Sitzung: 10.05.2012 Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Familie
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: BV/0137/2011-2016
Beschlussvorschlag:
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Der geplanten Umbaumaßnahme am Kindergarten
Ammerländer Weg zur Wiederherstellung der Nutzung der Räumlichkeiten des
Obergeschosses wird zugestimmt. Mit der weiteren Planung und Errichtung der Krippe
Am Kindergarten Ammerländer Weg, entsprechend des Beschlusses des Rates der
Stadt Jever vom 13.10.2011, ist umgehend zu beginnen. Der erforderlichen überplanmäßigen Ausgabe für die
beschriebenen zusätzliche Umbaumaßnahmen im Kindergarten, insbesondere zur
Wiederherstellung der barrierefreien Nutzung des Obergeschosses, in Höhe von
65.203,74 EUR wird zugestimmt. |
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Herr Müller trägt anhand der Sitzungsvorlage zum
Sachverhalt vor. Ergänzend führt er aus, dass nicht der Krippenanbau das
Problem sei, sondern der damit einhergehende erforderliche Umbau des
Kindergartens aufgrund von Vorgaben des Bauordnungsamtes des Landkreises
Friesland, insbesondere zur Sicherstellung der Barrierefreiheit.
Anschließend führt Herr Hamacher
nochmals anhand einer Präsentation, wie bereits in der interfraktionellen
Sitzung vom 03.05.2012 dargestellt, zu den Umbaumaßnahmen als auch zum
Krippenanbau aus. Ergänzend erläutert er die Kostenschätzungen zu den
Umbaumaßnahmen im Kindergarten mit der Fahrstuhlvariante einerseits und der
Alternative eines weiteren Anbaus für einen Bewegungs- und einen
Mitarbeiterraum andererseits.
Herr Schwanzar teilt mit, dass der Kindergarten
Ammerländer Weg hinsichtlich erforderlicher Baumaßnahmen, insbesondere im
Hinblick auf die Wasserschäden in der Vergangenheit, schon immer Probleme mit
sich gebracht habe. Man sollte daher vielleicht nochmals die Anbauvariante,
insbesondere hinsichtlich der Kostenschätzung, näher überprüfen.
Herr Hamacher führt aus, dass dies rechtlich nicht
zulässig sei. Das Bauamt dürfe nur Angebote einholen, sofern auch die Absicht
bestehe und ein Beschluss vorliege, eine Baumaßnahme tatsächlich umzusetzen.
Herr Lange erkundigt sich danach, in welchem
Umfang der geplante Fahrstuhl auch tatsächlich frequentiert werde.
Herr Hamacher antwortet, dass der Fahrstuhl von allen
Kindern und von allen Mitarbeitern der Einrichtung genutzt werde. Im Übrigen
frage das Baurecht nicht danach wieviel Personen den Fahrstuhl nutzen, sondern
er sei wegen der Barrierefreiheit schlicht und einfach zwingend vorgeschrieben.
Frau Blank ergänzt, dass im Kindergarten 12
Integrationskinder betreut würden. Der Bewegungsraum im Obergeschoss würde
mehrmals täglich sowohl für Therapiemaßnahmen dieser Kinder als auch für
Bewegungsangebote für alle Kinder genutzt.
Herr Sender erklärt, dass er einen Kindergarten mit
Fahrstuhl nicht gutheißen könne.
Herr Vahlenkamp trägt vor, dass man eine gesetzliche
baurechtliche Vorschrift hier nicht wegdiskutieren könne. Insofern sollte man
diese Diskussion jetzt beenden.
Herr Müller betont nochmals, dass der anstehende
Beschluss nicht Ausfluss des Krippenneubaus sei, sondern es ausschließlich
darum gehe, die oberen Räume des Kindergartens für dessen Betrieb wieder
nutzbar zu machen.
Sodann beschließt der Ausschuss
folgenden Beschlussvorschlag: