Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

 

Die vorgestellte Planung der Firma Schomaker Bau GmbH wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt die Einleitung des Verfahrens für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 "Sondergebiet Ziegelhof-/Wittmunder Straße" im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke westlich der Straßenecke Ziegelhof-/Wittmunder Straße. Eine Karte mit dem Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 58 liegt der Beschlussvorlage bei.

 

Ziel und Zweck der Planung ist die Neugestaltung der bisherigen Sondergebiete großflächiger Einzelhandelsbetrieb und Getränke-Einzel- und Großhandel unter Berücksichtigung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Jever.

 

 


Der Vorsitzende begrüßt Frau Schepers und Herrn Schomaker von der Schomaker Bauträger GmbH & Co. KG und die Herren Korte und Mosebach vom Planungsbüro Diekmann & Mosebach und bittet um Vortrag. Herr Schomaker stellt anhand der in Papierform bzw. als PDF-Datei beigefügten Präsentation das Projekt Einzelhandelszentrum mit ALDI-Markt an der Wittmunder-/Ziegelhofstraße vor.

 

Herr Schomaker erläutert den Planungsansatz, der darin bestehe, den vorhandenen ALDI-Markt zu vergrößern, und die Nutzung der bestehenden Verkaufsflächen. Die Umsetzung solle durch den Abbruch des Getränkegroßhandels, einen ALDI-Neubau der "New Generation" und durch Sanierung und Anbau der bestehenden Verkaufsfläche erfolgen. Er wolle auch eine Variante mit einem 3 Fachmarkt vorstellen, der nach seinen Informationen nicht erwünscht sei. Der Vorsitzende erwidert darauf, dass ein 3. Fachmarkt mit den Festsetzungen des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Jever kollidiere und daher nicht in Betracht komme.

 

Herr Schomaker erläutert anhand des Freiflächenplanes zu Variante 1 die Standorte des neuen ALDI-Marktes und der beiden Fachmärkte. In einem der Fachmärkte solle die Fa. Hol ab mit ihrem Getränkemarkt untergebracht werden. Abschließend zeigt er den Grundriss des geplanten ALDI-Marktes und die 3-D-Ansichten.

 

Auf Anfrage von Herrn Albers nach der Anzahl der dazukommenden Fachmärkte erklärt Herr Röben, dass ein Fachmarkt hinzu komme.

 

Herr Wolken fragt, welche Fachmärkte in das jetzige, von ALDI genutzte Gebäude einziehen und was mit dem Getränkegroßhandel der Fa. Duden geschehe. Herr Röben antwortet, dass der Getränkegroßhandel den dortigen Standort verlassen werde und in dem freiwerdenden Bereich der neue ALDI-Markt errichtet werden solle. Im jetzigen ALDI-Markt sollen dann die 2 Fachmärkte angesiedelt werden, wovon einer der Hol ab-Markt sein solle.

 

Herr Ludewig stellt fest, dass hinter dem geplanten ALDI-Markt eine Anlieferzone gebaut werden solle und fragt, ob zum sich anschließenden Wohngebiet an der Mendelssohnstraße Lärmschutzmaßnahmen erforderlich seien. Herr Schomaker vertritt die Ansicht, dass dort bisher kein Lärmschutz vorhanden sei und der Anlieferungsverkehr sich im Gegensatz zu heute stark verringern werde. Der Vorsitzende stellt richtig, dass derzeit eine Einhausung vorhanden sei und diese Frage nicht unerheblich sei. Ein direkter Anwohner, Herr Gruna, weist darauf hin, dass bei der Aufstellung des jetzt gültigen Bebauungsplanes ein Lärmschutzgutachten erarbeitet worden sei, das zur Aufstellung der Lärmschutzwand geführt habe. Dieses wird von Herrn Röben bestätigt. Er erklärt dazu, dass im Vorgespräch mit dem Investor festgestellt worden sei, dass die immissionsbedingten Auswirkungen noch untersucht werden müssen. Dieses werde im Rahmen des Bebauungsplanaufstellungsverfahrens erfolgen.

 

Auf Bitte des Vorsitzenden führt Herr Mosebach aus, dass auch weiterhin ein geordnetes Nebeneinander erhalten bleiben müsse. Über ein Gutachten sei zu klären, inwieweit die Immissionen für die Nachbarschaft verträglich seien. Derzeit bestehe außerdem ein psychologischer Abstand durch die Grünflächen. Diese sollen auf jeden Fall erhalten bleiben.

 

Zu den dort möglichen Sortimenten verweist er auf das Einzelhandelskonzept. Die Vergrößerung der Verkaufsfläche für den ALDI-Markt und der Getränkefachmarkt seien verträglich. Der noch offene Fachmarkt könne nicht mit zentrenrelevanten Sortimenten bestückt werden. Er weist darauf hin, dass der Vorentwurf erst noch erarbeitet werden müsse und dann im Planungsausschuss vorgestellt werde.

 

Zwei direkte Grundstücksnachbarn drücken ihre Bedenken wegen der Kühlaggregate im neuen ALDI-Markt aus. Man habe hier ein Kühlaggregat im jetzigen EDEKA-Markt an der Adolf-Ahlers-Straße vor Augen, das sehr lärmintensiv sei.  Da die eigenen Schlafräume zum neuen ALDI-Markt hin ausgerichtet seien, befürchte man in der Nacht Beeinträchtigungen durch Lärmimmissionen. Herr Mosebach erklärt dazu, dass hier eine Konfliktverträglichkeit hergestellt werden müsse. Es dürfe von dem neuen Markt nur soviel Lärm ausgehen, dass es nicht störe.

 

Herr Albers fragt, wie die Anlieferung für die 2 Fachmärkte erfolgen solle. Herr Schomaker erwidert, dass diese über den vordere Front erfolge. Dafür werden keine eigenen Rampen gebaut.

 

Der Vorsitzende stellt vor der Abstimmung klar, dass der Beschluss unter der Voraussetzung erfolge, dass der 3. Fachmarkt unzulässig sei.

 

Der Ausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: