Sitzung: 18.01.2012 Bau-, Feuerwehr-, Straßen-, Umwelt-, Landwirtschafts- und Landschaftsausschuss
Frau Sabine Theilen, Anliegerin und Teil-Grundeigentümerin
des Addernhauser Fußweges fragt zu TOP 10: Warum wurden entgegen den
Bestimmungen der Widmung seit 1970 der Weg in der ganzen und nicht nur in der
vorgesehenen Breite von 1,5 Metern durch die Gemeinde unterhalten? Hierdurch
seien die gegenwärtigen Konflikte erst hervorgerufen worden. Wie soll in
Zukunft bei der Zweiteilung des Weges gehandelt werden? Wie werden
Haftungsfragen geklärt? Warum beansprucht die Stadt im westlichen Teil an der
Gemeindegrenze bei der Pflege dennoch eine Wegebreite des Fußweges von 4 bis 5
Metern?
Angesichts dieser Ausführung schlägt der
Vorsitzende vor, den TOP 10 vorzuziehen und sofort in die Behandlung
einzusteigen. Dieses findet keinen Widerspruch im Ausschuss.
Siehe dazu unter TOP 10.