Sitzung: 11.01.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Vorlage: BV/0036/2011-2016
Beschlussvorschlag:
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Die vorgestellte Planung der Firma Schomaker Bau
GmbH wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt
die Einleitung des Verfahrens für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58
"Sondergebiet Ziegelhof-/Wittmunder Straße" im beschleunigten
Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke westlich
der Straßenecke Ziegelhof-/Wittmunder Straße. Eine Karte mit dem
Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 58 liegt der
Beschlussvorlage bei. Ziel und Zweck der Planung ist die Neugestaltung der
bisherigen Sondergebiete großflächiger Einzelhandelsbetrieb und
Getränke-Einzel- und Großhandel unter Berücksichtigung des
Einzelhandelskonzeptes der Stadt Jever. |
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Der Vorsitzende begrüßt Frau Schepers und Herrn
Schomaker von der Schomaker Bauträger GmbH & Co. KG und die Herren Korte
und Mosebach vom Planungsbüro Diekmann & Mosebach und bittet um Vortrag. Herr
Schomaker stellt anhand der in Papierform bzw. als PDF-Datei beigefügten
Präsentation das Projekt Einzelhandelszentrum mit ALDI-Markt an der
Wittmunder-/Ziegelhofstraße vor.
Herr Schomaker erläutert den Planungsansatz, der darin
bestehe, den vorhandenen ALDI-Markt zu vergrößern, und die Nutzung der
bestehenden Verkaufsflächen. Die Umsetzung solle durch den Abbruch des
Getränkegroßhandels, einen ALDI-Neubau der "New Generation" und durch
Sanierung und Anbau der bestehenden Verkaufsfläche erfolgen. Er wolle
auch eine Variante mit einem 3 Fachmarkt vorstellen, der nach seinen
Informationen nicht erwünscht sei. Der Vorsitzende erwidert darauf, dass
ein 3. Fachmarkt mit den Festsetzungen des Einzelhandelskonzeptes der Stadt
Jever kollidiere und daher nicht in Betracht komme.
Herr Schomaker erläutert anhand des Freiflächenplanes
zu Variante 1 die Standorte des neuen ALDI-Marktes und der beiden Fachmärkte.
In einem der Fachmärkte solle die Fa. Hol ab mit ihrem Getränkemarkt
untergebracht werden. Abschließend zeigt er den Grundriss des geplanten
ALDI-Marktes und die 3-D-Ansichten.
Auf Anfrage von Herrn Albers nach
der Anzahl der dazukommenden Fachmärkte erklärt Herr Röben, dass ein
Fachmarkt hinzu komme.
Herr Wolken fragt, welche Fachmärkte in das
jetzige, von ALDI genutzte Gebäude einziehen und was mit dem Getränkegroßhandel
der Fa. Duden geschehe. Herr Röben antwortet, dass der
Getränkegroßhandel den dortigen Standort verlassen werde und in dem freiwerdenden
Bereich der neue ALDI-Markt errichtet werden solle. Im jetzigen ALDI-Markt
sollen dann die 2 Fachmärkte angesiedelt werden, wovon einer der Hol ab-Markt
sein solle.
Herr Ludewig stellt fest, dass hinter dem geplanten
ALDI-Markt eine Anlieferzone gebaut werden solle und fragt, ob zum sich
anschließenden Wohngebiet an der Mendelssohnstraße Lärmschutzmaßnahmen
erforderlich seien. Herr Schomaker vertritt die Ansicht, dass dort
bisher kein Lärmschutz vorhanden sei und der Anlieferungsverkehr sich im Gegensatz
zu heute stark verringern werde. Der Vorsitzende stellt richtig, dass
derzeit eine Einhausung vorhanden sei und diese Frage nicht unerheblich sei.
Ein direkter Anwohner, Herr Gruna, weist darauf hin, dass bei der
Aufstellung des jetzt gültigen Bebauungsplanes ein Lärmschutzgutachten
erarbeitet worden sei, das zur Aufstellung der Lärmschutzwand geführt habe.
Dieses wird von Herrn Röben bestätigt. Er erklärt dazu, dass im
Vorgespräch mit dem Investor festgestellt worden sei, dass die immissionsbedingten
Auswirkungen noch untersucht werden müssen. Dieses werde im Rahmen des
Bebauungsplanaufstellungsverfahrens erfolgen.
Auf Bitte des Vorsitzenden führt Herr
Mosebach aus, dass auch weiterhin ein geordnetes Nebeneinander erhalten
bleiben müsse. Über ein Gutachten sei zu klären, inwieweit die Immissionen für
die Nachbarschaft verträglich seien. Derzeit bestehe außerdem ein
psychologischer Abstand durch die Grünflächen. Diese sollen auf jeden Fall
erhalten bleiben.
Zu den dort möglichen Sortimenten verweist
er auf das Einzelhandelskonzept. Die Vergrößerung der Verkaufsfläche für
den ALDI-Markt und der Getränkefachmarkt seien verträglich. Der noch offene
Fachmarkt könne nicht mit zentrenrelevanten Sortimenten bestückt werden. Er weist
darauf hin, dass der Vorentwurf erst noch erarbeitet werden müsse und dann im
Planungsausschuss vorgestellt werde.
Zwei direkte Grundstücksnachbarn drücken
ihre Bedenken wegen der Kühlaggregate im neuen ALDI-Markt aus. Man habe hier
ein Kühlaggregat im jetzigen EDEKA-Markt an der Adolf-Ahlers-Straße vor Augen,
das sehr lärmintensiv sei. Da die
eigenen Schlafräume zum neuen ALDI-Markt hin ausgerichtet seien, befürchte man
in der Nacht Beeinträchtigungen durch Lärmimmissionen. Herr Mosebach erklärt
dazu, dass hier eine Konfliktverträglichkeit hergestellt werden müsse. Es dürfe
von dem neuen Markt nur soviel Lärm ausgehen, dass es nicht störe.
Herr Albers fragt, wie die Anlieferung für die 2
Fachmärkte erfolgen solle. Herr Schomaker erwidert, dass diese über den
vordere Front erfolge. Dafür werden keine eigenen Rampen gebaut.
Der Vorsitzende stellt vor der Abstimmung klar, dass der
Beschluss unter der Voraussetzung erfolge, dass der 3. Fachmarkt unzulässig
sei.
Der Ausschuss empfiehlt folgende
Beschlussfassung: