellungnahme der CDU-Fraktion vor, die sich klar für die Aufhebung des Sperrvermerkes ausspricht.

 

Frau Rasenack schildert die Sicht der SPD-Fraktion, die sich gegen die Aufhebung des Sperrvermerkes wendet.

 

Frau Glaum stellt im Nachgang zu Ihren Ausführungen den Antrag, mit dem Käufer des Grundstückes eine Vereinbarung zu schließen. Im Rahmen dieser Vereinbarung solle Abriss des Hauses festgeschrieben werden, um Gewissheit zu erlangen, dass nach den Vorstellungen der Stadt vorgegangen werde. Bürgermeisterin Dankwardt erwidert, dass dieses rechtlich nicht möglich sei. Dieses habe sie bereits im VA gesagt. Der Antrag wird daher nicht behandelt.

 

Bürgermeisterin Dankwardt führt aus, dass sie die Einstellung der CDU-Fraktion nachvollziehen könne, da sie diese selbst ursprünglich vertreten habe. Den Vorschlag der Verwaltung, das Vorkaufsrecht auszuüben, halte sie nach wie vor für richtig, denn man hätte kein Zufahrt für den Unternehmer Hermann Luiken gebaut, sondern das städtebauliche Interesse geltend gemacht. Letztendlich sei sie durch die Gespräche mit Herrn Luiken zu der Ansicht gelangt, dass man hier zwischen dem hohen Kaufpreis und dem geringen Effekt, den man damit erzielen könne, abwägen müsse.Sie vertraue auf die Aussagen von Herrn Luiken. Dieser habe ihr ein E-Mail geschickt, in dem er seine Planungen schriftlich fixiert habe. Dieses E-Mail liegt der Niederschrift in Kopie an. Bürgermeisterin Dankwardt verliest das E-Mail und erklärt dazu, dass sie auf die Aussagen von Herr Luiken baue und hoffe, dieses nicht bereuen zu müssen.