Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Der geplanten Umbaumaßnahme am Kindergarten Ammerländer Weg zur Wiederherstellung der Nutzung der Räumlichkeiten des Obergeschosses wird zugestimmt.

 

Mit der weiteren Planung und Errichtung der Krippe Am Kindergarten Ammerländer Weg, entsprechend des Beschlusses des Rates der Stadt Jever vom 13.10.2011, ist umgehend zu beginnen.

 

Der erforderlichen überplanmäßigen Ausgabe für die beschriebenen zusätzliche Umbaumaßnahmen im Kindergarten, insbesondere zur Wiederherstellung der barrierefreien Nutzung des Obergeschosses, in Höhe von 65.203,74 EUR wird zugestimmt. 

 

 


 

Herr Müller trägt anhand der Sitzungsvorlage zum Sachverhalt vor. Ergänzend führt er aus, dass nicht der Krippenanbau das Problem sei, sondern der damit einhergehende erforderliche Umbau des Kindergartens aufgrund von Vorgaben des Bauordnungsamtes des Landkreises Friesland, insbesondere zur Sicherstellung der Barrierefreiheit.

 

Anschließend führt Herr Hamacher nochmals anhand einer Präsentation, wie bereits in der interfraktionellen Sitzung vom 03.05.2012 dargestellt, zu den Umbaumaßnahmen als auch zum Krippenanbau aus. Ergänzend erläutert er die Kostenschätzungen zu den Umbaumaßnahmen im Kindergarten mit der Fahrstuhlvariante einerseits und der Alternative eines weiteren Anbaus für einen Bewegungs- und einen Mitarbeiterraum andererseits.

 

Herr Schwanzar teilt mit, dass der Kindergarten Ammerländer Weg hinsichtlich erforderlicher Baumaßnahmen, insbesondere im Hinblick auf die Wasserschäden in der Vergangenheit, schon immer Probleme mit sich gebracht habe. Man sollte daher vielleicht nochmals die Anbauvariante, insbesondere hinsichtlich der Kostenschätzung, näher überprüfen.

 

Herr Hamacher führt aus, dass dies rechtlich nicht zulässig sei. Das Bauamt dürfe nur Angebote einholen, sofern auch die Absicht bestehe und ein Beschluss vorliege, eine Baumaßnahme tatsächlich umzusetzen.

 

Herr Lange erkundigt sich danach, in welchem Umfang der geplante Fahrstuhl auch tatsächlich frequentiert werde.

 

Herr Hamacher antwortet, dass der Fahrstuhl von allen Kindern und von allen Mitarbeitern der Einrichtung genutzt werde. Im Übrigen frage das Baurecht nicht danach wieviel Personen den Fahrstuhl nutzen, sondern er sei wegen der Barrierefreiheit schlicht und einfach zwingend vorgeschrieben.

 

Frau Blank ergänzt, dass im Kindergarten 12 Integrationskinder betreut würden. Der Bewegungsraum im Obergeschoss würde mehrmals täglich sowohl für Therapiemaßnahmen dieser Kinder als auch für Bewegungsangebote für alle Kinder genutzt.

 

Herr Sender erklärt, dass er einen Kindergarten mit Fahrstuhl nicht gutheißen könne.

 

Herr Vahlenkamp trägt vor, dass man eine gesetzliche baurechtliche Vorschrift hier nicht wegdiskutieren könne. Insofern sollte man diese Diskussion jetzt beenden.

 

Herr Müller betont nochmals, dass der anstehende Beschluss nicht Ausfluss des Krippenneubaus sei, sondern es ausschließlich darum gehe, die oberen Räume des Kindergartens für dessen Betrieb wieder nutzbar zu machen.

 

 

Sodann beschließt der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: