Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

 

1.    Die Benutzungspflicht für die gemeinsamen Geh- und Radwege entlang der Albanistraße, Schloßstraße, Sophienstraße sowie der Lindenallee wird aufgehoben. Anstelle der bisherigen Anordnung erfolgt eine Festsetzung als Gehweg mit Zusatz „Radfahrer frei“.

2.    Die Benutzungspflicht für die Radwege bzw. die gemeinsamen Geh- und Radwege entlang der Mühlenstraße, des Von-Thünen-Ufers, des Elisabethufers (zwischen Wangerstraße und Schillerstraße) sowie der Wittmunder Straße wird weiterhin als erforderlich angesehen. Die Benutzungspflicht wird an diesen Straßenzügen zunächst beibehalten. Nach Inbetriebnahme der B 210 - Ortsumfahrung Schortens - sind die Benutzungspflichten erneut zu überprüfen.

 

 


Herr Müller stellt in Vertretung für Herrn Mühlena die Ergebnisse der Neubeurteilung der Radwegebenutzungspflicht in der Stadt Jever vor. Danach könne die Benutzungspflicht im Bereich Albani-, Schloss- und Sophienstraße aufgehoben werden. Weiterhin als erforderlich angesehen wird die Benutzungspflicht entlang der Mühlen- und Wittmunder Straße sowie entlang der Graften zwischen dem Alten Markt und der Schillerstraße.

 

Herr Schwanzar erkundigt sich, warum nicht auch die Radwege der Schützenhof- und Bahnhof- sowie Schillerstraße einbezogen wurden. Herr Müller vermutet, dass sich dieses durch den Status als Landesstraße erklären kann. Eine genaue Antwort werde er dazu im Verwaltungsausschuss geben.

 

Der Vorsitzende lässt abstimmen.