Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Der Rat der Stadt Jever beschließt über die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der Auslegung nach § 3 Abs. 2 und förmlicher Behörden-beteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen.                   

  2. Der Rat der Stadt Jever beschließt den Bebauungsplan Nr. 90 „Zur alten Gärtnerei" (vormals "Wohnen an der Bahnhofstraße") gemäß § 10 BauGB als Satzung. Dem Bebauungsplan wird die beigefügte Begründung beigegeben.

 

 


Der Vorsitzende erteilt Herrn Bottenbruch vom Planungsbüro Thalen Consult GmbH das Wort, der zu den als Tischvorlage vorliegenden Abwägungsvorschlägen ausführt. (Die Abwägungsvorschläge und der Begründungsentwurf liegen dieser Niederschrift an!)

 

Herr Bottenbruch erklärt zusammenfassend, dass von Bürgern keine Stellungnahmen eingegangen seien und insgesamt 10 Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen abgegeben haben. Davon enthalten 4 Stellungnahmen keine Anregungen oder Hinweise und 5 lediglich Hinweise, die zum Teil in der Begründung bzw. Planzeichnung als redaktionelle Änderung aufgenommen werden.

 

Die Niedersächsische Behörde für Straßenbau und Verkehr habe angeregt, die Bauflucht aufzuheben. Herr Bottenbruch führt dazu aus, dass hier eine Baulinie festgesetzt worden sei, die sich aus der vorhandenen Bebauung ableite. Dieses zeigt er anhand einer Karte auf.

 

Die Landesbehörde habe außerdem vorgeschlagen, die vorhandene Zufahrt zur L 813 (Bahnhofstraße) nicht mehr zu nutzen. Herr Bottenbruch erklärt dazu, dass geplant sei, die Verkehre von dem künftigen Wohngrundstück sowohl zum Dannhalmsweg als auch zur Bahnhofstraße abzuführen. Die angeregten Sichtfelder gelten nur für Straßeneinmündungen und nicht für Grundstückszufahrten. Das Grundstück Bahnhofstraße 24 sollte nicht wie ein Straßengrundstück behandelt werden.

 

Herr Albers merkt an, dass die Anregung der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bezüglich der möglichen gefährlichen Situationen für Radfahrer nicht von der Hand zu weisen sei und bei künftigen Planungen Berücksichtigung finden sollte.

 

Der Ausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: