Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

 

Der von dem Planungsbüro Diekmann & Mosebach vorgestellte Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird gebeten, mit diesem Vorentwurf das frühzeitige Öffentlichkeits- und Beteiligungsverfahren (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.

 

 


Der Vorsitzende rekapituliert die Meinungsbildung aus der letzten Sitzung des Planungsausschusses zu diesem Bebauungsplan. Dabei sei der 3. Fachmarkt abgelehnt und die Lärmschutzbedenken der Anwohner zur Kenntnis genommen worden. Außerdem sollte die schützenswerte Grünzone erhalten bleiben. Er erteilt sodann Herrn Mosebach das Wort.

 

Herr Mosebach stellt anhand der dieser Niederschrift beigefügten Präsentation die Planung vor. Anlass und Ziel seien die Entwicklung des Nahversorgungsstandortes und die verträgliche Weiterentwicklung bzw. Abrundung der Ecke Ziegelhofstraße / Wittmunder Straße. Er erläutert den derzeitig gültigen Bebauungsplan mit dessen Festsetzungen. Aufgrund der Planungen des Investors bedürfe der Bereich einer städtebaulichen Beordnung. Daraus habe man nun den Vorentwurf entwickelt. Der festgesetzte Gehölzstreifen im westlichen und südlichen Bereich des Grundstückes solle erhalten bleiben. Dieser solle nur an einer Stelle im Verlauf des Fußweges zwischen Ziegelhofstraße und Mendelssohnstraße unterbrochen werden, um eine fußläufige Verbindung auf das Grundstück zu schaffen. Entlang der Wittmunder Straße sollen auch die bisher festgesetzten Gehölze übernommen werden.

 

Herr Mosebach erläutert sodann die vorgesehenen Sondergebiete. Im Sondergebiet 1 "Lebensmittelmarkt" solle ein Bauteppich für den neuen ALDI-Markt mit einer Verkaufsfläche von 900 m² Verkaufsfläche ausgewiesen werden. Die Erhöhung der Verkaufsfläche sei vom Büro Junker & Kruse im Rahmen eines Kompatibilitätsgutachtens auf seine Verträglichkeit mit dem Einzelhandelskonzept geprüft und für unschädlich erachtet worden.

 

In das Sondergebiet 2 "Getränkefachmarkt" soll der bisher Getränkemarkt verlagert werden. Diesem solle eine Verkaufsfläche von 550 m² zugestanden werden, die ebenfalls mit dem Einzelhandelskonzept kompatibel sei. Dann solle im Sondergebiet 3 ein Fachmarkt möglich sein, der aber nur nichtzentrenrelevante Sortimente anbieten dürfe.

 

Neu sei das Mischgebiet im nordöstlichen Bereich des Plangebietes. Dieser sei derzeit städtebaulich ungeordnet. Dort würde es sich anbieten, ein Wohn- und Geschäftshaus zu errichten.

 

Abschließend erklärt Herr Mosebach, dass die Verträglichkeit des Nebeneinanders zwischen dem Sondergebiet 1 "Lebensmittelmarkt" und dem Wohngebiet an der Mendelssohnstraße noch nicht geklärt sei. Dafür sei ein Lärmschutzgutachten erforderlich, das im Rahmen der weiteren Bauleitplanung erarbeitet und eingearbeitet werde. In Absprache mit dem Vorhabenträger prüfe dieser derzeit, ob die vorhandene Mauer zur Wohnbebauung erhalten bleiben kann. Dabei handele es sich um eine freiwillige Maßnahme des Vorhabenträgers.

 

Herr Janßen erklärt, dass die SPD-Fraktion Wert darauf lege, dass die geplanten Sondergebietsausweisungen mit dem Einzelhandelskonzept überein stimmen. Herr Mosebach wiederholt, dass diese im Rahmen eines Kompatibilitätsgutachtens überprüft worden seien und mit dem Einzelhandelskonzept im Einklang stünden.

 

Herr Janßen weist auf die Besorgnisse der Anlieger wegen des Lärmschutzes hin. Herr Mosebach erklärt dazu, dass die Grünzone übernommen werde und es dort insofern keine Änderung geben werde. Der Vorhabenträger werde aber voraussichtlich eine Pflege der Grünzone vornehmen, da diese verwildert sei.

 

Frau Feldmann erkundigt sich nach dem Wohn- und Geschäftshaus im nordöstlichen Bereich. Dieses sei im Rahmen der letzten Sitzung nicht im Gespräch gewesen. Sie bittet um Auskunft, was dort geplant sei.

 

Herr Mosebach führt aus, dass dort laut jetzt gültigem Bebauungsplan keine Baumöglichkeit war. Hier biete sich eine solche aus städtebaulichen Gründen jedoch an, um den derzeit dort vorhandenen ungeordneten städtebaulichen Zustand zu bereinigen. Im Erdgeschoss soll ein kleines Geschäft möglich sein und in den Obergeschossen Wohnungen.

 

Die Frage des Vorsitzenden, ob hier auf kaltem Wege der unerwünschte 3. Fachmarkt  installieren werden könne, verneint Herr Mosebach. Hier solle eine Mischgebiet ausgewiesen werden, in dem nur sehr begrenzt zentrenrelevante Sortimente zulässig sein sollen und zwar eine Fläche mit einer Verkaufsfläche von 60 m² im Erdgeschoss. Hier wäre ein Bäcker oder Schlachter denkbar. Ansonsten könnten sich dort Versicherungen oder Dienstleister ansiedeln. Er verliest die dazugehörige textliche Festsetzung des Bebauungsplanentwurfes.

 

Herr Andersen erklärt, dass ihm die Festsetzung eines Mischgebietes Kopfschmerzen bereite. Er möchte wissen, was dort konkret möglich sei. Herr Mosebach erläutert, dass nur 1 Laden mit einer Verkaufsfläche von 60 m² zulässig sei. Da es sich um ein Mischgebiet handeln solle, müssen 50 % der Fläche Wohnungen sein. Laut Baunutzungsverordnung seien in einem Mischgebiet Wohngebäude, Geschäfts- und Bürogebäude, Einzelhandelsbetriebe und sonstige Gewerbebetriebe zulässig. Über die Festsetzungen des Bebauungsplanes sollen jedoch Einzelhandelsbetriebe, Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden.

 

Frau Feldmann erkundigt sich nach der Lage der Zulieferung. Herr Mosebach führt dazu aus, dass die Zulieferung hinter dem ALDI-Markt angeordnet werden soll. Die Zufahrt werde abgesenkt, so dass die Geräuschkulisse dadurch minimiert würde. Dieses werde aber durch das Lärmgutachten noch im Einzelnen geprüft.

 

Herr Andersen spricht sich gegen die Bebauung des Bereiches an der Kreuzung aus. Seiner Ansicht nach werde dadurch die Sicht der Verkehrsteilnehmer, die von der Ziegelhofstraße in die Wittmunder Straße einbiegen wollen, versperrt. Außerdem seien Rad- und Fußweg sehr eng, so dass er die Zunahme von Unfällen befürchtet. Der Vorsitzende fasst zusammen, dass es große Bedenken wegen der Einsehbarkeit und der Verkehrsführung gebe. Dieses sollte im Verfahren besonders geprüft werden.

 

Herr Albers erläutert, dass sich dort bereits jetzt viel Kraftfahrzeugverkehr abspiele. Insbesondere durch den Verkehr auf dem geplanten Parkplatz werde Lärm verursacht. Der geplante Neubau sollte so gebaut werden, dass der Lärm zur Wittmunder Straße abgestrahlt werde.

Auf die Fragen von Herrn Albers nach der jetzigen und künftigen Anzahl der Stellplätze erklärt Herr Schomaker, dass dort heute 125 Stellplätze vorhanden seien. Die Anzahl soll sich nicht verändern.

 

Herr Gruna, ein direkter Anlieger, fragt nach, ob über die Zufahrt zum Mischgebiet der Parkplatz des neuen ALDI-Marktes angefahren werden könne. Dieses verneint Herr Mosebach. Dieses solle über einen städtebaulichen Vertrag unterbunden werden.

 

Der Vorsitzende fragt abschließend den Investor, ob dieser Einwendungen gegen den vorgelegten Vorentwurf habe. Herr Schomaker verneint dieses.

 

Der Ausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: