Sitzung: 28.03.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1
Vorlage: BV/0103/2011-2016
Beschlussvorschlag:
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Der Vorsitzende erteilt Herrn Bottenbruch vom
Planungsbüro Thalen Consult GmbH das Wort, der zu den als Tischvorlage
vorliegenden Abwägungsvorschlägen ausführt. (Die Abwägungsvorschläge und der
Begründungsentwurf liegen dieser Niederschrift an!)
Herr Bottenbruch erklärt zusammenfassend, dass von
Bürgern keine Stellungnahmen eingegangen seien und insgesamt 10 Behörden bzw.
Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen abgegeben haben. Davon enthalten 4
Stellungnahmen keine Anregungen oder Hinweise und 5 lediglich Hinweise, die zum
Teil in der Begründung bzw. Planzeichnung als redaktionelle Änderung
aufgenommen werden.
Die Niedersächsische Behörde für
Straßenbau und Verkehr habe angeregt, die Bauflucht aufzuheben. Herr
Bottenbruch führt dazu aus, dass hier eine Baulinie festgesetzt worden sei,
die sich aus der vorhandenen Bebauung ableite. Dieses zeigt er anhand
einer Karte auf.
Die Landesbehörde habe außerdem
vorgeschlagen, die vorhandene Zufahrt zur L 813 (Bahnhofstraße) nicht mehr zu
nutzen. Herr Bottenbruch erklärt dazu, dass geplant sei, die Verkehre
von dem künftigen Wohngrundstück sowohl zum Dannhalmsweg als auch zur
Bahnhofstraße abzuführen. Die angeregten Sichtfelder gelten nur für
Straßeneinmündungen und nicht für Grundstückszufahrten. Das Grundstück
Bahnhofstraße 24 sollte nicht wie ein Straßengrundstück behandelt werden.
Herr Albers merkt an, dass die Anregung der Landesbehörde
für Straßenbau und Verkehr bezüglich der möglichen gefährlichen Situationen für
Radfahrer nicht von der Hand zu weisen sei und bei künftigen Planungen
Berücksichtigung finden sollte.
Der Ausschuss empfiehlt folgende
Beschlussfassung: