Sitzung: 11.01.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3
Vorlage: BV/0026/2011-2016
Beschlussvorschlag:
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Die Zuwegung zum Baugebiet Großer Herrengarten wird
entsprechend den Festsetzungen in den Bebauungsplänen Nr. 61 und 75 über die
Friedrich-Barnutz-Straße sowie über die Hermannstraße / den Mühlenweg
genommen. Die Anträge der Anliegerschaft Hermannstraße vom
August 2011 sowie der
Interessengemeinschaft Verkehrsführung vom Oktober 2011 auf Änderung des
Verkehrskonzeptes aus dem Bebauungsplan Nr. 75 werden insofern abgelehnt. |
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Herr Röben führt zur Beschlussvorlage aus. Der
Vorsitzende bittet sodann Herrn Stegemann von der Polizeiinspektion
Wilhelmshaven/Friesland um Stellungnahme. Dieser weist darauf hin, dass
die Polizei als Träger öffentlicher Belange angehört werde. Seine Aufgabe sei
es, sich mit dem Unfallgeschehen zu befassen, Unfallschwerpunkte zu erkennen,
daraus Schlüsse zu ziehen und Anregungen zu geben.
Im Bereich der Friedrich-Barnutz-Straße
gebe es keine Unfallhäufungspunkte. Im vergangenen Jahr habe es dort nur 2
Unfälle gegeben. Für den Bereich des Großen Herrengartens gebe es vom
Planentwurf bzw. der Ausführungsplanung her keine Kritik. Bei einem Blick ins
Gelände habe er jedeoch Gefahrenpunkte entdeckt. Dort sei der
Kurvenbereich
Hermann-van-der-Heide-Straße/Hein-Bredendiek-Straße sehr eng. Während
vor der Kurve die Fahrbahnbreite jeweils 4,75 m betrage, sei diese in der Kurve
geringer. Seiner Ansicht nach sei hier ein Ausweichen nicht möglich, so dass
bei gegenläufigem KFZ-Verkehr ein KFZ zurücksetzen müsste. Hier habe er
Bedenken gegen die Ausführung.
Ein anderer Gefahrenpunkt befinde sich
beim Übergang der Friedrich-Barnutz-Straße in das Baugebiet Großer
Herrengarten. Anhand eines Fotos zeigt Herr Stegemann die vorhandene
starke Sichtbeeinträchtigung durch eine vorhandene Hecke auf.
In der Friedrich-Barnutz-Straße könne
einiges für die Verbesserung der Verkehrssicherheit getan werden. Der Hinweis
auf die 30-er-Zone befinde sich nur am Beginn der Straße. Hier könnte die
30-er-Markierung vermehrt auf der Fahrbahn angebracht werden.
Herr Stegemann stellt zum Abschluss seiner
Stellungnahme klar, dass die Beantwortung der Frage, welche Anbindung gewählt
werde, Sache der Politik sei. Er könne für die Polizeiinspektion nur
mögliche Gefahrenpunkte aufzeigen.
Herr Röben erklärt zu dem von Herrn Stegemann
genannten Gefahrenpunkt im Kurvenbereich
Hermann-van-der-Heide-Straße/Hein-Bredendiek-Straße, dass die Kurve noch nicht
endausgebaut sei. Anhand eines Fotos erläutert er die künftige Breite der
Kurve, die eine Breite von mindestens 4,75 m erhalten werde.
Herr Sender stellt fest, dass es bei einer Öffnung
zum Mühlenweg insgesamt 4 Zu- bzw. Abfahrten gebe: der Kreisel an der
Mühlenstraße, die Augustenstraße, die Hermannstraße und den Mühlenweg. Er
fragt Hern Stegemann nach dem Unfallschwerpunkt Mühlenweg/Mühlenstraße. Herr
Stegemann antwortet, dass dieser Bereich vor Jahren einmal ein
Unfallschwerpunkt gewesen sei. Aus diesem Grund habe man damals das Einfahren
in den Mühlenweg unterbunden. Derzeit sei dort kein Unfallschwerpunkt zu
verzeichnen.
Auf die Frage von Frau Feldmann,
ob eine Öffnung der Durchfahrt zum Mühlenweg eine höhere Verkehrsbelastung des
kleinen Kreisels auch durch die Bewohner des jetzigen Herrengartens auslöst,
erklärt Herr Röben, dass er eher von einer besseren
Verkehrsverteilung und damit Verringerung
der Belastung des kleinen Kreisels ausgehe. Auch eine Nutzung der
Friedrich-Barnutz-Straße als Abkürzung in die Innenstadt könne er sich
nicht vorstellen.
Herr Albers bittet Herrn Stegemann um Auskunft, ob
der Polizei Analysen darüber vorliegen, ob die Einmündigung
Mühlenweg/Mühlenstraße die mögliche Verkehrszunahme vertrage. Herr Stegemann
erklärt dazu, dass es im Bebauungsplan dazu Berechnungen gebe, die sich an den
eingeschlägigen Richtlinien für Verkehrsplanungen orientiert haben. Es handele
sich dabei aber um Planungen, die sich sich auch anders entwickeln könnten.
Derzeit sei die Verkehrsbelastung verträglich. Herr Röben weist darauf
hin, dass es keine Analyse geben könne, da die Durchfahrt zum Mühlenweg noch
geschlossen sei.
Herr Sender führt aus, dass von 55 zusätzlichen
Fahrzeugen gesprochen werde. Er fragt, ob diese nur aus dem Baugebiet
Großer Herrengarten stammen oder auch dem Gebiet Klein Grashaus. Herr Röben
erwidert, dass diese aus beiden Baugebieten stammen. Dieses sei aus der
Beschlussvorlage klar zu ersehen.
Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung, um dem
Sprecher der Interessengemeinschaft, Herrn Schneider, Gelegenheit für eine
Stellungnahme zu geben. Herr Schneider führt aus, dass die Anwohner sich
zusammengeschlossen hätten, da sie Gefahrenpunkte bei der geplanten
Verkehrsführung sehen, die Gefahren für ihre Kinder darstellen würden. Bei dem
Übergang der Friedrich-Barnutz-Straße in die Jacobus-Eden-Straße befänden sich
die Bordsteinabsenkungen im Scheitelpunkt der Kurve. Der Spielplatz befände
sich noch im auslaufenden Kurvenbereich. Hier könne es jeweils zu Gefährdungen
der Kinder kommen. Die Kurve
Hermann-van-der-Heide-Straße/Hein-Bredendiek-Straße sei nicht einsehbar. Dort
würden zudem Radfahrer von der Joachim-Kayser-Straße kommend, die Straße
queren, so dass auch Schüler gefährdet seien.
Ziel der Interessengemeinschaft sei es,
die Sicherheit zu erhöhen. Die Bürgermeisterin habe in der Neujahrsansprache
davon gesprochen, das Wohlfühlumfeld für Familie in Jever zu steigern. Die
Baunutzungsverordnung sage aus, dass ein Wohngebiet vorrangig zum Wohnen da sei
und nicht vorrangig für den Verkehr. Für die Sperrung sei ein Klappbügel wie
beispielsweise in der Viethstraße denkbar.
Bei der geforderten Sperrung handele es
sich um ein Konsens der Bewohner der betroffenen Bereiche. Bei der
Unterschriftensammlung hätte man nur von 10 Ablehnungen gehört. Darunter seien
die 5 Haushalte, die sich für eine uneingeschränkte Öffnung ausgesprochen
hätten.
Nach Abschluss der Stellungnahme
eröffnet der Vorsitzende die Sitzung wieder und bittet die Fraktionen um
ihre Stellungnahmen zum Beschlussvorschlag.
Herr Wolken erklärt für die SPD-Fraktion, dass man
sich mit der Beschlussvorlage beschäftigt habe und sich für den
Beschlussvorschlag ausspreche. Der angesprochene Kinderspielplatz sei vorhanden
und auch während der Bauphase genutzt worden. Es sei nicht bekannt, dass es
hier zu Gefährdungen von Kinder gekommen sei. Man sei aber interessiert an den
Vorschlägen von Herrn Stegemann, wie man die festgestellten Gefahrenpunkte
entschärfen könne.
Herr Albers erklärt, dass die SWG-Fraktion gegen
den Beschlussvorschlag stimmen werde. Ihrer Ansicht nach sei es bemerkenswert,
dass drei Wohngebiete über die Interessengemeinschaft einen Konsens gefunden
hätten. Die Wünsche der Anlieger gingen vor. Ihnen solle daher gefolgt werden.
Herr Ludewig stellt fest, dass die FDP-Fraktion gegen
verkehrsbeschränkende Maßnahmen sei und sich daher für den Beschlussvorschlag
ausspreche. Die Verkehre würden sich nach der Öffnung der Sperrung verteilen
und regeln.
Frau Vredenborg weist darauf hin, dass die Polizei
einmal im Jahr im Bauausschuss darüber berichte, wie sich der Verkehr
entwickele und wo es Probleme gebe. Darüber habe man künftig die Möglichkeit
einzugreifen, wenn sich die Dinge nicht so wie erwartet entwickeln.
Frau Feldmann äußert für Bündnis 90/Die Grünen, dass
man die Wünsche der Anlieger respektieren wolle und für die Schließung der
Friedrich-Barnutz-Straße zum Baugebiet Großer Herrengarten stimmen werde.
Herr Andersen erklärt, dass die CDU-Fraktion zu
diesem Thema geteilter Meinung sei. In der Diskussion sei zum Ausdruck
gekommen, dass die Anlieger Schwierigkeiten mit dem Verkehr des Nachbarn
hätten. Diese Diskussionen seien bei allen anderen Baugebieten
(Brookmerlandring, Siabbenmoor, Moorweg etc.) geführt worden. Jeder Anlieger
möchte nicht von dem allgemeinen Verkehr anderer Baugebiete tangiert werden.
Aus diesem Grunde würde es bei Straßenbaumaßnahmen keine Bürgerbeteiligung
sondern lediglich eine Bürgerinformation geben, da jeder beispielsweise einen
Baum nicht vor seinem Haus haben möchte. Die Politik sei gefordert, eine
Entscheidung zu treffen, die allen gerecht werde und nicht nur den Anliegern.
Aus diesem Grunde stimme er für den Beschlussvorschlag.
Herr Mühlena führt aus, dass die Wahrscheinlichkeit,
dass eine Abkürzung über das Wohngebiet Großer Herrengarten erfolge, relativ
gering sei. Daher werde es dort nur Anliegerverkehr geben, der sich bei einer
Öffnung verteilen werde. Bei der Diskussion über die Nichteinhaltung der
30-km/h-Zone müsse man beachten, dass nicht Fremde rasen, sondern die Anlieger.
Bezüglich der von Herrn Stegemann formulierten Bedenken gebe es Möglichkeiten,
die Sicherheit zu verbessern. Man müsse in der Kurve
Friedrich-Barnutz-Straße/Wohngebiet Großer Herrengarten eventuell ein Sichtdreieck
frei halten oder den Bewuchs reduzieren. Die von Herrn Stegemann angesprochene
Kurve Hermann-van-der-Heide-Straße/Hein-Bredendiek-Straße habe die
erforderliche Breite von 4,75 m. Zudem handele es sich um eine 30-km/h-Zone, in
der der Anlieger seine Geschwindigkeit den Verkehrsverhältnissen anpassen
müsse.