Herr Sender bittet um Auskunft, ob das leere Grundstück Mühlenstraße 45 nicht wieder bebaut wird.

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Es ist nicht bekannt, ob der Eigentümer des Grundstücks dieses Grundstück bebauen will. Eine Bauverpflichtung besteht nach Recherchen der Verwaltung nicht.