Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

 

  1. Der Rat der Stadt Jever beschließt über die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der Auslegung nach § 3 Abs. 2 und förmlicher Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen. 

 

  1. Mit der Bremer Immobilien- und Verwaltungsgesellschaft mbH, vertreten durch den Geschäftsführer Frank Bremer, Mühlenweg 2, Schortens, ist ein Städtebaulicher Vertrag über die Verkehrsführung auf dem Grundstück abzuschließen.

 

  1. Der Rat der Stadt Jever beschließt den Bebauungsplan Nr. 90 „Zur alten Gärtnerei" (vormals "Wohnen an der Bahnhofstraße") gemäß § 10 BauGB als Satzung. Dem Bebauungsplan wird die beigefügte Begründung beigegeben.

 

 

 

 

 


Ohne Diskussion beschließt der Rat der Stadt Jever: