Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt die im Entwurf beigefügte Satzung der Stadt Jever über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten.

 

 


 

Herr Müller führt zur Vorlage ergänzend aus, dass im Falle einer Umsetzung aller zur Beschlussfassung anstehenden Angebote auch über eine entsprechende Änderung der Gebührensatzung zu beraten sei, da die bisherige Satzung beispielsweise eine Hortbetreuung noch nicht beinhalte.

Die Höhe der Gebührensätze sei dabei unverändert geblieben. Es sei lediglich die Berechnungsgrundlage auf das SGB XII abgestellt worden. Eine Einkommensberechnung nach dem Einkommensteuergesetz sei aufgrund dieser sehr komplex gewordenen Rechtsmaterie kaum noch möglich.

Auch wenn sich an der Gebührenhöhe momentan nichts ändere, sollte doch spätestens zum Kindergartenjahr 2013/2014 über eine Gebührenanpassung nochmals beraten werden. Man schaffe im Falle einer Umsetzung ein sehr umfangreiches Betreuungsangebot, welches letztendlich auch für die Stadt Jever bezahlbar bleiben müsse.

 

Herr Schwanzar schlägt vor, die Gebührenhöhe mit den anderen Kommunen des Landkreises abzustimmen. Dabei sei ihm bewusst, dass dies aufgrund der unterschiedlichen Interessen nicht leicht umsetzbar sei.

 

Herr Sender trägt vor, dass er eine auch später angedachte Gebührenerhöhung nicht zustimmen könne. Insofern werde er den Beschlussvorschlag nicht mittragen. 

 

Herr Müller führt aus, dass in der Anlage 1 zur Gebührensatzung hinter der Gebührentabelle bzgl. des zusätzlichen Betreuungsangebotes an der Paul-Sillus-Schule, auch eine entsprechende Regelung für die zusätzliche Betreuung an der Grundschule bzw. dem Kindergarten Cleverns erforderlich sei. Daher müsse hier noch folgender Satz ergänzt werden:

 

„Gleiches gilt für die ergänzende Betreuung der Kinder der Grundschule und des Kindergartens Cleverns“.

 

Dieses findet die mehrheitliche Zustimmung des Ausschusses.

 

 

Sodann beschließt der Ausschuss mehrheitlich folgenden Beschlussvorschlag: