Sitzung: 10.05.2012 Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Familie
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/0135/2011-2016
Beschlussvorschlag:
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Der Rat der Stadt Jever beschließt die im Entwurf
beigefügte Satzung der Stadt Jever über die Erhebung von Gebühren für die
Inanspruchnahme von Kindertagesstätten. |
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Herr Müller führt zur Vorlage ergänzend aus, dass
im Falle einer Umsetzung aller zur Beschlussfassung anstehenden Angebote auch
über eine entsprechende Änderung der Gebührensatzung zu beraten sei, da die
bisherige Satzung beispielsweise eine Hortbetreuung noch nicht beinhalte.
Die Höhe der Gebührensätze sei dabei
unverändert geblieben. Es sei lediglich die Berechnungsgrundlage auf das SGB
XII abgestellt worden. Eine Einkommensberechnung nach dem Einkommensteuergesetz
sei aufgrund dieser sehr komplex gewordenen Rechtsmaterie kaum noch möglich.
Auch wenn sich an der Gebührenhöhe
momentan nichts ändere, sollte doch spätestens zum Kindergartenjahr 2013/2014 über
eine Gebührenanpassung nochmals beraten werden. Man schaffe im Falle einer
Umsetzung ein sehr umfangreiches Betreuungsangebot, welches letztendlich auch
für die Stadt Jever bezahlbar bleiben müsse.
Herr Schwanzar schlägt vor, die Gebührenhöhe mit den
anderen Kommunen des Landkreises abzustimmen. Dabei sei ihm bewusst, dass dies
aufgrund der unterschiedlichen Interessen nicht leicht umsetzbar sei.
Herr Sender trägt vor, dass er eine auch später
angedachte Gebührenerhöhung nicht zustimmen könne. Insofern werde er den
Beschlussvorschlag nicht mittragen.
Herr Müller führt aus, dass in der Anlage 1 zur
Gebührensatzung hinter der Gebührentabelle bzgl. des zusätzlichen
Betreuungsangebotes an der Paul-Sillus-Schule, auch eine entsprechende Regelung
für die zusätzliche Betreuung an der Grundschule bzw. dem Kindergarten Cleverns
erforderlich sei. Daher müsse hier noch folgender Satz ergänzt werden:
„Gleiches gilt für die ergänzende
Betreuung der Kinder der Grundschule und des Kindergartens Cleverns“.
Dieses findet die mehrheitliche
Zustimmung des Ausschusses.
Sodann beschließt der Ausschuss mehrheitlich folgenden Beschlussvorschlag: