Sitzung: 29.02.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1
Vorlage: BV/0076/2011-2016
Beschlussvorschlag:
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Der von dem Planungsbüro Diekmann & Mosebach vorgestellte Vorentwurf der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 58 wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird
gebeten, mit diesem Vorentwurf das frühzeitige Öffentlichkeits- und
Beteiligungsverfahren (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen. |
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Der Vorsitzende rekapituliert die Meinungsbildung aus
der letzten Sitzung des Planungsausschusses zu diesem Bebauungsplan. Dabei sei
der 3. Fachmarkt abgelehnt und die Lärmschutzbedenken der Anwohner zur Kenntnis
genommen worden. Außerdem sollte die schützenswerte Grünzone erhalten bleiben. Er
erteilt sodann Herrn Mosebach das Wort.
Herr Mosebach stellt anhand der dieser Niederschrift
beigefügten Präsentation die Planung vor. Anlass und Ziel seien die Entwicklung
des Nahversorgungsstandortes und die verträgliche Weiterentwicklung bzw.
Abrundung der Ecke Ziegelhofstraße / Wittmunder Straße. Er erläutert den
derzeitig gültigen Bebauungsplan mit dessen Festsetzungen. Aufgrund der
Planungen des Investors bedürfe der Bereich einer städtebaulichen Beordnung.
Daraus habe man nun den Vorentwurf entwickelt. Der festgesetzte Gehölzstreifen
im westlichen und südlichen Bereich des Grundstückes solle erhalten bleiben.
Dieser solle nur an einer Stelle im Verlauf des Fußweges zwischen
Ziegelhofstraße und Mendelssohnstraße unterbrochen werden, um eine fußläufige
Verbindung auf das Grundstück zu schaffen. Entlang der Wittmunder Straße sollen
auch die bisher festgesetzten Gehölze übernommen werden.
Herr Mosebach erläutert sodann die vorgesehenen
Sondergebiete. Im Sondergebiet 1 "Lebensmittelmarkt" solle ein
Bauteppich für den neuen ALDI-Markt mit einer Verkaufsfläche von 900 m²
Verkaufsfläche ausgewiesen werden. Die Erhöhung der Verkaufsfläche sei vom Büro
Junker & Kruse im Rahmen eines Kompatibilitätsgutachtens auf seine Verträglichkeit
mit dem Einzelhandelskonzept geprüft und für unschädlich erachtet worden.
In das Sondergebiet 2
"Getränkefachmarkt" soll der bisher Getränkemarkt verlagert werden.
Diesem solle eine Verkaufsfläche von 550 m² zugestanden werden, die ebenfalls
mit dem Einzelhandelskonzept kompatibel sei. Dann solle im Sondergebiet 3 ein
Fachmarkt möglich sein, der aber nur nichtzentrenrelevante Sortimente anbieten
dürfe.
Neu sei das Mischgebiet im nordöstlichen
Bereich des Plangebietes. Dieser sei derzeit städtebaulich ungeordnet. Dort
würde es sich anbieten, ein Wohn- und Geschäftshaus zu errichten.
Abschließend erklärt Herr Mosebach,
dass die Verträglichkeit des Nebeneinanders zwischen dem Sondergebiet 1
"Lebensmittelmarkt" und dem Wohngebiet an der Mendelssohnstraße noch
nicht geklärt sei. Dafür sei ein Lärmschutzgutachten erforderlich, das im
Rahmen der weiteren Bauleitplanung erarbeitet und eingearbeitet werde. In
Absprache mit dem Vorhabenträger prüfe dieser derzeit, ob die vorhandene Mauer
zur Wohnbebauung erhalten bleiben kann. Dabei handele es sich um eine
freiwillige Maßnahme des Vorhabenträgers.
Herr Janßen erklärt, dass die SPD-Fraktion Wert
darauf lege, dass die geplanten Sondergebietsausweisungen mit dem
Einzelhandelskonzept überein stimmen. Herr Mosebach wiederholt, dass
diese im Rahmen eines Kompatibilitätsgutachtens überprüft worden seien und mit
dem Einzelhandelskonzept im Einklang stünden.
Herr Janßen weist auf die Besorgnisse der Anlieger
wegen des Lärmschutzes hin. Herr Mosebach erklärt dazu, dass die
Grünzone übernommen werde und es dort insofern keine Änderung geben werde. Der
Vorhabenträger werde aber voraussichtlich eine Pflege der Grünzone vornehmen,
da diese verwildert sei.
