Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt die Einleitung des Verfahrens für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 "Gleisdreieck". Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob das  beschleunigte Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden kann.

 

Der Geltungsbereich umfasst einen Teilbereich des Gesamtgeltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 60 im südöstlichen Teil des Plangebietes. Eine Karte mit dem Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 liegt dieser Beschlussvorlage bei.

 

Ziel und Zweck der Änderung ist der Verzicht der Festsetzung der zwingenden Zweigeschossigkeit in diesem Bereich, eine Änderung der Straßenführung und der bebaubaren Bereiche, um bessere Vermarktungsmöglichkeiten zu erreichen.

 

 


Herr Röben führt zur Beschlussvorlage aus.

 

Die geplante Umwandlung des im Ursprungsbebauungsplan vorgesehenen Kinderspielplatzes in Bauland führt zu Diskussionen zwischen den Ausschussmitgliedern. Herr Andersen spricht sich für den Erhalt aus, während sich die Herren Albers und Wolken für die Umwandlung aussprechen, da ausreichend Kinderspielplätze in der unmittelbaren Umgebung vorhanden seien.

 

Bezüglich der Frage von Herrn Sender nach einer Karte, auf der die geänderte Verkehrsführung dargestellt sei, erklärt Herr Hagestedt, dass es bei dem heutigen Beschlussvorschlag um den Aufstellungsbeschluss gehe. Im Rahmen des nächsten Schrittes werde ein Planungsbüro den Vorentwurf entwickeln und diesen dann in eine der nächsten Sitzungen des Planungsausschusses vorstellen. Dann könnten noch Änderungsvorschläge gemacht und berücksichtigt werden. Eine Diskussion über einzelnen Details des Bebauungsplanes am heutigen Tage erübrige sich daher.

 

Ein Anlieger der Horandstraße bittet darum, sobald das Neubaugebiet erschlossen wird, die Horandstraße für den Baustellenverkehr zu sperren.

 

Der Ausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: