Sitzung: 02.05.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1
Vorlage: BV/0121/2011-2016
Beschlussvorschlag:
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Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt
den diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschlag zu der während der
frühzeitigen Öffentlichkeitsinformation einge-gangenen Stellungnahme. Der vorgestellte Entwurf der 1. Änderung des
Bebauungspla-nes Nr. 60 "Gleisdreieck" und die Erweiterung des
Geltungs-bereiches werden zur Kenntnis genommen. Der Verwaltungsausschuss der
Stadt Jever beschließt die Auslegung des Bebauungsplan Nr. 60 „Gleisdreieck" - 1. Änderung - nebst Begründung
(Auslegungsbeschluss)gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und die Behördenbeteiligung
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. |
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Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn
Winter vom Planungsbüro Thalen Consult GmbH. Dieser stellt sodann
den Planentwurf vor und weist einführend darauf hin, dass die mit der
Beschlussvorlage versandten Unterlagen geringfügig von seiner Präsentation
abweichen.
Er erläutert anhand der beigefügten Ausschnittsvergrößerung
den Planentwurf und die Vergrößerung des Planbereiches. Derzeit ende die
Normannenstraße stumpf ohne einen Wendehammer. Hier solle die Straße auch im
neuen Plan weiter geführt werden.
Die Unterschiede zwischen alter und
neuer Planung zeigt Herr Winter durch Überlagerung beider Pläne, die ebenfalls
beigefügt ist, auf. Die überbaubaren Grundstücksflächen seien im neuen Plan
arrondiert und zusammengefasst worden. Der im alten Plan ausgewiesene
Spielplatz solle als Baufläche ausgewiesen werden, da sich eine ausreichende
Anzahl von Spielplätzen in unmittelbarer Nähe befinde. Mit der Arrondierung der
Bauflächen sei eine geringfügige Änderung der Verkehrsführung der
Normannenstraße vorgesehen.
Im Rahmen der textlichen Festsetzungen
seien die Festsetzungen für die Gebiete WA 1 und WA 2 (vormals verdichtete
Bebauung) geändert worden. Im WA 1 solle die Firsthöhe auf 9,50 m und die
Traufhöhe auf 5,50 m angepasst werden, wobei im WA 2 diese Festsetzungen sich
nicht ändern. Die Festsetzungen bezüglich der maximalen Grundstücksgröße von
800 m² solle erhalten bleiben und auch die Festsetzungen bezüglich der
Anpflanzung und Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
sowie von Gewässern und der Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Natur und Landschaft.
Herr Wolken fragt an, ob die Kosten für den Bau des
Teiles der Normannenstraße, der das Baugebiet mit der Adolf-Ahlers-Straße
verbinden soll, von den Anliegern dieses Baugebietes mit bezahlt werden
müssten. Herr Rüstmann führt dazu aus, dass an diesem Straßenteil zu
einem Teil keine Baugrundstücke liegen und daher die Kosten dafür von der Stadt
Jever zu tragen seien. Eine Umlegung dieser Kosten auf die Anlieger würde die
Grundstückskosten für die Baugrundstücke unzumutbar erhöhen. Auf die Frage nach
der Höhe der Kosten für diesen Straßenteil erwidert Herr Rüstmann, dass Herr
Schaus diese ermitteln werde.
Anmerkung der Verwaltung:
Die Kostenschätzung wird zur Sitzung des
Verwaltungsausschusses vorgelegt.
Herr Ludewig weist darauf hin, dass eine
Stellungnahme eines Anliegers der Hammerschmidtstraße vorliege, der sich gegen
eine Durchstich vom neuen Baugebiet in die Hammerschmidtstraße während der
Bauphase ausspricht. Er fragt, ob dieses so geplant sei. Herr
Rüstmann erwidert, dass es eine Festsetzung im jetzigen Bebauungsplan Nr.
60 gebe, wonach über diese Anbindung der Bau von ca. 20 Wohnheinheiten
ermöglicht werden solle. Die tatsächliche Entscheidung darüber bleibe aber
einer verkehrsrechtlichen Anordnung vorbehalten.
Herr Ludewig schlägt bezüglich der Überplanung des
Kinderspielplatzes vor, bei der Weiterführung des Baugebietes dort einen neuen
vorzusehen. Herr Rüstmann führt aus, dass jeweils an der
Hammerschmidtstraße und im Normannenviertel Kinderspielplätze vorhanden seien.
Derzeit sei die Nachfrage nach Baugrundstücken größer, als die nach
Kinderspielplätzen. Im Übrigen wurde die Ansicht geteilt, dass bei einer
späteren Erweiterung die Aufhebung des Spielplatzes korrigiert werden könne.
Herr Sender fragt nach, ob der Baustellenverkehr
über die Hammerschmidtstraße erfolgen solle und ob diese dafür geeignet sei. Herr
Rüstmann antwortet, dass die Möglichkeit bestünde und die Straße dafür
geeignet sei.