Herr Röben erläutert, dass die Befestigung des Weges in den vergangenen Jahrzehnten durch Bitumenreste der Straßenmeisterei erfolgt sei. Dieses erschwere heute eine regelmäßige Pflege des Weges. Die großen Regenpfützen des Schauers vom Vormittag illustrieren den Handlungsbedarf.

 

Der Ausschuss wird von einigen Anliegern erwartet. Herr Zeitz aus dem Eckhaus Moorwarfer Gastweg 46 berichtet, dass sich bei den Anliegern Unruhe breitmache, da die „Hinterlieger“ Meisenweg 24ff von der Beitragspflicht ausgenommen werden sollen. Er fordert, alle Anlieger sollen herangezogen werden.

 

Herr Rüstmann begründet die Nichtveranlagung der hinteren Anlieger damit, dass der Bebauungsplan nur den Ausbau bis zum Wendehammer vorsehe.

 

Herr Röben erklärt, dass ab dem vorgesehenen Wendehammer ein Genossenschaftsweg beginne. Über die genaue Lage der Bebauungsplangrenze und die Konsequenzen werde sich die Verwaltung bis zur Anliegerversammlung am 14. Mai vorbereiten.