Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt den diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschlag zu der während der frühzeitigen Öffentlichkeitsinformation einge-gangenen Stellungnahme.

Der vorgestellte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungspla-nes Nr. 60 "Gleisdreieck" und die Erweiterung des Geltungs-bereiches werden zur Kenntnis genommen.

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt die Auslegung des Bebauungsplan Nr. 60 „Gleisdreieck" - 1. Änderung - nebst Begründung (Auslegungsbeschluss)gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

 


Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Winter vom Planungsbüro Thalen Consult GmbH. Dieser stellt sodann den Planentwurf vor und weist einführend darauf hin, dass die mit der Beschlussvorlage versandten Unterlagen geringfügig von seiner Präsentation abweichen.

 

Er erläutert anhand der beigefügten Ausschnittsvergrößerung den Planentwurf und die Vergrößerung des Planbereiches. Derzeit ende die Normannenstraße stumpf ohne einen Wendehammer. Hier solle die Straße auch im neuen Plan weiter geführt werden.

 

Die Unterschiede zwischen alter und neuer Planung zeigt Herr Winter durch Überlagerung beider Pläne, die ebenfalls beigefügt ist, auf. Die überbaubaren Grundstücksflächen seien im neuen Plan arrondiert und zusammengefasst worden. Der im alten Plan ausgewiesene Spielplatz solle als Baufläche ausgewiesen werden, da sich eine ausreichende Anzahl von Spielplätzen in unmittelbarer Nähe befinde. Mit der Arrondierung der Bauflächen sei eine geringfügige Änderung der Verkehrsführung der Normannenstraße vorgesehen.

 

Im Rahmen der textlichen Festsetzungen seien die Festsetzungen für die Gebiete WA 1 und WA 2 (vormals verdichtete Bebauung) geändert worden. Im WA 1 solle die Firsthöhe auf 9,50 m und die Traufhöhe auf 5,50 m angepasst werden, wobei im WA 2 diese Festsetzungen sich nicht ändern. Die Festsetzungen bezüglich der maximalen Grundstücksgröße von 800 m² solle erhalten bleiben und auch die Festsetzungen bezüglich der Anpflanzung und Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern und der Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft.

 

Herr Wolken fragt an, ob die Kosten für den Bau des Teiles der Normannenstraße, der das Baugebiet mit der Adolf-Ahlers-Straße verbinden soll, von den Anliegern dieses Baugebietes mit bezahlt werden müssten. Herr Rüstmann führt dazu aus, dass an diesem Straßenteil zu einem Teil keine Baugrundstücke liegen und daher die Kosten dafür von der Stadt Jever zu tragen seien. Eine Umlegung dieser Kosten auf die Anlieger würde die Grundstückskosten für die Baugrundstücke unzumutbar erhöhen. Auf die Frage nach der Höhe der Kosten für diesen Straßenteil erwidert Herr Rüstmann, dass Herr Schaus diese ermitteln werde.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Die Kostenschätzung wird zur Sitzung des Verwaltungsausschusses vorgelegt.

 

Herr Ludewig weist darauf hin, dass eine Stellungnahme eines Anliegers der Hammerschmidtstraße vorliege, der sich gegen eine Durchstich vom neuen Baugebiet in die Hammerschmidtstraße während der Bauphase ausspricht. Er fragt, ob dieses so geplant sei. Herr Rüstmann erwidert, dass es eine Festsetzung im jetzigen Bebauungsplan Nr. 60 gebe, wonach über diese Anbindung der Bau von ca. 20 Wohnheinheiten ermöglicht werden solle. Die tatsächliche Entscheidung darüber bleibe aber einer verkehrsrechtlichen Anordnung vorbehalten.

 

Herr Ludewig schlägt bezüglich der Überplanung des Kinderspielplatzes vor, bei der Weiterführung des Baugebietes dort einen neuen vorzusehen. Herr Rüstmann führt aus, dass jeweils an der Hammerschmidtstraße und im Normannenviertel Kinderspielplätze vorhanden seien. Derzeit sei die Nachfrage nach Baugrundstücken größer, als die nach Kinderspielplätzen. Im Übrigen wurde die Ansicht geteilt, dass bei einer späteren Erweiterung die Aufhebung des Spielplatzes korrigiert werden könne.

 

Herr Sender fragt nach, ob der Baustellenverkehr über die Hammerschmidtstraße erfolgen solle und ob diese dafür geeignet sei. Herr Rüstmann antwortet, dass die Möglichkeit bestünde und die Straße dafür geeignet sei.