Die Ratsvorsitzende unterbricht die Sitzung, um anwesenden BürgerInnen die Gelegenheit zu geben, Fragen von allgemeinem Interesse an den Rat und die Verwaltung zu richten.

 

Hiervon wird kein Gebrauch gemacht, so dass die Vorsitzende die Sitzung sogleich wieder eröffnet.