Frau Feldmann erkundigt sich nach dem Wohn- und
Geschäftshaus im nordöstlichen Bereich. Dieses sei im Rahmen der letzten
Sitzung nicht im Gespräch gewesen. Sie bittet um Auskunft, was dort
geplant sei.
Herr Mosebach führt aus, dass dort laut jetzt gültigem
Bebauungsplan keine Baumöglichkeit war. Hier biete sich eine solche aus
städtebaulichen Gründen jedoch an, um den derzeit dort vorhandenen ungeordneten
städtebaulichen Zustand zu bereinigen. Im Erdgeschoss soll ein kleines Geschäft
möglich sein und in den Obergeschossen Wohnungen.
Die Frage des Vorsitzenden, ob
hier auf kaltem Wege der unerwünschte 3. Fachmarkt installieren werden könne, verneint Herr
Mosebach. Hier solle eine Mischgebiet ausgewiesen werden, in dem nur sehr
begrenzt zentrenrelevante Sortimente zulässig sein sollen und zwar eine Fläche
mit einer Verkaufsfläche von 60 m² im Erdgeschoss. Hier wäre ein Bäcker oder
Schlachter denkbar. Ansonsten könnten sich dort Versicherungen oder
Dienstleister ansiedeln. Er verliest die dazugehörige textliche
Festsetzung des Bebauungsplanentwurfes.
Herr Andersen erklärt, dass ihm die Festsetzung eines
Mischgebietes Kopfschmerzen bereite. Er möchte wissen, was dort konkret
möglich sei. Herr Mosebach erläutert, dass nur 1 Laden mit einer Verkaufsfläche
von 60 m² zulässig sei. Da es sich um ein Mischgebiet handeln solle, müssen 50
% der Fläche Wohnungen sein. Laut Baunutzungsverordnung seien in einem
Mischgebiet Wohngebäude, Geschäfts- und Bürogebäude, Einzelhandelsbetriebe und
sonstige Gewerbebetriebe zulässig. Über die Festsetzungen des Bebauungsplanes
sollen jedoch Einzelhandelsbetriebe, Gartenbaubetriebe, Tankstellen und
Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden.
Frau Feldmann erkundigt sich nach der Lage der
Zulieferung. Herr Mosebach führt dazu aus, dass die Zulieferung hinter
dem ALDI-Markt angeordnet werden soll. Die Zufahrt werde abgesenkt, so dass die
Geräuschkulisse dadurch minimiert würde. Dieses werde aber durch das
Lärmgutachten noch im Einzelnen geprüft.
Herr Andersen spricht sich gegen die Bebauung des
Bereiches an der Kreuzung aus. Seiner Ansicht nach werde dadurch die Sicht der
Verkehrsteilnehmer, die von der Ziegelhofstraße in die Wittmunder Straße
einbiegen wollen, versperrt. Außerdem seien Rad- und Fußweg sehr eng, so dass er
die Zunahme von Unfällen befürchtet. Der Vorsitzende fasst zusammen,
dass es große Bedenken wegen der Einsehbarkeit und der Verkehrsführung gebe.
Dieses sollte im Verfahren besonders geprüft werden.
Herr Albers erläutert, dass sich dort bereits jetzt
viel Kraftfahrzeugverkehr abspiele. Insbesondere durch den Verkehr auf dem
geplanten Parkplatz werde Lärm verursacht. Der geplante Neubau sollte so gebaut
werden, dass der Lärm zur Wittmunder Straße abgestrahlt werde.
Auf die Fragen von Herrn Albers
nach der jetzigen und künftigen Anzahl der Stellplätze erklärt Herr Schomaker,
dass dort heute 125 Stellplätze vorhanden seien. Die Anzahl soll sich nicht
verändern.
Herr Gruna, ein direkter Anlieger, fragt nach, ob
über die Zufahrt zum Mischgebiet der Parkplatz des neuen ALDI-Marktes
angefahren werden könne. Dieses verneint Herr Mosebach. Dieses solle
über einen städtebaulichen Vertrag unterbunden werden.
Der Vorsitzende fragt abschließend den Investor, ob
dieser Einwendungen gegen den vorgelegten Vorentwurf habe. Herr Schomaker verneint
dieses.
Der Ausschuss empfiehlt folgende
Beschlussfassung: