Frau Sabine Theilen, Anliegerin und Teil-Grundeigentümerin des Addernhauser Fußweges fragt zu TOP 10: Warum wurden entgegen den Bestimmungen der Widmung seit 1970 der Weg in der ganzen und nicht nur in der vorgesehenen Breite von 1,5 Metern durch die Gemeinde unterhalten? Hierdurch seien die gegenwärtigen Konflikte erst hervorgerufen worden. Wie soll in Zukunft bei der Zweiteilung des Weges gehandelt werden? Wie werden Haftungsfragen geklärt? Warum beansprucht die Stadt im westlichen Teil an der Gemeindegrenze bei der Pflege dennoch eine Wegebreite des Fußweges von 4 bis 5 Metern?

 

Angesichts dieser Ausführung schlägt der Vorsitzende vor, den TOP 10 vorzuziehen und sofort in die Behandlung einzusteigen. Dieses findet keinen Widerspruch im Ausschuss.

Siehe dazu unter TOP 10.