Sitzung: 29.02.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Vorlage: BV/0077/2011-2016
Beschlussvorschlag:
|
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt
die Einleitung des Verfahrens für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60
"Gleisdreieck". Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob das beschleunigte Verfahren nach § 13 a
Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden kann. Der Geltungsbereich umfasst einen Teilbereich des
Gesamtgeltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 60 im südöstlichen Teil des
Plangebietes. Eine Karte mit dem Geltungsbereich der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 60 liegt dieser Beschlussvorlage bei. Ziel und Zweck der Änderung ist der Verzicht der
Festsetzung der zwingenden Zweigeschossigkeit in diesem Bereich, eine
Änderung der Straßenführung und der bebaubaren Bereiche, um bessere
Vermarktungsmöglichkeiten zu erreichen. |
|
Herr Röben führt zur Beschlussvorlage aus.
Die geplante Umwandlung des im
Ursprungsbebauungsplan vorgesehenen Kinderspielplatzes in Bauland führt zu
Diskussionen zwischen den Ausschussmitgliedern. Herr Andersen spricht
sich für den Erhalt aus, während sich die Herren Albers und Wolken für
die Umwandlung aussprechen, da ausreichend Kinderspielplätze in der
unmittelbaren Umgebung vorhanden seien.
Bezüglich der Frage von Herrn Sender
nach einer Karte, auf der die geänderte Verkehrsführung dargestellt sei,
erklärt Herr Hagestedt, dass es bei dem heutigen Beschlussvorschlag um
den Aufstellungsbeschluss gehe. Im Rahmen des nächsten Schrittes werde ein
Planungsbüro den Vorentwurf entwickeln und diesen dann in eine der nächsten
Sitzungen des Planungsausschusses vorstellen. Dann könnten noch
Änderungsvorschläge gemacht und berücksichtigt werden. Eine Diskussion über
einzelnen Details des Bebauungsplanes am heutigen Tage erübrige sich daher.
Ein Anlieger der Horandstraße bittet
darum, sobald das Neubaugebiet erschlossen wird, die Horandstraße für den
Baustellenverkehr zu sperren.
Der Ausschuss empfiehlt folgende
Beschlussfassung: