Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 14, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

 

Die Zuwegung zum Baugebiet Großer Herrengarten wird entsprechend den Festsetzungen in den Bebauungsplänen Nr. 61 und 75 über die Friedrich-Barnutz-Straße sowie über die Hermannstraße / den Mühlenweg genommen.

 

Die Anträge der Anliegerschaft Hermannstraße vom August 2011  sowie der Interessengemeinschaft Verkehrsführung vom Oktober 2011 auf Änderung des Verkehrskonzeptes aus dem Bebauungsplan Nr. 75 werden insofern abgelehnt.

 

 

 

 

 

 

 


Herr Schönbohm ist der Ansicht, von dieser Maßnahme seien nur die direkten Anwohner betroffen, und diese würden sich mehrheitlich für eine Sperrung zwischen den Wohngebieten aussprechen. Die so entstehende Zunahme des Verkehrs in der Mühlenstraße könne beispielsweise durch die Öffnung der Alexanderstraße kompensiert werden.

 

Herr Janßen weist darauf hin, dass den Anliegern von Beginn an bekannt gewesen sei, dass die Schließung des Mühlenweges nur die Dauer der Bauphase betreffe. Zudem erinnert er daran, dass der Rat im Jahr 2007 beschlossen habe, dass es immer mehrere Zuwegungen zu Neubaugebieten geben solle.

 

Frau Feldmann ist der Ansicht, Wohngebiete sollten nicht überflüssig mit Verkehr belastet werden. Zudem bedeute  Bürgernähe auch, die Bürger tatsächlich mit einzubeziehen. Aus diesem Grund spreche sie sich gegen die Öffnung aus.

 

Herr Hartl spricht sich für die Beibehaltung des Konzeptes aus dem Bebauungsplan Nr. 75 in seiner ursprünglichen Fassung aus und appelliert an alle Anwesenden, die demokratisch gefällte Entscheidung im Nachgang auch zu akzeptieren.

 

Herr Dr. Wilhelmy befürwortet eine Schließung der Durchfahrt von der Friedrich-Barnutz-Straße in den Großen Herrengarten und meint, so könne eine Entzerrung des Verkehrs erreicht werden. Herr Stegemann von der Polizei habe zudem darauf hingewiesen, dass durch die starke Sichtbeeinträchtigung für die Kinder auf dem Spielplatz Gefahrenpotential bestehe. Herr Dr. Wilhelmy schlägt vor, für eine Testphase von einem Jahr klappbare Vierkantpfosten an genannter Stelle zu errichten, um anschließend eine endgültige Entscheidung zu treffen.

 

Herr Harms spricht sich gegen die Öffnung der Verbindung beider Baugebiete aus, da insbesondere der Spielplatz, der Bolzplatz und der Kindergarten besonderem Schutz unterliegen sollten. Daher müsse man das Gefahrenpotential hier auch von vornherein unterbinden.

 

Bürgermeisterin Dankwardt betont, sie werde jede Entscheidung akzeptieren. Sie stellt jedoch klar, dass die Polizei bestätigt habe, dass der B-Plan ohne Einwände Bestand habe. Die Polizei habe zwar auch auf Gefahrenpunkte hingewiesen, die Verwaltung arbeite aber bereits daran, diese zu beseitigen. Außerdem gibt Bürgermeisterin Dankwardt zu verstehen, dass zwar Interessengemeinschaften für die Sperrung bestehen würden, sich viele Bürgerinnen und Bürger ihr gegenüber aber auch für die Öffnung der Baugebiete ausgesprochen hätten. Diese würden erkennen, dass auch die Möglichkeit der freien Wegwahl eine Entzerrung des Verkehrs zur Folge haben werde.

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt