Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Zuwegung zum Baugebiet Großer Herrengarten wird entsprechend den Festsetzungen in den Bebauungsplänen Nr. 61 und 75 über die Friedrich-Barnutz-Straße sowie über die Hermannstraße / den Mühlenweg genommen.

 

Die Anträge der Anliegerschaft Hermannstraße vom August 2011  sowie der Interessengemeinschaft Verkehrsführung vom Oktober 2011 auf Änderung des Verkehrskonzeptes aus dem Bebauungsplan Nr. 75 werden insofern abgelehnt.

 

 

 


Herr Röben führt zur Beschlussvorlage aus. Der Vorsitzende bittet sodann Herrn Stegemann von der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland um Stellungnahme. Dieser weist darauf hin, dass die Polizei als Träger öffentlicher Belange angehört werde. Seine Aufgabe sei es, sich mit dem Unfallgeschehen zu befassen, Unfallschwerpunkte zu erkennen, daraus Schlüsse zu ziehen und Anregungen zu geben.

 

Im Bereich der Friedrich-Barnutz-Straße gebe es keine Unfallhäufungspunkte. Im vergangenen Jahr habe es dort nur 2 Unfälle gegeben. Für den Bereich des Großen Herrengartens gebe es vom Planentwurf bzw. der Ausführungsplanung her keine Kritik. Bei einem Blick ins Gelände habe er jedeoch Gefahrenpunkte entdeckt. Dort sei der Kurvenbereich  Hermann-van-der-Heide-Straße/Hein-Bredendiek-Straße sehr eng. Während vor der Kurve die Fahrbahnbreite jeweils 4,75 m betrage, sei diese in der Kurve geringer. Seiner Ansicht nach sei hier ein Ausweichen nicht möglich, so dass bei gegenläufigem KFZ-Verkehr ein KFZ zurücksetzen müsste. Hier habe er Bedenken gegen die Ausführung.

 

Ein anderer Gefahrenpunkt befinde sich beim Übergang der Friedrich-Barnutz-Straße in das Baugebiet Großer Herrengarten. Anhand eines Fotos zeigt Herr Stegemann die vorhandene starke Sichtbeeinträchtigung durch eine vorhandene Hecke auf.

 

In der Friedrich-Barnutz-Straße könne einiges für die Verbesserung der Verkehrssicherheit getan werden. Der Hinweis auf die 30-er-Zone befinde sich nur am Beginn der Straße. Hier könnte die 30-er-Markierung vermehrt auf der Fahrbahn angebracht werden.

 

Herr Stegemann stellt zum Abschluss seiner Stellungnahme klar, dass die Beantwortung der Frage, welche Anbindung gewählt werde, Sache der Politik sei. Er könne für die Polizeiinspektion nur mögliche Gefahrenpunkte aufzeigen.

 

Herr Röben erklärt zu dem von Herrn Stegemann genannten Gefahrenpunkt im Kurvenbereich Hermann-van-der-Heide-Straße/Hein-Bredendiek-Straße, dass die Kurve noch nicht endausgebaut sei. Anhand eines Fotos erläutert er die künftige Breite der Kurve, die eine Breite von mindestens 4,75 m erhalten werde.

 

Herr Sender stellt fest, dass es bei einer Öffnung zum Mühlenweg insgesamt 4 Zu- bzw. Abfahrten gebe: der Kreisel an der Mühlenstraße, die Augustenstraße, die Hermannstraße und den Mühlenweg. Er fragt Hern Stegemann nach dem Unfallschwerpunkt Mühlenweg/Mühlenstraße. Herr Stegemann antwortet, dass dieser Bereich vor Jahren einmal ein Unfallschwerpunkt gewesen sei. Aus diesem Grund habe man damals das Einfahren in den Mühlenweg unterbunden. Derzeit sei dort kein Unfallschwerpunkt zu verzeichnen.

 

Auf die Frage von Frau Feldmann, ob eine Öffnung der Durchfahrt zum Mühlenweg eine höhere Verkehrsbelastung des kleinen Kreisels auch durch die Bewohner des jetzigen Herrengartens auslöst, erklärt Herr Röben, dass er eher von einer besseren Verkehrsverteilung und damit Verringerung  der Belastung des kleinen Kreisels ausgehe. Auch eine Nutzung der Friedrich-Barnutz-Straße als Abkürzung in die Innenstadt könne er sich nicht vorstellen.

 

Herr Albers bittet Herrn Stegemann um Auskunft, ob der Polizei Analysen darüber vorliegen, ob die Einmündigung Mühlenweg/Mühlenstraße die mögliche Verkehrszunahme vertrage. Herr Stegemann erklärt dazu, dass es im Bebauungsplan dazu Berechnungen gebe, die sich an den eingeschlägigen Richtlinien für Verkehrsplanungen orientiert haben. Es handele sich dabei aber um Planungen, die sich sich auch anders entwickeln könnten. Derzeit sei die Verkehrsbelastung verträglich. Herr Röben weist darauf hin, dass es keine Analyse geben könne, da die Durchfahrt zum Mühlenweg noch geschlossen sei.

 

Herr Sender führt aus, dass von 55 zusätzlichen Fahrzeugen gesprochen werde. Er fragt, ob diese nur aus dem Baugebiet Großer Herrengarten stammen oder auch dem Gebiet Klein Grashaus. Herr Röben erwidert, dass diese aus beiden Baugebieten stammen. Dieses sei aus der Beschlussvorlage klar zu ersehen.

 

Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung, um dem Sprecher der Interessengemeinschaft, Herrn Schneider, Gelegenheit für eine Stellungnahme zu geben. Herr Schneider führt aus, dass die Anwohner sich zusammengeschlossen hätten, da sie Gefahrenpunkte bei der geplanten Verkehrsführung sehen, die Gefahren für ihre Kinder darstellen würden. Bei dem Übergang der Friedrich-Barnutz-Straße in die Jacobus-Eden-Straße befänden sich die Bordsteinabsenkungen im Scheitelpunkt der Kurve. Der Spielplatz befände sich noch im auslaufenden Kurvenbereich. Hier könne es jeweils zu Gefährdungen der Kinder kommen. Die Kurve Hermann-van-der-Heide-Straße/Hein-Bredendiek-Straße sei nicht einsehbar. Dort würden zudem Radfahrer von der Joachim-Kayser-Straße kommend, die Straße queren, so dass auch Schüler gefährdet seien.

Ziel der Interessengemeinschaft sei es, die Sicherheit zu erhöhen. Die Bürgermeisterin habe in der Neujahrsansprache davon gesprochen, das Wohlfühlumfeld für Familie in Jever zu steigern. Die Baunutzungsverordnung sage aus, dass ein Wohngebiet vorrangig zum Wohnen da sei und nicht vorrangig für den Verkehr. Für die Sperrung sei ein Klappbügel wie beispielsweise in der Viethstraße denkbar.

Bei der geforderten Sperrung handele es sich um ein Konsens der Bewohner der betroffenen Bereiche. Bei der Unterschriftensammlung hätte man nur von 10 Ablehnungen gehört. Darunter seien die 5 Haushalte, die sich für eine uneingeschränkte Öffnung ausgesprochen hätten.

 

Nach Abschluss der Stellungnahme eröffnet der Vorsitzende die Sitzung wieder und bittet die Fraktionen um ihre Stellungnahmen zum Beschlussvorschlag.

 

Herr Wolken erklärt für die SPD-Fraktion, dass man sich mit der Beschlussvorlage beschäftigt habe und sich für den Beschlussvorschlag ausspreche. Der angesprochene Kinderspielplatz sei vorhanden und auch während der Bauphase genutzt worden. Es sei nicht bekannt, dass es hier zu Gefährdungen von Kinder gekommen sei. Man sei aber interessiert an den Vorschlägen von Herrn Stegemann, wie man die festgestellten Gefahrenpunkte entschärfen könne.

 

Herr Albers erklärt, dass die SWG-Fraktion gegen den Beschlussvorschlag stimmen werde. Ihrer Ansicht nach sei es bemerkenswert, dass drei Wohngebiete über die Interessengemeinschaft einen Konsens gefunden hätten. Die Wünsche der Anlieger gingen vor. Ihnen solle daher gefolgt werden.

 

Herr Ludewig stellt fest, dass die FDP-Fraktion gegen verkehrsbeschränkende Maßnahmen sei und sich daher für den Beschlussvorschlag ausspreche. Die Verkehre würden sich nach der Öffnung der Sperrung verteilen und regeln.

 

Frau Vredenborg weist darauf hin, dass die Polizei einmal im Jahr im Bauausschuss darüber berichte, wie sich der Verkehr entwickele und wo es Probleme gebe. Darüber habe man künftig die Möglichkeit einzugreifen, wenn sich die Dinge nicht so wie erwartet entwickeln.

 

Frau Feldmann äußert für Bündnis 90/Die Grünen, dass man die Wünsche der Anlieger respektieren wolle und für die Schließung der Friedrich-Barnutz-Straße zum Baugebiet Großer Herrengarten stimmen werde.

 

Herr Andersen erklärt, dass die CDU-Fraktion zu diesem Thema geteilter Meinung sei. In der Diskussion sei zum Ausdruck gekommen, dass die Anlieger Schwierigkeiten mit dem Verkehr des Nachbarn hätten. Diese Diskussionen seien bei allen anderen Baugebieten (Brookmerlandring, Siabbenmoor, Moorweg etc.) geführt worden. Jeder Anlieger möchte nicht von dem allgemeinen Verkehr anderer Baugebiete tangiert werden. Aus diesem Grunde würde es bei Straßenbaumaßnahmen keine Bürgerbeteiligung sondern lediglich eine Bürgerinformation geben, da jeder beispielsweise einen Baum nicht vor seinem Haus haben möchte. Die Politik sei gefordert, eine Entscheidung zu treffen, die allen gerecht werde und nicht nur den Anliegern. Aus diesem Grunde stimme er für den Beschlussvorschlag.

 

Herr Mühlena führt aus, dass die Wahrscheinlichkeit, dass eine Abkürzung über das Wohngebiet Großer Herrengarten erfolge, relativ gering sei. Daher werde es dort nur Anliegerverkehr geben, der sich bei einer Öffnung verteilen werde. Bei der Diskussion über die Nichteinhaltung der 30-km/h-Zone müsse man beachten, dass nicht Fremde rasen, sondern die Anlieger. Bezüglich der von Herrn Stegemann formulierten Bedenken gebe es Möglichkeiten, die Sicherheit zu verbessern. Man müsse in der Kurve Friedrich-Barnutz-Straße/Wohngebiet Großer Herrengarten eventuell ein Sichtdreieck frei halten oder den Bewuchs reduzieren. Die von Herrn Stegemann angesprochene Kurve Hermann-van-der-Heide-Straße/Hein-Bredendiek-Straße habe die erforderliche Breite von 4,75 m. Zudem handele es sich um eine 30-km/h-Zone, in der der Anlieger seine Geschwindigkeit den Verkehrsverhältnissen anpassen müsse.