Die Vorsitzende unterbricht die Sitzung, um anwesenden Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, Fragen von allgemeinem Interesse an die Ausschussmitlieder und die Verwaltung zu richten.

 

Hiervon wird kein Gebrauch gemacht.

 

Die Vorsitzende eröffnet daraufhin wieder die Sitzung.